…dieses Bescheides befunden hat. (3) Im weiteren Verfahren sind die Abgabenbehörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Beschluss einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Die Bf. hat im erstinstanzlichen Verfahren erklärt…
…dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Der Bf ist es dadurch möglich, ihren Standpunkt, den sie bisher aufgrund der unterlassenen Ermittlungen und der unzureichenden Bescheidbegründung im abgabenbehördlichen Verfahren noch nicht angemessen…
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…zugrunde gelegten Sachverhalts und zur Vorlage eines entscheidungsreifen Rechtmittels, ist im Rahmen der Ermessensübung zudem zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit dem Bf doch die Möglichkeit…
…zugrunde gelegten Sachverhalts und zur Vorlage eines entscheidungsreifen Rechtmittels, ist im Rahmen der Ermessensübung zudem zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit dem Bf doch die Möglichkeit…
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…hätte können, liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Denn…
…wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist." Grundsätzlich ist das Instrument der Kassation, dh die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung der Rechtssache an die erste Instanz durch das…
…In eventu die Zurückverweisung an die erste Instanz. Das FA beantragt eine teilweise Stattgabe im Sinne der Beschwerdevorentscheidung." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: A. Der Bf. hat den Vorlageantrag innerhalb offener Rechtsmittelfrist und damit rechtzeitig eingebracht. Deshalb scheidet die Beschwerdevorentscheidung mit dieser Entscheidung aus…
…aufgeteilt. C. Ablehnung der im Schreiben vom 22.11.2015 gestellten Anträge 1. Mit Schreiben vom 22.11.2016 beantragte die steuerliche Vertretung der Bf. die Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz. Diesbezüglich besteht für die Bf. kein Antragsrecht. Die Aufhebung und Zurückverweisung gem. …
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…zugrunde gelegten Sachverhalts und zur Vorlage eines entscheidungsreifen Rechtmittels, ist im Rahmen der Ermessensübung zudem zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit der Bf. doch die Möglichkeit…
…und diesem die Möglichkeit eröffnet dazu Stellung zu nehmen. Die ursprünglichen Anträge auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und der Eventualantrag auf Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz, werden, zufolge einer Eingabe vom 12. Dezember 2018, nicht mehr aufrechterhalten. Demzufolge unterbleibt eine mündliche Verhandlung und…
…BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Denn die Bf…
…Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen. Einer aufgrund vorstehender Zweckmäßigkeitsüberlegungen beschlossenen Aufhebung des angefochtenen Bescheides stehen auch Billigkeitsgründe nicht entgegen, da dem Bf dadurch - vor allem im Hinblick auf eine bestehende Zuständigkeit und anzustellende Überlegungen zur Verjährung - der volle Instanzenzug zugute…
…Z 1 BAO) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erfolgt (§ 278 BAO). Von dieser Möglichkeit nahm der Senat zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens im gegenständlichen Fall Gebrauch. 3.2. Gegenstand der angefochtenen Bescheide: Nicht als…
…in eventu die angemessene Reduzierung des Abgabenbetrages durch die Beschwerdeinstanz oder aber die Aufhebung und Zurückverweisung an das Zollamt zwecks Verfahrensergänzung. Die Beschwerde wurde am 10.9.2010 dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde II. Instanz vorgelegt. Mit der Reform des Organisationsrechts ging die Entscheidungszuständigkeit am…
…dieser an inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Die Bf beantragte die Aufhebung des angefochtenen Bescheides sowie die ersatzlose Streichung der ausgewiesenen Steuernachforderung, in eventu die Aufhebung des Bescheides und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 5.1.2024 wies die belangte Behörde die gegenständliche…
…Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung…