IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gottfried Tazol, Hauptplatz 24, 9100 Völkermarkt, über die Beschwerde vom 28. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
…35 Abs. 1 und 3 VwGVG iVm § 1 Z 3 und 4 VwG-AufwandsersatzVO idgF Kosten iHv insgesamt Euro 426,20 binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Behörde hat der Beschwerdeführerin gemäß § 35 VwGVG iVm § 1 VwG-AufwandsersatzVO Aufwendungen iHv Euro 737,60 für den Schriftsatzaufwand binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. 3. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Berufung vom 21. Jänner 2013 gegen die Nichtzuerkennung von Kosten für eine Drittschuldnererklärung sowie 2) Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung eines Kostenersatzes für eine Drittschuldnererklärung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Ein Aufwandsersatz für die Erstellung der Rechtsmittel vom 21. Jänner 2013…
…zu führenden Betrieb würden der Betriebseigentümerin zustehen oder seien von ihr auszugleichen. Der ***1*** als Betriebsführungsgesellschaft stehe lediglich ein Aufwandsersatzanspruch (bemessen an den erstattungsfähigen Aufwendungen) sowie ein Betriebsführungs-entgelt zu. Für die umsatzsteuerliche Zuordnung von Eingangs- und Ausgangsleistungen, die von der Betriebsführungsgesellschaft im eigenen Namen…
…Die Kostenansprüche gründen sich auf 35 Abs. 1 und 3 VwGVG in Verbindung mit § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandsersatzverordnung idgF und werden der belangten Behörde (dem Bund) iHv Euro 426,20 zugesprochen. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, dem Bund den Kostenersatz binnen zwei Wochen…
… 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandsersatzverordnung idgF. Die Kosten iHv Euro 57,40 Vorlageaufwand und Euro 368,80 Schriftsatzaufwand sind dem Bund binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…1 und 3 VwGVG iVm § 1 Z 3, 4 und 5 VwG-AufwandsersatzVO idgF. Die Kosten iHv Euro 57,40 Vorlageaufwand, Euro 368,80 Schriftsatzaufwand und Euro 461,00 Ersatz des Verhandlungsaufwandes, insgesamt Euro 887,20, sind dem Bund binnen zwei Wochen nach Zustellung der…
… 1 Z 3, 4 und 5 VwG-Aufwandsersatzverordnungund idgF und werden der belangten Behörde (dem Bund) iHv Euro 887,20 zugesprochen. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, dem Bund den Kostenersatz binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…gründen sich auf § 35 Abs. 1 und 3 VwGVG in Verbindung mit § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandsersatzverordnung idgF. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Telefax vom 31. August 2018 wurde…
…iVm § 1 Z 3 und 4 der VwG-Aufwandsersatzverordnung (VwG-AufwandsErsV) dem Bund (dem Bundesminister für Finanzen) einen Vorlageaufwand von € 57,40 und einen Schriftsatzaufwand von € 368,80 binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. III. Gegen diese…
…Einkommen sei in Wahrheit niedriger gewesen, wohl weil nicht steuerpflichtige Aufwandsersätze darin enthalten seien. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 5. März 2018 wies das Finanzamt die Beschwerde mit der Begründung ab, die genannten Aufwandsersätze seien im angesetzten Einkommen ohnehin nicht enthalten. Zufolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages gilt…
…Als Bemessungsgrundlage wurde der Aufwandsersatz an die zuweisende Gemeinde Wien herangezogen. Infolge dieser Vorschreibung der Dienstgeberbeiträge an die ***F*** beantragte die Bf ab dem Jahr 2010 - für die der ausgegliederten Gesellschaft zugewiesenen Bediensteten - die Festsetzung des bereits entrichteten Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die im Spruch…
…Der Bf. machte diese Kosten sodann als Werbungskosten geltend. Der neue Arbeitgeber ersetzte dem Bf. die von ihm bezahlten Fortbildungskosten und unterzog den Aufwandsersatz der Lohnsteuer. Die belangte Behörde erkannte im Erstbescheid die fraglichen Werbungskosten nicht an. Nach erfolgter Beschwerde, wurden die Werbungskosten teilweise durch…
…unter Rz 21 ff zum Thema „Aufwandsersatz“ ausgeführt, dass mit der Beschwerde vom 17.10.2016 zwei separate Ansprüche angefochten worden seien, der Einkommensteuerbescheid 2014 sowie auch der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2014, weshalb vom Beschwerdeführer ein zweimaliger Aufwandsersatz beantragt werde. Unter Rz…
…ersetzte dem Bf. die von ihm bezahlten Fortbildungskosten teilweise in Höhe von 40.763,86 Euro, unterzog diesen Aufwandsersatz jedoch als sonstigen Bezug der Lohnsteuer. 2. Beweiswürdigung Der Bezug von nichtselbständigen Einkünften ist aktenkundig. Dass der ehemalige Arbeitgeber des Bf. zunächst die Fortbildungskosten bezahlte und…
…bis 30.06.2019 ein Volontärseinsatz für die WKÖ am AußenwirtschaftsCenter ***Ort*** absolviert. Dieser Volontärseinsatz unterlag den Erasmus Bestimmungen, wurde lediglich mit einem Aufwandsersatz gestützt und diente als eine weitere Befähigung für ihr Masterstudium. Fakt ist, dass meine Tochter ihren Bachelorabschluss im Sommersemester 2019 erlangte…
…Die Kostenansprüche gründen sich auf § 35 Abs. 1 und 2 VwGVG iVm § 1 Z 1 VwG-Aufwandersatzverordnung idgF. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit per Fax eingebrachten Schriftsatz…
…die Trainingsstätte bzw. auf die Wettkampfstätte und auf die Infrastruktur seines Vereins angewiesen sei (OGH 26.8.2004, 6 Ob 11/04t). Ein monatlich in gleicher Höhe ausbezahlter Pauschalbetrag sei dann als Aufwandersatz anzuerkennen, wenn in von Vornherein erkennbarer Weise festgelegt worden sei, für welchen…
…GZ. **** vom 2.2.2018 wurde durch das BFG die vorläufige Beschlagnahme des aus den Glücksspielautomaten entnommenen Geldbetrages als rechtswidrig erklärt und die belangte Behörde zum Aufwandsersatz verpflichtet. Es wurde festgestellt, dass bei der durch die Organe des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf durchgeführten…