…es würden sowohl die Voraussetzungen für die Hinausschiebung des Entrichtungszeitpunkts (Stundung) als auch für die Entrichtung der Steuerschuld in Raten vorliegen. Die sofortige Einhebung der gesamten Abgabenschuld wäre für den Antragsteller mit erheblicher Härte verbunden. Die Einhebung würde den notwendigen Unterhalt des Antragstellers beeinträchtigen bzw…
…ableitbar sein, wann das Finanzamt die Entstehung der Steuerschuld angenommen hat. Zur Beurteilung des in materieller Hinsicht in Rechtskraft erwachsenden Inhalts eines Bescheides ist davon auszugehen, dass Spruch und Begründung eines Bescheides eine Einheit bilden. Ein Widerspruch der Begründung zum Spruch ist unerheblich, wenn nach…
…Recht auf Unverletzlichkeit ihres Eigentums verletzt. [Der im Instanzenzug bekämpfte Erbschaftssteuerbescheid wurde am 17.12.2012 genehmigt. Die hier bekämpften Aussetzungszinsen vom 11.3.2020 erfassen augenscheinlich einen Zeitraum von rd 7 Jahren. Gem. § 73 Abs 1 AVG 1991 hat die Behörde ohne unnötigen Aufschub…
…den Aufschub nicht gefährdet wird. Der sich aus der Fälligkeit ergebende Zeitpunkt der fristgerechten Entrichtung kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen durch Zahlungserleichterungen hinausgeschoben werden. Voraussetzung hierfür sind, dass die sofortige (volle) Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe…
…Steuerpflicht knüpfe. Für den Bereich der Umsatzsteuer verweise § 19 UStG u.a. auf den Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG. Diesem Unternehmer obliege es, die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Die Festsetzung des Abgabenzahlungsanspruchs gegenüber dem jeweiligen Unternehmer mache diesem zum jeweiligen Steuerschuldner (also zum sogenannten Steuersubjekt)…
…bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH 26.11.2014, 2012/13/0114). Die Pflicht zur Erhebung von Nebengebühren (zB Stundungszinsen) setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind…
…wurde vertraglich eingeräumt. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Soweit Guthaben nicht gemäß Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind, sind sie gemäß § 215 Abs. 4 BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO…
…dass von der steuerlichen Vertretung am 15. März 2012 ein Stundungsansuchen im Zusammenhang mit einer Wiederaufnahme betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2009 für einen Rückstand in Höhe von Euro 118.890,64 eingebracht wurde. Zitat: "Die Einbringlichkeit der Abgaben wird durch den Aufschub nicht gefährdet." Dies…
…Bundesfinanzgerichtes die noch nicht eingetretene Fälligkeit der drei streitgegenständlichen Honorarforderungen des Bf. auf § 904 ABGB. Dieser lautet: "Ist keine gewisse Zeit für die Erfüllung des Vertrages bestimmt worden, so kann sie sogleich, nämlich ohne unnötigen Aufschub, gefordert werden. Hat der Verpflichtete die Erfüllungszeit seiner Willkür…
…Einfuhrumsatzsteuer in jenen Kalendermonat, der zwei Monate vor dem Monat liegt, in dem die Einfuhrumsatzsteuerschuld fällig ist; sie wird am Tag der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuerschuld wirksam. (3) Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so tritt dieser…
…Einfuhrumsatzsteuer in jenen Kalendermonat, der zwei Monate vor dem Monat liegt, in dem die Einfuhrumsatzsteuerschuld fällig ist; sie wird am Tag der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuerschuld wirksam. (3) Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so tritt dieser…
… 249 Abs. 1 BAO bei der Abgabenbehörde einzubringen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Wird die Bescheidbeschwerde bei einer unzuständigen Abgabenbehörde eingereicht, so ist sie gemäß § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Im gegenständlichen Fall wurde die…
…die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH 11.3.1992, 90/13/0239, 0240; 26.11.2014, 2012/13/0114; BFG 20.2.2024, RV/2100545/2022). Die Vorschreibung von Stundungszinsen liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde (zB Ellinger/Sutter/Urtz…
…wurde auch die Immobilienertragssteuer eingeführt und steht in engem Zusammenhang mit der Novellierung des § 10 Abs. 2 GrEStG 1987. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 sind Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld entstanden ist…
…ein Stundungsansuchen wegen einer offenen Steuerschuld von € 19.494,22 abgewiesen worden sei, einen Antrag um Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung gemäß € 212a BAO gestellt habe. Bei dem offenen Betrag handle es sich zweifellos um eine Nachforderung im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung. Mit…
… 232 Abs. 1 BAO wäre nämlich ein Sicherstellungsauftrag nur „(…) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (…)“ zulässig. Die Vollstreckbarkeit trete gemäß § 226 BAO dann ein, wenn die Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Die Fälligkeit trete gemäß § 210 BAO ein Monat nach Bekanntgabe des…
…ausgeführt, der Sohn der Bw. sei völlig überraschend am xxx verstorben, wodurch ihr erhöhte Aufwände erwachsen seien. Auch hätten am Haus Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, insbesondere sei die Heizung zu reparieren gewesen. Eine sofortige Entrichtung der gesamten Steuerschuld sei nicht möglich. Mit Bescheid vom 10…
…der Sohn der Bw. sei völlig überraschend am 16. Oktober 2010 verstorben, wodurch ihr erhöhte Aufwände erwachsen seien. Auch hätten am Haus Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, insbesondere sei die Heizung zu reparieren gewesen. Eine sofortige Entrichtung der gesamten Steuerschuld sei nicht möglich. Mit Bescheid vom…
…13/0146); maßgebend sei daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, somit unabhängig davon, ob die Abgabe bescheidmäßig festgesetzt werde (VwGH 25.1.1999, 94/17/0229; VwGH 23.1.2003, 2001/16/0291). Gemäß § 79 EStG habe der Arbeitgeber die Lohnabgaben spätestens zum 15. Tag nach…
…mit einer Abgabengutschrift von € 4.064,23 festgesetzt worden sei. Am 29.10.2008 sei der Einkommensteuerbescheid mit einer Steuerschuld von € 4.701,09 neu ausgestellt worden. Da er nicht in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er mehrmals um eine detaillierte Aufstellung ersucht…