…abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Die Ausgaben des Bf zur Einbringung der Forderungen des ehemaligen Gewerbebetriebes und iZm dem für diesen aufgenommenen Fremdwährungskredit (CHF) können deshalb im oben festgestellten Umfang als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden. Zur Frage des Vorliegens von…
…- Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - …. und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. …" § 34 EStG 1988 lautet: (1) Bei der…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis…
…dass sowohl nachträgliche Einnahmen (wie etwa der Eingang einer abgeschriebenen Forderung oder der Wegfall einer Verbindlichkeit) als auch Vermögensverluste (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen sind. Bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes ist somit auf…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis…
…bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), …" Da es sich bei den selbständigen Einkünften nach § 22 EStG 1988 um solche nach § 2 Abs. 3 Z 3 EStG 1988 handelt, sind daher in der Zusammenschau von …
…zB Ausfall von Forderungen) glaubhaft gemacht werden. Eine derartige Glaubhaftmachung (abweichender Zufluss oder Ausfall der letzten Ratenzahlung) ist dem Bf im Streitfall nicht gelungen. Das Schreiben vom 31.1.2015 stellt lediglich ein Ersuchen um eine „eventuelle“ Prolongation eines Zahlungstermins dar. Derartige Ersuchen wurden von…
…bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - …" 3.2. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In der gegenständlichen Beschwerdesache ist strittig, ob die im Oktober 2018 von der bP aufgrund des OLG-Urteils vom 4.3.2016…
…zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Fest steht im gegenständlichen Fall, dass der Bf. in den Einkommensteuererklärungen für 2016, 2017 und 2018 (letzteres Jahr ist nicht streitgegenständlich) negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit von -157.199,28 €…
…des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Zu den Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit zählen nicht nur nachträgliche Einnahmen, sondern auch nachträgliche Ausgaben (vgl…
…Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen. Solche Einkünfte sind der Einkunftsart zuzurechnen, der die frühere Tätigkeit zuzuordnen war (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. März 1993, 91/13/0091, und vom 17. April 2008, 2006/15/0082, VwSlg. 8330/F). Der Erlass von…
…auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. § 38 der Satzung des Wohlfahrtsfonds (WWF) der Ärztekammer…
…iSd § 2 Abs. 3 EStG 1988 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 stellt klar, dass…
…abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). § 32 Z 2 EStG erfasst nachträgliche Einkünfte aus betrieblichen Einkunftsarten, aus einem früheren Dienstverhältnis und aus früheren Rechtsverhältnissen gemäß § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7 EStG. Ihrer Funktion nach soll die Norm die Steuerwirksamkeit von…
…Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Nach herrschender Ansicht liegt eine ehemalige Tätigkeit dann vor, wenn die Einkunftsquelle veräußert oder aufgegeben worden ist (Doralt, EStG12, …
…Folgen dar. Nur wenn sich der Wert der Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Betriebsaufgabe und Eingang/Begleichung ändert, liegen nachträgliche Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben iSd § 32 Abs 1 Z 2 EStG vor (beispielsweise Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen, Verminderung oder…
…aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder einem früheren Rechtsverhältnis…
…mit einem Ausfall von 90% des Kapitals und der Zinsen zu rechnen sei. Die Darlehen seien Geldmittel, die ***X*** zugeflossen seien. Er habe über Umwege versucht, Geldmittel zur Finanzierung der ***W*** aufzubringen, da diese selbst nicht mehr kreditwürdig gewesen sei. Die Betriebsprüfung gehe von einer…
…ihre Verbindlichkeiten laufend zu bedienen. Erst durch den Ausfall ihres Hauptauftraggebers habe die Gesellschaft feststellen müssen, dass sie einen Forderungsausfall in Höhe von € 70,000,00 erleiden werde. Aus diesem Grund seien nach Kenntnis der Insolvenzeröffnung über ihren Hauptauftraggeber sämtliche Zahlungen eingestellt worden. Somit…
…aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis…