…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…
…ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann das BFG, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können, unter gewissen Voraussetzungen den angefochten Bescheid aufheben und die Sache an die Abgabenbehörde zurückverweisen. In allen anderen Fällen hat das…
…vor, kommt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – ein kassatorischer Aufhebungsbeschluss nach § 278 Abs 1 BAO (Aufhebung und Zurückverweisung) in Betracht. Treffen die Voraussetzungen auch hierfür nicht zu, ist die Bescheidbeschwerde mit Erkenntnis nach § 279 BAO abschließend meritorisch zu erledigen (Unger in Althuber/Tanzer/Unger (Hrsg)…
…in der Liste der Scheinunternehmen liegen. Die Abgabenbehörde wird daher im fortgesetzten Verfahren entsprechende Erhebungen und Sachverhaltsfeststellungen treffen müssen 4.2. Aufhebung und Zurückverweisung Gemäß § 278 Abs 1 BAO kann das Gericht die Beschwerde durch beschlussmäßige Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung…
…werden." - siehe die Stellungnahme im Vorlagebericht) entzieht sich dem logischen Verständnis des Bundesfinanzgerichts. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…in der Regel keine Unterlagen, das sei bei "gruppenweiser Freigabe" nicht vorgesehen. Daher können keine näheren Angaben zum Sachverhalt getroffen werden. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…
…Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen in der Sache selbst haben nach § 279 Abs…
…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Erwägungen: Nach der Rechtsprechung…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Erwägungen: Streit besteht im gegenständlichen Fall darüber, ob und in…
…Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderstellung hätte unterbleiben können. Erwägungen: Das Finanzamt hat in seinem Vorlageantrag vom 28…
…R in der Beschwerdesache B.C., Adr., vertreten durch Stb., Anschr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, jeweils vom 19. Juli 2010, St.Nr., betreffend Umsatzsteuer 2008 und Einkommensteuer 2008, beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…
…auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Rechtslage: Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Bundesfinanzgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
…R in der Beschwerdesache Bf., A-Weg, B, gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 15. Oktober 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2010 und 2011, beschlossen: Die angefochtenen Bescheide und die Beschwerdevorentscheidungen werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an…
…erfolgen, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist. - Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn…
…der Normverbrauchsabgabe betreffend a) das Kraftfahrzeug der Marke Porsche Cayenne mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) ***FG1*** und b) das Kraftfahrzeug der Marke Porsche Panamera mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) ***FG2*** sowie die Beschwerdevorentscheidung vom 09.10.2023 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
… 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Zum bisherigen Verfahren und zum vorliegenden Sachverhalt: 1. *P.* *K.* betrieb bis…
…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) war im Jahr…
…06 Euro angeht, ist festzustellen, dass diesbezüglich vom Finanzamt keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen wurden. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…2022, Ra 2020/15/0001, Rn 17). Diesbezüglich wurden im ersten Verfahrensgang keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (…