IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***R_1***, den beisitzenden Richter ***R_2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R_3*** und ***R_4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 23. Jänner 2026 gegen den Abrechnungsbescheid gem. § 216 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
…der Gutschrift lt. Umsatzsteuerbescheid 2023 vom 18.11.2024 iHv € ***Betrag_1***, und führte zur Begründung aus, diese Gutschrift sei zur Tilgung von Insolvenzforderungen der Abgabenbehörde herangezogen worden, obwohl keine Aufrechenbarkeit vorgelegen sei. Die Gutschrift resultiere aus Umsatzsteuerberichtigungen gem. § 16 UStG 1994, weil Forderungen…
…1 IO müsse die Aufrechenbarkeit jedoch im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegeben sein. lm Sinne der obigen Ausführungen sei der angefochtene Bescheid sohin aufgrund der Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes abzuändern. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 09.06.2016 wies das Finanzamt die Beschwerde ab. Das Finanzamt begründete die Abweisung…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
…ua sicherstellen, dass nach der Insolvenzeröffnung keine neue Aktivforderung entstehen und dass die Rechtsstellung des Insolvenzgläubigers auch nicht durch andere Rechtshandlungen verbessert werden kann. 59 § 20 Abs 1 IO beschränkt daher die Aufrechenbarkeit von Forderungen im Insolvenzverfahren insofern, als die Aufrechnung unzulässig ist, wenn ein…
… 19 Abs 2 IO). Erschwert ist die Aufrechnung, weil die Aufrechenbarkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung nicht genügt, diese vielmehr schon im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegeben gewesen sein muss (§ 20 Abs 1 IO). Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lässt grundsätzlich die bereits bestandene Möglichkeit der…
…2020 entstanden. Deshalb stellt die Gutschrift eine Massegutschrift dar, die auf die Abgabenmasseforderung zu verrechnen war. Im Übrigen bestünden auch noch ältere Abgabeninsolvenzforderungen in weit höherem Maß (siehe ausgesetzte Beträge FA xx). Wäre die Gutschrift als Insolvenzgutschrift zu beurteilen, wäre dafür Aufrechenbarkeit gem. §§ 19, 20…
…19 und 20 Insolvenzordnung, die als speziellere Vorschriften den allgemeinen Bestimmungen des ABGB vorgehen. Im Gegensatz zu den allgemeinen Bestimmungen über die Aufrechnung genügt es zwar nicht, dass die Aufrechenbarkeit im Zeitpunkt der Aufrechnung gegeben ist, sondern die insolvenzrechtliche Aufrechnung erfordert, dass die Ansprüche bereits…
…IO nur dann zulässig sei, wenn auch eine Aufrechnungserklärung vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes abgegeben wurde. Gerade in den Fällen der erleichterten Aufrechnung wäre eine Privilegierung durch eine Aufrechenbarkeit mit der vollen Forderung nach Rechtskraft des Sanierungsplanes nicht gerechtfertigt. 5. Sollte sich die Abgabenbehörde hinsichtlich…
…bedeutet, dass die Forderung wirksam entstanden sein muss. Einseitige Aufrechnung setzt Fälligkeit sowohl der Gegenforderung als auch der Hauptforderung im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung voraus; vor Fälligkeit beider Forderungen ist die Aufrechenbarkeit daher grundsätzlich nicht gegeben. Das Erfordernis der Fälligkeit für die Gegenforderung erklärt sich daraus…
…verkehrsteuerliche Behandlung aus der Sicht des Versicherungsnehmers, 319-320). Der Versicherer kann aber nur eine Forderung aufrechnen, wenn beim Versicherungsnehmer fällige Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis vorliegen. Eine Aufrechenbarkeit mit Prämienforderungen ist nur dann gegeben, wenn der bisherige Versicherungsvertrag beendet worden ist (Tod, Ablauf, Rücktritt, Anfechtung…
… 4 BAO) bestand vor Konkurseröffnung, weil der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt vor Konkurseröffnung liegt. Die bescheidmäßige Festsetzung des Abgabenanspruches ist für die Beantwortung der Frage der Aufrechenbarkeit von bestehenden Forderungen nicht entscheidend. Mit der bescheidmäßigen Festsetzung des Abgabenanspruches wird nämlich lediglich die Durchsetzung des entstandenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache N, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 26.9.2014, StNr. 22, über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Der Antrag auf Erstattung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 14.2.2018 gegen den Bescheid des "Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf" (richtig: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf), nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R.T in der Beschwerdesache Arge J., vertreten durch HT.G Gesellschaft m.b.H., K Straße 27, 12er S.F, über die Beschwerde vom 19.03.2014 gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes S…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Hannes Prosen in der Beschwerdesache P STW BL 3, vertreten durch DFG., O. Straße 27, 9800 S, über die Beschwerde vom 19.03.2014 gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes Sp.J vom 19.02…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vertreter, Vertreter Adresse, über die Beschwerde vom 27. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Februar 2014 betreffend Aufhebung des Bescheides über die…