…1967 zur Anwendung hätte kommen müssen. Vielmehr könne nur die Oberbehörde die Abgabenbehörde auffordern von einer Rückforderung abzusehen. Handle es sich doch bei dieser Bestimmung um ein Aufsichtsrecht der Oberbehörde. Laut Vorlagebericht erstattete das FA keine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Ausgesetzt wurde ein Betrag €…
…der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Das Bundesfinanzgericht ist aber ein Verwaltungsgericht und nicht die Oberbehörde. Das Aufsichtsrecht kommt derzeit der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt zu. Im Beschwerdefall liegt keine derartige Maßnahme vor. Nach der…
…Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. § 33 Abs. 3 EStG 1988 lautet: (3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der…
…gemäß § 26 Abs. 4 FLAG 1967 die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Eine derartige Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Es muss…
…RV/7104789/2014). Das Bundesfinanzgericht ist ein Verwaltungsgericht und keine Oberbehörde (BFG 17.02.2015, RV/7100323/2015) und somit nicht für derartige Entscheidungen zuständig. Es besteht zudem auch kein subjektiver Anspruch auf die Ausübung dieses Aufsichtsrechts der Oberbehörde (Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 …
…in Ausübung ihres Aufsichtsrechts das Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abzusehen. Sie haben in Ihrem E-Mail vom 21.8.2018 an das Bundesfinanzgericht unter anderem darauf hingewiesen, dass Ihnen seitens des Familienministeriums das Bundesfinanzgericht "als Oberbehörde in dieser Causa…
…den Antragssteller entfalten. Bei der in § 26 Abs. 4 FLAG genannten Anordnung der Oberbehörde handle es sich um eine Anordnung im Wege der Dienstaufsicht. § 26 Abs. 4 FLAG räume dem Bf. als Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung dieses Aufsichtsrechts ein (vgl. dazu VwGH…
…des Aufsichtsrechtes handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Weiters wird auf die Möglichkeit hingewiesen, beim Finanzamt einen Antrag gemäß § 212 BAO auf Zahlungserleichterung und gemäß § 236 BAO auf Nachsicht einzubringen. Dementsprechend kann vom Bundesfinanzgericht dem Eventualantrag in der Beschwerde, den ggst. Fall der Oberbehörde vorzulegen…
…Beschäftigungsstaat der Bf zur Erbringung von Familienleistungen zuständig sei. Laut Urteil des Bezirksgerichts Sopron ist die Ehe zwischen ***1*** ***2*** und ***10*** ***6*** mit 17.4.2018 rechtskräftig und vollstreckbar geschieden. Laut Protokoll vom selben Tag ist die Mutter zur Ausübung des elterlichen Aufsichtsrechts berechtigt…
…könnten von Amts wegen der Beschwerde beim Verwaltungsgericht nicht mehr unterliegende Bescheide, durch die das Gesetz zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt worden sei, sowohl von der Behörde als auch in Ausübung des Aufsichtsrechts von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden…
…den Einkommens- und Vermögensdaten bzw. -unterlagen der betroffenen Person, Frau ***5***-***6*** ***2***". Trotzdem wurde im Zuge des Verfahrens die Oberbehörde informiert und hat diese sich dazu mit Schreiben vom 8.4.2021 geäußert. Nichtzulassung einer Revision Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs…
…an sich geeignet, eine Unbilligkeit der Einhebung von Ansprüchen des Abgabengläubigers nach sich zu ziehen (VwGH 98/13/0101). Gemäß § 26 Abs. 4 FLAG sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die…
…der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Beschwerde wie im Spruch zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf § 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung…
…der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Beschwerde wie im Spruch zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf § 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörden ermächtigt sind, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung…
…wurden diese Beträge mit der Geschwisterstaffel zu Recht rückgefordert. Somit war wie im Spruch zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf § 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen…
…waren somit zusammen mit der Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG zurückzufordern. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf § 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen…
…die Rückforderung der Familienbeihilfe durch das Finanzamt zu Recht erfolgt und es war wie im Spruch zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf § 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung…
…26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörden ermächtigt sind, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Beihilfenbezuges abzusehen. Eine derartige Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Familie und Jugend. Es liegt am Beschwerdeführer, sich…
… 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörden ermächtigt sind, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Beihilfenbezuges abzusehen. Eine derartige Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend. Es liegt am Beschwerdeführer…
…Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. § 33 Abs. 3 EStG 1988 lautet: (3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der…