…www.***6***). Das Bachelor Psychologiestudium könnte demnach allenfalls in Teilbereichen und damit in einem zu prüfenden Einzelfall eine Fortbildungsmaßnahme darstellen. Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen in Rahmen einer nicht existenten bzw. nicht konkret in Aussicht genommenen Einkunftsquelle sind jedoch nicht möglich. Zudem widerspricht der Bf seiner Äußerung…
…ob und inwieweit Aufwendungen für ein "ordentliches Universitätsstudium" als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass dies von der Prüfung des "Einzelfalles" abhängig sei. Dabei gelte es zu prüfen, ob die Aus- oder Fortbildungsmaßnahme "im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer…
… 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit. Fortbildungskosten dienen dazu, in einem bereits…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…10.2004, Zl. 2004/15/0118). Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer eng damit verwandten beruflichen Tätigkeiten stehen. Ausbildungs- und Fortbildungskosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, sind somit…
…VwGH 15.09.2011, 2008/15/0321). Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt (VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0069). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen sind nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie im…
…Kenntnisse und Fähigkeiten der Bf. verbesserte. Im Ergebnis können die von der Bf. geltend gemachten Kosten für Einzelsitzungen (Supervisionen) nicht als Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anerkannt werden. Inhalt und Ziel der von der Bf. besuchten kinesiologischen Seminare war…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Der Bf. war…
…EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der…
…Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen und Ausgaben zu Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit (Z 10). Gemäß § 20 Abs…
…die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß § 4 Abs. 4 Z 7 erster Satz EStG 1988 sind Betriebsausgaben jedenfalls Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende…
…Bf. bereits unstrittig das im Jahr 2019 abgeschlossene Bachelorstudium zur streitgegenständlichen Tätigkeit als Lehrer. Bei den strittigen Kosten für das Masterstudium handelt es sich insofern um Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen. Eine Berufsfortbildung liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um…
…von der Bf. noch in der Beschwerde vertretene Rechtsansicht, dass es sich bei den als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen im Hinblick auf die damit verbundenen verbesserten Aufstiegschancen im (damals) ausgeübten Beruf als Kindergartenpädagogin um solche für Fortbildungsmaßnahmen handle, wird insofern nicht mehr aufrechterhalten, als sie…
…Hängen daher Aufwendungen nicht ursächlich mit einer Einkunftsquelle zusammen, so kommt ihnen auch nicht der Charakter von abzugsfähigen Werbungskosten zu. Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind als Werbungskosten abzugsfähig auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten…
…im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG sind auch Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Nicht in Streit gezogen wurde, dass es sich beim Besuch dieser Lehrveranstaltungen des Bf. an der WU um…
…habe aber die AfA und die anteilsmäßigen Betriebskosten als Werbungskosten geltend gemacht, weil es sich dabei meines Erachtens um für mich notwendige Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen und um mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten handelt. Aus diesem Grund ersuche ich um Anerkennung der geltend gemachten Fortbildungskosten oder…
…Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowohl für Aus-, als auch für Fortbildungsmaßnahmen wurde mit § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF StRefG 2000, BGBl. I 1999/106, erstmals explizit geregelt. Der erste Satz(teil) der Z 10 lautete bereits damals: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im…
…der Betrag in Höhe von EUR 280,61 zu berücksichtigen. Die beantragten Kosten für Internet- und Telefonkosten sind nach Abzug von 40% Privatanteil in Höhe von EUR 259,26 zu berücksichtigen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowohl für Aus-, als auch für Fortbildungsmaßnahmen ist in …