…auch bereits in der Beschwerdevorentscheidung darauf verwiesen, dass der Anspruch auf die Rückerstattung der GrESt mit Verwirklichung der Aufhebungsvereinbarung entstanden ist und aus diesem Grund die Verrechnung mit den Abgabenschuldigkeiten auch nach den Bestimmungen der IO zulässig ist. Für die Aufrechnung in Insolvenzfällen gelten die…
…jeweiligen Abgabenfälligkeiten in Gegenüberstellung mit den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen ersichtlich ist und somit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderungen entsprochen hätte. Der Haftungsprüfungsvorhalt […] wird betreffend der Verrechnung von Guthaben aus der Abgabengebarung bemerkt, dass für die Aufrechnung in Insolvenzfällen die…
…8 BAO) aufrechnen (§§ 1438 ff ABGB) durfte. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (arg. „ist zu verrechnen“) um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den…
…Aufrechnung— zivilrechtlich erloschen ist, hat das FG nicht geprüft. Der bloße wirtschaftliche Wegfall der Verbindlichkeit führt indes nicht dazu, dass dem Kläger ein Wirtschaftsgut aus dem Vermögen der Gesellschaft zugeteilt wurde. ...“ (33) Kahlert (Liquidationsbesteuerung der GmbH: Keine Auflösung einer nicht-befriedigten Verbindlichkeit) beschäftigt sich in…
…sei. In das Aufgabengebiet des selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführers J.K. sei unter anderem die Organisation des Finanz- und Rechnungswesens und der Abrechnung der laufenden Gehälter samt den diesbezüglichen Melde- und Beitragspflichten bei den Abgabenbehörden sowie auch die Aufbereitung der zu tätigenden Überweisungen gefallen. J.K…
…ist." Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte diene. Für einen Abspruch, welche der am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und Gutschriften Masseforderungen oder Konkursforderungen seien, sei aber in einem Verfahren betreffend Abrechnung nach § 216 BAO kein Raum. Aus dem Erkenntnis vom 21.11.2013, 2011/15/0188 ergibt…
…ist.' Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…ist.' Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…82a ESG, dann seien sämtliche AGH-Zahlungen irrtümlich geleistet worden und nicht unanfechtbar, sondern in voller Höhe anfechtbar. Was die Aufrechnung der AGH-Zahlungen aus von der Masseverwalterin abgerechneten Baustellen gemäß § 214 BAO betreffe, sei folgendes ergänzend festzustellen: Entsprechend der ständigen Judikatur des VwGH gingen…
…Andererseits hat das Finanzamt nicht dargetan, mit welchen konkreten Verbindlichkeiten die Bf hätte aufrechnen können. In Ansehung des im zeitlichen Nahebereich des Bilanzstichtages beantragten Insolvenzverfahrens ist davon auszugehen, dass der Wertverlust 50% des Nettonominales übersteigt. Die gegenständliche Forderung resultiert nach eigenem Vorbringen der Bf aus…
…ist.' Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…ist." Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
… 16 Abs. 3 UStG 1994 aufrechnen dürfe. Die Richtigkeit der am Abgabenkonto vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen gemäß § 16 Abs. 3 UStG ist dabei nicht zu prüfen. Abgabenansprüche im engeren Sinn entstehen kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz…
…der Verwaltungsgerichtshof der Ansicht des Obersten Gerichtshofes anschließen werde. Andernfalls ergäbe dies die geradezu absurde Situation, dass mit der Republik Österreich ein einziger Gläubiger in Bezug auf die Aufrechnung bessergestellt wäre, als alle anderen und zwar nur, weil ein anderes Höchstgericht für sie zuständig sei…
…einem Abgabepflichtigen dient der Abrechnungsbescheid der Entscheidung, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist. Erst jüngst stellte der VwGH neuerlich klar, dass in einem Verfahren betreffend Abrechnung nach § 216 BAO für einen Abspruch, welche der am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebuchten…
…eines Ausgleichs nicht mehr zustehen, hätte es der Abgabepflichtige in der Hand, durch entsprechende Wahl des Zeitpunktes der Einreichung der Arbeitnehmerveranlagungen eine Kompensation zu verhindern (UFS 27.06.2011, RV/0412-S/08). C Anfechtung Hinsichtlich der Anfechtung der Aufrechnung gemäß § 30 IO durch den…
…In den Konkurs fallen grundsätzlich nur solche vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Gemeinschuldner, die schon im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bestanden haben. Mit dem Tag der Konkurseröffnung ist die Gruppe der Konkursgläubiger abgeschlossen (vgl. VwGH 5.7.2004, 2002/14/0123). Die für eine Aufrechnung erforderliche Voraussetzung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch THOMASER & ROTH Steuerb GmbH & Co KG, Beckmanngasse 6, 1140 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 09.07.2018, betreffend…
…0050 zu 294 und 392 %; UFS RV/1754/W-03 zu 200 %). Der mögliche Insolvenzfall von Unternehmen, an denen die Stillen Beteiligungen bestehen, führe zur Nachversteuerung und damit in Summe wieder zu einem Totalverlust des vom Kommanditisten eingesetzten Kapitals. Ebenso erhöhe ein Veräußerungsgewinn die Steuerbelastung…