Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
…Abs 4 normierten Anfechtungsausschlusses nicht bedurft hätte. Mangels überzeugender Argumente für die ausschließliche Anwendung dieser Bestimmung auf AGH-Zahlungen vor Insolvenzeröffnung hielt das BFG die uneingeschränkte Anwendbarkeit (also auch für AGH-Zahlungen während des Insolvenzverfahrens) für zutreffend. Vorrang der Aufrechnungsvorschriften der IO Die Auslegung des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
…nicht rückgezahlt werden. Im Insolvenzverfahren gilt grundsätzlich der Vorrang des Insolvenzrechtes vor dem Abgabenrecht [Engelhart in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze, § 46 IO Rz 102 (Stand 1.11.2012, rdb.at)], die Aufrechnungsvorschriften nach §§ 19, 20 IO gehen daher den Verrechnungsregeln nach § 214 BAO vor (Ritz, BAO5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K. in der Beschwerdesache des Rechtsanwaltes Dr. K.G als Masseverwalter der B.H GmbH im Konkurs, B, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 25.06.2013, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
…beantragte der Masseverwalter die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes komme den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsfällen der BAO zu (VwGH 2006/15/0155). Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das Guthaben in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Dr. Rudolf Rudari, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Felderstraße 5, 6706 Bürs, über die Beschwerde vom 30. Mai 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 8. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 14.2.2018 gegen den Bescheid des "Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf" (richtig: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf), nunmehr Finanzamt…
…18). Insofern sei strittig, ob die aus der Rechnungsberichtigung resultierenden Gutschriften zur Tilgung von Insolvenzforderungen der Abgabenbehörde verwendet werden dürften. Dabei komme den Aufrechnungsvorschriften der IO (insbesondere der §§ 19 und 20 IO) der Vorrang vor den Verrechnungsregelungen der BAO zu (VwGH 21.11.2013, 2011…
…GmbH verhältnismäßig erfolgt, da die abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber den insolvenzrechtlichen in den Hintergrund zu treten haben (Vorrang der Insolvenzordnung, vgl. VwGH 17.9.1990, 90/14/0038); daher Vorrang der Aufrechnungsvorschriften insbesondere der §§ 19 und 20 IO, VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046; 20…
…Insolvenzeröffnung erworben wurde, - wenn der Forderungserwerb zwar vor Insolvenzeröffnung erfolgte, der Aufrechnungswillige im Erwerbszeitpunkt aber von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Kenntnis hatte bzw Kenntnis haben musste. Den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechts kommt der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (z.B. VwGH 18.12.2008…
…3.2013. Eine Verrechnung eines Guthabens mit fälligen Abgabenschuldigkeiten ist nach § 215 BAO zulässig. Zu beachten ist aber, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrangs vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt (VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046). Die Aufrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 IO…
…dem Abgabekonto voraus. Streit bestand im gegenständlichen Beschwerdeverfahren zwischen dem Beschwerdeführer und der Abgabenbehörde darüber, ob das Finanzamt Aufrechnungsvorschriften der Insolvenzordnung verletzt hat und diese allenfalls unzulässige Verrechnung dazu geführt hat, dass auf dem Abgabenkonto kein rückzahlbares Guthaben mehr bestanden hat. Eine Abklärung dieser Frage…
…IO), sondern lediglich auf eine Randzahl der Umsatzsteuerrichtlinien stütze. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung, v.a. VwGH 20.05.2010, 2005/15/0163, sei jedoch eindeutig. Den Aufrechnungsvorschriften der IO, insbesondere §§ 19 und 20 IO, komme der Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO zu. Gemäß § 20…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
…Digital First2.06 (2023) § 216 BAO Rz 3, mwN). Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Gutschrift aus dem Umsatzsteuerbescheid 2023 zur Tilgung von Insolvenzforderungen des Abgabengläubigers verwendet werden durfte. Den Aufrechnungsvorschriften der IO (§§ 19f) kommt dabei Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO (§ 214) zu. Nach …
…eines (rückzahlbaren) Guthabens (vgl. mit zahlreichen weiteren Hinweisen das Erkenntnis VwGH 26.4.1993, 92/15/0012). Den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechts kommt grundsätzlich der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (zB VwGH 21.11.2013, 2011/15/0188). Gem § 51 IO sind Insolvenzforderungen jene…
…zulässig (vgl. VwGH 28.1.2003, 2002/14/0079). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214…