…Satz EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 normiert genauer, dass zu den Werbungskosten auch die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer…
…www.***6***). Das Bachelor Psychologiestudium könnte demnach allenfalls in Teilbereichen und damit in einem zu prüfenden Einzelfall eine Fortbildungsmaßnahme darstellen. Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen in Rahmen einer nicht existenten bzw. nicht konkret in Aussicht genommenen Einkunftsquelle sind jedoch nicht möglich. Zudem widerspricht der Bf seiner Äußerung…
…ob und inwieweit Aufwendungen für ein "ordentliches Universitätsstudium" als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass dies von der Prüfung des "Einzelfalles" abhängig sei. Dabei gelte es zu prüfen, ob die Aus- oder Fortbildungsmaßnahme "im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer…
…a EStG 1988 Aufwendungen und Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen sind nur dann als Werbungskosten…
…1988 sind Werbungskosten ua. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit.a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie…
… 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit. Fortbildungskosten dienen dazu, in einem bereits…
…insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Nach Ziffer 10 dieser Bestimmung sind Werbungskosten auch: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…gültig ab dem Jahr 2000, sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder im…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG (idF. AbgÄG 2004) zählen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sowie Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, zu den ertragsteuerlich…
…10.2004, Zl. 2004/15/0118). Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer eng damit verwandten beruflichen Tätigkeiten stehen. Ausbildungs- und Fortbildungskosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, sind somit…
…a EStG 1988 Aufwendungen und Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen sind nur dann als Werbungskosten…
…VwGH 15.09.2011, 2008/15/0321). Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt (VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0069). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen sind nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie im…
…Kenntnisse und Fähigkeiten der Bf. verbesserte. Im Ergebnis können die von der Bf. geltend gemachten Kosten für Einzelsitzungen (Supervisionen) nicht als Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anerkannt werden. Inhalt und Ziel der von der Bf. besuchten kinesiologischen Seminare war…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…durch diese Gesetzesänderung Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Es wird festgestellt, dass der Bw im Jahr 1993 eine Berufsausbildung zum Linienpiloten in Australien absolviert hat, jedoch keine Berufsfortbildung. Für die Feststellung von…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Der Bf. war…
…EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der…
…bei der für 2008 geltend gemachten Fachliteratur um die gleichen Publikationen handelt, werden die betreffenden Kosten (161,60 €) auch in der Berufungsentscheidung für das Jahr 2008 als Werbungskosten in Abzug gebracht. Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen im…