…Bf die Wohnung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen oder aus privaten Gründen angeschafft hat. Gem. § 278 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2013/14 kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerde-vorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an…
…bzw zur Stellungnahme übermitteln. Nach BFG vom 25.8.2020, RV/5101633/2019 kann eine derartige durch das Gebot des Parteiengehörs erforderliche "Zwischenschaltung des Gerichtes" bei der Sachverhaltsermittlung ggfs. eine kosten- und zeitsparende Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gebieten. Nach den Erfahrungen mit Sachverhaltsergänzungen in…
…der jeweils anderen Partei zur Kenntnisnahme bzw zur Stellungnahme übermitteln. Eine derartige durch das Gebot des Parteiengehörs erforderliche Zwischenschaltung des Gerichtes bei der Sachverhaltsermittlung spricht für die im Einzelfall kosten- und zeitsparende Aufhebung und Zurückverweisung der Sache. Nach den Erfahrungen mit Sachverhaltsergänzungen in wesentlich geringerem…
…Abs. 1 BAO aufzuheben und die Rechtssache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und neuerlichen Entscheidung an das Finanzamt zurückzuverweisen. Gemäß § 274 Abs. 3 Z 3 BAO kann ungeachtet eines Antrages von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erfolgt…
…weil alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme bzw. Gegenäußerung unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht werden müssen. 5. Aufhebung und Zurückverweisung: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht…
…weil alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme bzw. Gegenäußerung unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht werden müssen. 5. Aufhebung und Zurückverweisung: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht…
…sondern auch die effizienteste Möglichkeit zur vollständigen Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts darstellt. Da somit zentrale und entscheidungswesentliche Ermittlungen bislang unterblieben sind und deren Nachholung eine umfassende behördliche Sachverhaltsermittlung voraussetzt, erweist sich die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde als…
…weiterer Folge der Bescheid gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben, wurde die Beschwerde mit dem Zurückverweisungsbescheid erledigt. Eine Beschwerdevorentscheidung über eine bereits entschiedene Beschwerde ist nicht zulässig. Die Beschwerdevorentscheidung vom 23.6.2017 ist somit rechtswidrig ergangen. Ihr liegt keine (unerledigte…
…Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub dem Verwaltungsgericht vorzulegen hat. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das BFG eine Beschwerde mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs…
…Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Eine Aufhebung als meritorische Erledigung darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (zB VwGH vom 18.5.2006, 2003/16/0009) Anträge zur Geltendmachung von Rechten sind bis zur Rechtskraft der diesbezüglichen Entscheidung von der…
Die Aufhebung nach § 278 Abs 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist (§ 20 BAO). Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall jedenfalls aus dem Grund, weil zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes noch umfangreiche Ermittlungen notwendig…
…Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde gemäß § 278 Abs. 1 BAO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur in Ausnahmefällen zulässig (VwGH 31.1.2018, Ra 2017/15/0017 mwN). Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere dann vor, wenn die Abgabenbehörde die zur…
…betreffend | die Zurückweisung der jeweils unter Punkt 1) angeführten Anträge vom 6. Dezember 2012 („ I “) und vom 18. Dezember 2012 („ II “) auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom 16. Juni 2004 gem. § 295 Abs. 4 BAO sowie der dort jeweils unter Punkt 2) angeführten Anträge…
…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…
…wird sie die angewendete Schätzungsmethode offenzulegen, ihre Auswahl schlüssig zu begründen und das Schätzungsergebnis auf Grundlage der ergänzend festzustellenden Tatsachen nachvollziehbar herzuleiten haben. Bedeutung der fehlenden Ermittlungen auf den Bescheidspruch und Prüfung einer etwaigen Unzulässigkeit der Aufhebung und Zurückverweisung: Die unter II. 1 bis 3…
…Unterlassen jeglicher Ermittlungen durch das Finanzamt ist der Zurückverweisung der Vorrang vor der Fortsetzung der Ermittlungen durch das Bundesfinanzgericht zugeben. Die Bf erhält somit schneller und kostengünstiger eine Entscheidung, wenn das Finanzamt nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Beachtung der im Aufhebungsbeschluss dargelegten Rechtsansicht des…
…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Aufhebung unter Zurückverweisung liegt…
…im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme wiederum vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen. Einer aufgrund vorstehender Zweckmäßigkeitsüberlegungen angedachten Aufhebung des angefochtenen Bescheides stehen auch Billigkeitsgründe nicht entgegen…
…Verwaltungsgerichte könne das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch eine von ihnen selbst zu bestimmende Abgabenbehörde durchführen oder ergänzen lassen." Die Ausnahmebestimmung des § 278 Abs. 1 BAO erfordert, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Ermessensentscheidung über die Aufhebung und Zurückverweisung die von ihm…
…Beschwerdejahre betreffenden Berufungsvorentscheidung zur Frage der Aktivierungspflicht der als Buchentstehungskosten sofort abgesetzten Aufwendungen als Umlaufvermögen wortident übernommen, ohne vorher zu überprüfen und danach in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen tatsächlich in dem Ausmaß erbracht worden sind. Aufhebung und Zurückverweisung: …