Die Aufhebung nach § 278 Abs 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist (§ 20 BAO). Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall jedenfalls aus dem Grund, weil zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes noch umfangreiche Ermittlungen notwendig…
…weil alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme bzw. Gegenäußerung unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht werden müssen. 5. Aufhebung und Zurückverweisung: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht…
…weil alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme bzw. Gegenäußerung unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht werden müssen. 5. Aufhebung und Zurückverweisung: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht…
…sondern auch die effizienteste Möglichkeit zur vollständigen Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts darstellt. Da somit zentrale und entscheidungswesentliche Ermittlungen bislang unterblieben sind und deren Nachholung eine umfassende behördliche Sachverhaltsermittlung voraussetzt, erweist sich die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde als…
…Zurückweisung der jeweils unter Punkt 1) angeführten Anträge vom 6. Dezember 2012 („ I “) und vom 18. Dezember 2012 („ II “) auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom 16. Juni 2004 gem. § 295 Abs. 4 BAO sowie der dort jeweils unter Punkt 2) angeführten Anträge auf Wiederaufnahme der…
…abzuweisen. Eine Aufhebung als meritorische Erledigung darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (zB VwGH vom 18.5.2006, 2003/16/0009) Anträge zur Geltendmachung von Rechten sind bis zur Rechtskraft der diesbezüglichen Entscheidung von der Partei zurücknehmbar (vgl…
…durchgeführt. Zur Aufhebung unter Zurückverweisung führt das Erkenntnis des VwGH vom 9.9.2015, Ra 2015/16/0037, aus: § 278 Abs. 1 BAO idF des FVwGG 2012 normiert (abgesehen von den in lit. a und b vorgesehenen Formalentscheidungen) den Grundsatz der Entscheidung in der Sache…
…auch für die Zurechnung der Umsätze. Insbesondere ist auch hier festzustellen, wer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nach Außen als leistender Unternehmer aufgetreten ist. Ermessensübung zur Aufhebung und Zurückverweisung Wie oben ausgeführt, bedarf es - in beachtlichem Umfang - noch ergänzender Ermittlungen unter Wahrung des Parteiengehörs…
…BFG spricht zudem der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme wiederum vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen. Einer aufgrund vorstehender Zweckmäßigkeitsüberlegungen angedachten Aufhebung des angefochtenen…
…mit der dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht Rechnung getragen wird, ist zu begründen (VwGH 17.10.2018, Ra 2017/13/0087). Eine Aufhebung unter Zurückverweisung nach § 278 BAO zeichnet sich gerade dadurch aus, dass das Verwaltungsgericht keine eigenen Ermittlungen in der Sache…
… 278 Tz 5, mwN). Im vorliegenden Fall sprechen Zweckmäßigkeitsüberlegungen für eine Aufhebung unter Zurückverweisung, gilt es doch, eine erhebliche Verfahrensverzögerung zu vermeiden. Abgesehen davon sind zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes jedenfalls Ermittlungen notwendig, die zu tätigen grundsätzlich aber Aufgabe der Abgabenbehörde ist. - Es kann nicht…
…das Datum der Bescheidbeschwerde mit 7. April 2017 ist in dieser Eingabe eindeutig und zweifelsfrei der gegenständliche, mit 11. August 2016 datierte Antrag auf Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens angesprochen worden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Anträge zur Geltendmachung von Rechten sind bis zur Rechtskraft der diesbezüglichen Entscheidung…
…11.2002, 2002/20/0315, Ritz 5 , § 278 Tz 5). Desgleichen kommt eine Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde zur Durchführung notwendiger Ermittlungen unter anderem in Betracht, wenn die Verwaltungsbehörde jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeit unterlassen hat (VwGH 26.6.2014, Ro 2014/03/0063, zu § 28…
…Abs. 5 AlkStG bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung aufzeigen würden. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheids und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden…
…Beschwerdejahre betreffenden Berufungsvorentscheidung zur Frage der Aktivierungspflicht der als Buchentstehungskosten sofort abgesetzten Aufwendungen als Umlaufvermögen wortident übernommen, ohne vorher zu überprüfen und danach in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen tatsächlich in dem Ausmaß erbracht worden sind. Aufhebung und Zurückverweisung: …
…Bundesfinanzgericht ist zu bedenken, dass Ermittlungsergebnisse und die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebracht werden müssten, was zu einem deutlich aufwendigeren Verfahren führte. Die Aufhebung des Bescheides unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erweist sich daher als zweckmäßig. Dagegen sprechende Billigkeitsgründe liegen…
…der in seiner Begründung keine tauglichen Wiederaufnahmegründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Beschwerdevorentscheidung stattzugeben, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu Ritz, BAO5, § 307 Tz 3 und die dort zitierte Judikatur und Literatur; vgl. VwGH 27.6.2013, 2010/15/0052). 5. Wird der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben…
…für das Jahr 2009 infolge der Aufhebung des Bescheides vom 18.12.2014 durch den Beschluss des BFG vom 22.2.2016 nicht ergangen ist. Sie ist auf Grund des am 31.7.2017 beim Finanzamt eingelangten Vorlageantrags ersatzlos aufzuheben (zur Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung vgl…
…Interessen einer Aufhebung unter Zurückverweisung entgegen. Die Beschwerdevorentscheidung ist ebenfalls aufzuheben, weil ihre Wirkung durch den Vorlageantrag nicht berührt wird (vgl Ritz/Koran, BAO7, §278 Tz 7). Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…der Besteuerung im Sinn des § 114 BAO und somit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 2 StGG, Art. 7 B-VG) entspricht. IV. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der…