…dieser Bestimmung gebührenpflichtig. Durch die Aufhebung der beiden Grundtatbestände „Erwerb von Todes wegen“ (§ 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955) und „Schenkungen unter Lebenden“ (§ 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955) mit Ablauf des 31. Juli 2008 ist die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 3 GebG…
…3. des genannten Erkenntnisses, dass die Aufhebung (des Grundtatbestandes des Erbschaftssteuergesetzes § 1 Abs. 1 Z 1 leg. cit.) mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft treten solle. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…
…offenkundig insofern beschwert, als eine Schenkung im Jahr 2011 (infolge Aufhebung des Grundtatbestandes der Besteuerung von Schenkungen unter Lebenden in § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955 mit Ablauf des 31.7.2008 durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15.6.2007, G 23/07…
…Glücksspielen darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch – den nicht mehr geltenden – §15 Abs1 Z6 ErbStG, wonach Preisausschreiben…
…Glücksspielen darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch – den nicht mehr geltenden – §15 Abs1 Z6 ErbStG, wonach Preisausschreiben…
…Glücksspielen darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch – den nicht mehr geltenden – §15 Abs1 Z6 ErbStG, wonach Preisausschreiben…
…der Berufung erklärte die Vorgängerin der Bf. , die neue Bestimmung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gemäß § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993)…
…ist, (Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2013) 3. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 295 die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen. § 57 Abs. 1…
…Beschwerde im Ergebnis zutreffend auf, dass die hinsichtlich des Schuldspruchs A/I/2 getroffenen Feststellungen zur subjektiven Tatseite die Subsumtion nach den Grundtatbeständen des § 33 Abs. 1 FinStrG und des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht tragen (der Sache nach Z 9 lit. a). …
…Z 2 vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 1. August 2008 aufgehoben. Daraus folgt, dass Rechtsgeschäfte, die bis 31. Juli 2008 der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterlagen, seit 1. August 2008 einer Rechtsgeschäftsgebühr unterliegen können. Durch die Aufhebung der beiden Grundtatbestände ist die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs…
…Gemäß § 15 Abs. 3 GebG seien Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Durch Aufhebung der beiden Grundtatbestände (§ 1 Abs. 1 Z 1 und 2 ErbStG) mit Ablauf des 31.07.2008 sei die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 3 GebG…
…§ 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers, ZIK 2008/248, die darauf hinweise, dass eine Aufrechnung von Insolvenzforderungen und Gegenforderungen der Insolvenzmasse nach § 20 Abs. 1 IO insoweit zulässig sei, als sich die beiden Forderungen bei Insolvenzeröffnung aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Da im vorliegenden Fall…
…Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände (mit Ausnahme des Anlassfalles) ist jedoch das aufgehobene Gesetz weiterhin anzuwenden (Art. 140 Abs. 7 B-VG). Somit finden diese Bestimmungen auf den gegenständlichen Rechtsvorgang Anwendung. Nun unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG der Steuer nach…
…2007 die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 und somit den Grundtatbestand für Erwerbe von Todes wegen, also "die Erbschaftssteuer", als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings in seinem Erkenntnis über die Aufhebung der Erbschaftssteuer entsprechend der Bestimmung des Art. 140 Abs…
…machen, sondern dies erst am 10.11.2008 erfolgte. Die Annahme, ich hätte noch vor Inkrafttreten der Aufhebung des 5 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zu erkennen gegeben, dass ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend mache, widerspricht der Aktenlage. …………
…Leistung eines Vertragsteiles, z.B. bei den Bestandvertragsgebühren gemäß § 33 TP 5 GebG das Entgelt, bei den Wettgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 GebG der Einsatz des Spielteilnehmers, also das Entgelt, der Preis. § 57 Abs. 1 GSpG sieht als Grundtatbestand ebenfalls vor, dass Bemessungsgrundlage…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…VfGH zwar die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Zif. 1 ErbStG und somit den Grundtatbestand für Erwerbe von Todes wegen, also "die Erbschaftssteuer", als verfassungswidrig aufgehoben, jedoch hat der VfGH in diesem Erkenntnis über die Aufhebung der Erbschaftssteuer entsprechend der Bestimmung des Art. 140 Abs…
…2007 die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 und somit den Grundtatbestand für Erwerbe von Todes wegen, also "die Erbschaftssteuer", als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings in seinem Erkenntnis über die Aufhebung der Erbschaftssteuer entsprechend der Bestimmung des Art. 140 Abs…
…1 Abs1 Z1 lita und litb, Z2, Abs2 Z1 EndbesteuerungsG) einer Besteuerung unterwirft, eine Abgeltungswirkung vorzusehen; bei der Regelung anderer Steuergegenstände des ErbStG steht es ihm aber frei, eine solche Wirkung nicht vorzusehen. Soweit der Gesetzgeber diesem bundesverfassungsgesetzlichen Gebot (§1 Abs1 Z2 EndbesteuerungsG) entspricht und…