…2006, 2005/16/0240). Die zugrunde liegenden formellen Abgabenbescheide wurden von der Bf. in den Beschwerden bzw. in den Vorlageanträgen selbst ausführlich dargestellt und sind daher unstrittig. Darüber hinaus ist die Vorschreibung der Aussetzungszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des § 212 Abs. 9…
…493,47 betragen, die Aussetzungszinsen € 11.775,33. Nach einem Telefonat sei vom Finanzamt die Aussetzung wiederum gewährt, die zu diesem Zeitpunkt fälschlicherweise berechneten Aussetzungszinsen aber nicht storniert worden. So sei es dazu gekommen, dass nunmehr neuerlich Zinsen berechnet worden seien, welche die im…
…Entgegen der Diktion im Vorlageantrag stellte die Bf. dort noch erstmals den (Eventual-) Antrag auf Abschreibung und Löschung (Anm.: gemeint ganz offenkundig: der streitgegenständlichen Aussetzungszinsen). Zudem sähe das Abgabenverfahrensrecht bei nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld eine rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages, im vorliegenden Fall also die Aufhebung…
…abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung nicht zu bewilligen, insoweit…
…stellt eine objektive, vom Verschulden unabhängige Säumnisfolge bei Nichtentrichtung der Abgabe am Fälligkeitstag dar (vgl. aber die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO). Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus (VwGH 18.09.2003, 2002/16/0072…
…abweiche, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liege, zurückzuführen sei, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO sei die Aussetzung nicht zu bewilligen, insoweit…
…ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung (nunmehr Beschwerdeerledigung) eine Bewilligung der Aussetzung nicht mehr in Betracht kommt. Mit Erkenntnis vom 11. August 2016, GZ. RV/7103548/2016, wurde die dem hier gegenständlichen Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen in Höhe von…
…Bescheidbeschwerde anhand des Beschwerdevorbringens zu beurteilen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschläge, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setze die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH 30.5.1995…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. (2) Die Aussetzung der Einhebung…
…betreffend den Ablauf der Aussetzung noch mit der Richtigkeit der Festsetzung der Aussetzungszinsen auseinanderzusetzen hat. Laut Bescheid vom 30.07.2013 über die Abweisung eines Aussetzungsantrages lief die bewilligte Aussetzung der Einhebung infolge Berufungserledigung ab und waren die Abgaben im Ausmaß von 13.626,61…
…Bescheidbeschwerde anhand des Beschwerdevorbringens zu beurteilen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschläge, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setze die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH 30.5.1995…
…abweiche, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liege, zurückzuführen sei, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO sei die Aussetzung nicht zu bewilligen, insoweit…
…Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über. Die Beschwerdeführerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin, der die Verlassenschaft auf Grund ihrer unbedingten Erbantrittserklärung zur Gänze eingeantwortet wurde. Angefochtener Bescheid Mit Bescheid vom 4.3.2021…
…während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten. Die Lohnsteuer wurde von jedem Arbeitgeber getrennt ermittelt. Bei der Veranlagung werden Ihre Bezüge zusammengerechnet und so besteuert, als wären sie von einer Stelle ausgezahlt worden. Sie zahlen damit genau so viel Steuer wie jeder…
…dass gemäß § 212a Abs. 9 BAO Ausetzungszinsen vor Erlassung des den Antrag auf Aussetzung der Einhebung erledigenden Bescheides nicht festzusetzen sind, soferne dem Aussetzungsantrag nicht stattgegeben werde. Weiters habe der Beschwerdeführer in der Beschwerdesache gegen den Haftungsbescheid einen Vorlageantrag gestellt, welchem laut Vorlagebericht vom 15…
…infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Nach dem festgestellten Sachverhalt wurde die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von X Euro, Y Euro und Z Euro (Gesamtbetrag…
…März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. März 2018 betreffend Aussetzungszinsen 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** uRecht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Abgabenfestsetzungen gegenüber den Vorauszahlungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen. Die Minderung einer Abgabenschuldigkeit kann sich auch aus der Ersetzung eines Abgabenbescheides durch einen "Nichtveranlagungsbescheid" ergeben. Die RAE-Aussagen zur Berichtigung einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld bei Berechnung der Aussetzungszinsen entsprechen inhaltlich der Aussage in Ritz, BAO6…
…Abgabenfestsetzungen gegenüber den Vorauszahlungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen. Die Minderung einer Abgabenschuldigkeit kann sich auch aus der Ersetzung eines Abgabenbescheides durch einen ''Nichtveranlagungsbescheid'' ergeben. Die RAE-Aussagen zur Berücksichtigung einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld bei Berechnung der Aussetzungszinsen entsprechen inhaltlich der Aussage in Ritz, BAO6…
…erfordere aber, dass die Abgabe, die im Berufungsverfahren gutgeschrieben werde, tatsächlich bereits vor der Berufungserledigung entrichtet worden sei, eine Verwendung von sonstigen Gutschriften durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens bedeute aber keine solche Entrichtung. Im gegenständlichen Fall sei die betreffende Abgabe nicht tatsächlich entrichtet worden, sondern…