IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gottfried Tazol, Hauptplatz 24, 9100 Völkermarkt, über die Beschwerde vom 28. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…
Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
…Schluss zu, dass die Berufungswerberin für ihre Tätigkeit als Sachwalterin keine Entschädigung und keinen Aufwandsersatz erhalten bzw. diesen nicht geltend gemacht hat. Damit ist aber die Frage der Zwangsläufigkeit des Aufwandes entschieden! Die Berufungswerberin hat wie jeder Sachwalter Anspruch auf Entschädigung, Entgelt und Aufwandsersatz nach §…
Dienstleistung Rz 6832: Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 32 Z 1 lit. b EStG1988 vor. Dienstleistungsvertrag Rz 6833: Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs…
…Sondervermögen zu begründen, handelt es sich dabei doch vielmehr um einen budgetierten Kosten- bzw. Aufwandsersatz, nicht aber um ein gesondert verwaltetes Vermögen im dargelegten Sinne. Wurden die strittigen Vergütungen aber weder unmittelbar vom Fürstentum Liechtenstein noch aus einem von diesem errichteten Sondervermögen gezahlt, kann die…
…7). Dies bedeutet somit, dass dieser Aufwandsersatz der Anwendbarkeit der VO nicht entgegensteht und somit bei der Berufsgruppe der Vertreter die VO auch bei einem vollständigen Ersatz von dem Arbeitnehmer entstandenen Aufwendungen zur Anwendung gelangen kann. Insoweit unterscheidet sich die Berufsgruppe von Zugehörigen anderer Berufsgruppen…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…
Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…
…Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988) Rz 105: Nach dieser Bestimmung werden steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001, BGBl. I Nr…
…35 Abs. 1 und 3 VwGVG iVm § 1 Z 3 und 4 VwG-AufwandsersatzVO idgF Kosten iHv insgesamt Euro 426,20 binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Behörde hat der Beschwerdeführerin gemäß § 35 VwGVG iVm § 1 VwG-AufwandsersatzVO Aufwendungen iHv Euro 737,60 für den Schriftsatzaufwand binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. 3. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Berufung vom 21. Jänner 2013 gegen die Nichtzuerkennung von Kosten für eine Drittschuldnererklärung sowie 2) Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung eines Kostenersatzes für eine Drittschuldnererklärung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Ein Aufwandsersatz für die Erstellung der Rechtsmittel vom 21. Jänner 2013…
…5266c). Reine Aufwandsersätze (bei allen Formen der Erwachsenenvertretung) führen nicht zu Einkünften. Die nicht gewerbsmäßige Vermietung eines KFZ gegen ein Entgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes an das Unternehmen des Ehegatten. Die Vermietung zweier (mit Fremdmitteln angeschaffter) Container durch einen Bankangestellten (VwGH 11.4.1984…
…zu führenden Betrieb würden der Betriebseigentümerin zustehen oder seien von ihr auszugleichen. Der ***1*** als Betriebsführungsgesellschaft stehe lediglich ein Aufwandsersatzanspruch (bemessen an den erstattungsfähigen Aufwendungen) sowie ein Betriebsführungs-entgelt zu. Für die umsatzsteuerliche Zuordnung von Eingangs- und Ausgangsleistungen, die von der Betriebsführungsgesellschaft im eigenen Namen…
…Die Kostenansprüche gründen sich auf 35 Abs. 1 und 3 VwGVG in Verbindung mit § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandsersatzverordnung idgF und werden der belangten Behörde (dem Bund) iHv Euro 426,20 zugesprochen. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, dem Bund den Kostenersatz binnen zwei Wochen…
… 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandsersatzverordnung idgF. Die Kosten iHv Euro 57,40 Vorlageaufwand und Euro 368,80 Schriftsatzaufwand sind dem Bund binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…