…seiner Beschwerde zeigen. Der tatbestandsmäßige Sachverhalt iSd § 112 Abs. 3 BAO sei daher gegeben. Zur Ermessenentscheidung wies das FA unter Zitierung des Erkenntnis VwGH 20.11.1998, 98/02/0320 darauf hin, dass maßgebend für das Ausmaß einer Ordnungsstrafe die Überlegung sei, welche Strafhöhe innerhalb…
…verhängende Ausmaß der Ordnungsstrafe betrifft, so hat maßgebend dafür im Wesentlichen die Überlegung zu sein, welche Strafhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens voraussichtlich eine Änderung des Fehlverhaltens der Partei erwarten lässt (VwGH 30.11.1993, 89/14/0144). Im vorliegenden Fall war die Verhängung einer Ordnungsstrafe…
…97/17/0187). Was das im Einzelfall zu verhängende Ausmaß der Ordnungsstrafe betrifft, so hat maßgebend dafür im Wesentlichen die Überlegung zu sein, welche Strafhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens voraussichtlich eine Änderung des Fehlverhaltens der Partei erwarten lässt (VwGH 30.11.1993,89/14/0144…
…27.10.1997,97/17/0187). Was das im Einzelfall zu verhängende Ausmaß der Ordnungsstrafe betrifft, so hat maßgebend dafür im Wesentlichen die Überlegung zu sein, welche Strafhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens voraussichtlich eine Änderung des Fehlverhaltens der Partei erwarten lässt (VwGH 30.11.1993…
…abgelaufen sei. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 2. März 2023 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Bf. mit Schriftsatz vom 28. September 2022 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und eine Beschwerde gegen den Bescheid über die Zwangs- und Ordnungsstrafe eingebracht habe. …
…Die Fahrtkosten waren daher im vom BFG ermittelten Ausmaß zu berücksichtigen (siehe Punkt Fahrtkosten). Es verbleiben Kosten der Heilbehandlung (abzüglich Kostenersatz) die als außergewöhnliche Belastung (ohne Abzug eines Selbstbehaltes) anzusetzen waren. | Kurkosten Hofgastein | Honorar | Kostenersatz BVA | KZ 476 | Therapiekosten |…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…
…Firmenbuch. Die elektronischen Zustellungen der Aufforderungen vom 15. Juli 2023 (BFG-OZ 1.6) und 8. September 2023 (BFG-OZ 1.7) sowie die Zeitpunkte, in denen die Aufforderungen gelesen wurden, ergeben sich aus der Abfrage in der WiEReG Zwangs- und Ordnungsstrafenanwendung (BFG-OZ 1…
…hat. Gem. § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Dasselbe gilt gem…
…282,93 fest mit der Begründung, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis 23. Juli 2018 entrichtet worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 10. September 2018, wobei begründend vorgebracht wurde, das Erkenntnis des Finanzamtes X über das Ausmaß der Strafe sei dem…
…auch das Ausmaß der zu erbringenden gemeinnützigen Leistungen mitzuteilen ist. Eine Gleichschrift dieser Mitteilung darf auch einer in der Sozialarbeit erfahrenen Person (§ 29b des Bewährungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 146/1969) übermittelt werden. § 3a Abs. 1 bis 4 StVG und § 29b Bewährungshilfegesetz sind mit der Maßgabe sinngemäß…
…ein eigenes Bild machen und wird [die] unten konkret mit Beispielen dargelegt! Das sind zwar harte Anschuldigungen gegen Dr.F, jedoch erscheinen diese im Lichte der Beschwerdeausführungen gerechtfertigt! Man darf von einem langjährigen Finanzbeamten wie Dr.F sehr wohl verlangen, dass es ihm ermöglicht ist…
…womit er aufgefordert wurde, Betriebsausgaben im Ausmaß von insgesamt über 10.000,00 € - darunter fast 6.500,00 € an Reise- und Fahrtspesen - genauer nachzuweisen. Diesen beantworte er mit Eingabe vom 9.8.2024. Darin bediente sich der Bf. unter anderem folgender Formulierungen: "Reise…
…im Abgabenverfahren und der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise zu bewegen (VwGH 25.3.1988, 87/11/0271; VwGH 30.11.1993, 89/14/0144). Maßgebend für das Ausmaß einer Ordnungsstrafe ist nach der Rechtsprechung des…
…berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse. Darüber hinaus ergeben sich die für die Ermessensübung maßgebenden Kriterien jedoch primär aus der das Ermessen einräumenden Bestimmung selbst (Ritz, BAO6, § 20 Tz 5 bis 8). Maßgebend für das Ausmaß einer Ordnungsstrafe ist nach der Rechtsprechung…
…aus der Forderung des Beschwerdeführers von € 21.217,97 überwiesen. Obwohl das Finanzamt keinerlei Verfügungsrecht über die Forderung habe, habe es sich völlig selbstherrlich und daher rechtswidrig € 4.441,99 zurückbehalten. Von diesem Betrag seien € 313,90 zur Abdeckung einer Ordnungsstrafe einbehalten…
…gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 240 Stunden im Zeitraum 09.01.2023-26.06.2023 zu leisten. Sie werden hiermit darüber informiert, dass sich die Frist bis zum 26.06.2023 zum Ableisten der 240 Stunden gemeinnütziger Leistung durch Ihr Abwarten Ihrer geforderten Beantwortung Ihrer…
…war, übermittelte diesen der Finanzstrafbehörde in der irrigen Annahme, der Antrag betreffe das gegen den Bf. beim Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde anhängige Strafverfahren, erst am 17.03.2015. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen…
…Wertersätze, Kosten, Zwangs- und Ordnungsstrafen sowie Nebenansprüche gilt (vgl. Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, § 172, RZ. 6), ist der Antrag gemäß § 212a BAO auf Aussetzung der Einhebung zu Recht abgewiesen worden. Die dagegen eingebrachte Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Es trifft zwar zu, dass…
…Einschätzung bewirken hätten können. Conclusio Auf Grund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bf. als Haftungspflichtiger für die im Spruch genannten Abgabenschuldigkeiten der G-1 im Ausmaß von nunmehr € 18.930,95 zu Recht. Es…