…Abgabenkonto des Bf. Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahren und Einleitung des Abschöpfungsverfahren ergeben sich aus der Insolvenzdatei, die Einkommensteuergutschrift für das Jahr 2022 aus dem Einkommensteuerbescheid vom 29. März 2023 und die Aufrechnung aus dem Abgabenkonto des Bf. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 27. März 2017 betreffend Abrechnungsbescheid 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…lediglich voraus, dass die zu tilgenden Abgabenschuldigkeiten fällig sein müssen. Der eine Gutschrift ausweisende Einkommensteuerbescheid 2020 ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ergangen. Das bedeutet, dass die vom Finanzamt vorgenommene Verrechnung des Guthabens nicht dem Aufrechnungsverbot des § 20 Abs. 1 erster Satz Insolvenzordnung unterlag. Vielmehr ist…
…Adresse2, vom 20.09.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30.08.2018 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung gemäß § 216 BAO zu Recht erkannt: I) a) Es wird festgestellt, dass die Gutschrift aus der Zuerkennung der Forschungsprämie 2017 in Höhe von 1…
…keine Erkundigungen über einen eventuellen Prämienanspruch für 2017 eingeholt zu haben. Das Finanzamt trifft somit kein Verschulden an der Nichtabgabe einer rechtzeitigen Aufrechnungserklärung. Demgegenüber hatte die Schuldnerin Kenntnis von ihrem Prämienanspruch und beabsichtigte damit auch -wie in der Beschwerde vorgebracht- zum Teil die Sanierungsquote zu…
…Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der GS, Adr2, über die Beschwerde vom 25.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 27.04.2016, betreffend Abrechnung und Rückzahlung gemäß §§ 216 und 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…der CH1 AG ebenso wie gegenüber der CH1 AG ein Überhang der Forderungen über die Verbindlichkeiten. Die Aufrechnung dieser Forderungen und Verbindlichkeiten hat GF für die BF im Jahr 2002 selbst beantragt. Damit ist eine isolierte aufwandswirksame Verzinsung der „Darlehen“ der CH1 AG und der…
…8.2014 lediglich dem Masseverwalter zugestellt worden sei. Der Haftungsbescheid hätte jedoch dem Schuldner direkt zugestellt werden müssen, weshalb ein offensichtlicher Zustellmangel vorliege und der Bescheid nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Die Aufrechnung sei gemäß § 20 IO insofern unzulässig, als das Finanzamt - vorausgesetzt der Haftungsbescheid…
…den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. September 2014 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…12. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Adresse3 vom 12. Juni 2015 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsansuchens (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs…
… 16 UStG 1994 in Höhe von € 587.781,23 vor. Nach Festsetzung und Verbuchung dieser Vorsteuerkorrektur und Aufrechnung mit dem bestehenden Guthaben am Abgabenkonto errechnete sich am 13. Juni 2013 ein unberichtigt aushaftender Saldo in Höhe von € 455.059,82. Aufgrund dieser Sachlage…
…nicht gegengerechnet werden." In ihrer Beschwerdevorentscheidung führte die belangte Behörde aus, dass der bf. Rückzahlungsantrag materiell als Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu deuten sei. Die hier strittige Abgabengutschrift sei als Massegutschrift d.h. der negative Abgabenanspruch sei mit dem Datum des Gerichtsurteils vom 10…
…von Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Aufgrund des § 216 BAO hat die Abgabenbehörde auf Antrag einen Abrechnungsbescheid zu erlassen, mit dem über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber abzusprechen ist, ob und inwieweit…
…gedeckten Provisionsakonti entsprechen würde. Hr. A hätte gegen diesen Abzug und weitere (damit zusammenhängende) Abrechnungsdifferenzen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht und mit dem Urteil vom 9.12.2014 des ***LandesgerichtX*** als Arbeits- und Sozialgericht (Zahl: ***GZ1***) sei Hrn. A die Forderungen von 27.116…
…in den Vorjahren nicht zurückgefordert wurden bzw. auch, dass bei dem Dienstnehmer in den Jahren vor der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Aufrechnungen mit den nicht erbrachten Leistungen stattgefunden hatte. Das Landesgericht ermittelte auch, dass die Besprechungen des Hrn. A mit der Bf immer wieder zum…
…gedeckten Provisionsakonti entsprechen würde. Hr. A hätte gegen diesen Abzug und weitere (damit zusammenhängende) Abrechnungsdifferenzen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht und mit dem Urteil vom 9.12.2014 des ***LandesgerichtX*** als Arbeits- und Sozialgericht (Zahl: ***GZ1***) sei Hrn. A die Forderungen von 27.116…
…Provisionsakonti in den Vorjahren nicht zurückgefordert wurden bzw. auch, dass bei dem Dienstnehmer in den Jahren vor der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Aufrechnungen mit nicht erbrachten Leistungen stattgefunden hatte. Das Landesgericht ermittelte auch, dass die Besprechungen des Hrn. A mit der Bf immer wieder zum…
…über die Beschwerde vom 30. Mai 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 8. Mai 2017 betreffend Abrechnung (§ 216 BAO) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…vom 19. Oktober 2018 und vom 23. Oktober 2018 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsansuchens (§ 239 BAO) und betreffend Abrechnung (§ 216 BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…als beklagte Partei auftritt. In diesem erklärte die beklagte Partei ihren Rückforderungsanspruch in Bezug auf die im Jahr 2012 ausbezahlten Prämien und die Aufrechnung der zu Unrecht in diesem Jahr ausbezahlten Prämienakonti (16.000,00 €) gegen die Forderung der Klägerin auf den restlichen Abfindungsbetrag …