…für dieses Jahr beantragte er den Hälftesteuersatz für einen Betrag von € 143.476,28. Mit Vorhalt vom 15.11.2012 forderte das zuständige Finanzamt (FA) den Bf. zur Darstellung der Ermittlung des Übergangsverlustes und des Veräußerungsgewinnes und weiters zur Vorlage diverser Unterlagen (Aufgabebilanz, Anlageverzeichnisses…
…2015 erbracht worden, wobei jedoch die Rechnung erst nach Rechtskraft des Gerichtsbescheides ergangen sei. Tatsächlich seien diese Umsätze durch den Übergang von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanzierung im Zuge der Betriebsaufgabe in der Aufgabebilanz zu berücksichtigen gewesen. Die bereits vorgelegte Berechnung sei daher gem. …
…verfügt. Der Bf. weise in seiner Einnahmen-Ausgabenrechnung 2013 bzw. in seiner Aufgabebilanz für 2013 keine Aufwendungen für Löhne oder Kfz- Kosten in einer Höhe aus, die eine Erledigung der Aufträge durch sein eigenes Unternehmen nachvollziehbar machen würden. Der Bf. habe seine Geschäftspartner auf dem…
…Übergangs- bzw Aufgabegewinnes im Jahr 2001 durch Einstellung einer Verbindlichkeit bzw Rückstellung steuerlich zu berücksichtigen gewesen wäre. Darüber hinaus ergebe sich aus der Systematik der Anknüpfung an die Aufgabebilanz, dass nachträgliche betriebliche Vorgänge auch nach der Betriebsveräußerung bzw -aufgabe stets nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches…
…insbesondere sein Architekturbüro hinterlassen. In den darauffolgenden Monaten sei intensiv am wirtschaftlichen Fortbestand des Lebenswerkes des Erblassers gearbeitet worden und unter Berücksichtigung der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen, die steuerliche Aufgabebilanz mit Beginn des Jahres 2006 erstellt worden. Rechtzeitig zum 30. September 2007 (Beginn der Verzinsung…
…ist Folgendes entgegenzuhalten: Das Weiterbestehen von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen hindert eine Betriebsaufgabe in keiner Weise. Im Gegenteil, in praktisch jeder Aufgabebilanz werden Forderungen, Verbindlichkeiten und/oder Rückstellungen ausgewiesen sein. Der spätere Eingang von Forderungen bzw. die spätere Begleichung von Verbindlichkeiten stellt in der Regel…
…aufgefordert, bekannt zu geben, wann der (eigene) Gastronomiebetrieb eingestellt worden sei. Die Aufgabebilanz und der Pachtvertrag seien nachzureichen. Weiters sei mit Nachweisen bekannt zu geben welche Schritte zur Eintreibung der Pachtgebühr unternommen wurden. In der Vorhaltsbeantwortung vom 13.10.2016 gab der Bf. an, er…
…Insolvenzantrag (Abschöpfungsverfahren) von Frau EF vom 00.00.0000 Mahnschreiben der Bank O vom 14.03.2013 Zahlungsbelege für das Jahr 2015 Aufgabebilanz der BG GesbR Des Weiteren sind folgende Fragen zu beantworten und dies durch geeignete Unterlagen zu belegen: Wurde der Betrieb BG eröffnet…
…06.02.2009 ausgeführt, dass bei erkannten Fehlern der Vergangenheit sowohl in einer "Aufgabebilanz" als auch in einer "Kapitalkontenentwicklung" nicht mehr als ein "rechnerischer Kontenabschluss" gesehen werden könne, weder der Aufgabebilanz noch der steuerlichen Kapitalkontenentwicklung eine besondere steuerliche Aussagekraft zukommen könne, sondern vielmehr unter Heranziehung…
…0416-S/05). Doch selbst für den Fall, dass der Beschwerdeführer die betreffende Verbindlichkeit in der Veräußerung bzw. Aufgabebilanz unrichtigerweise nicht erfasst hat, führt eine spätere Begleichung zu keinen nachträglichen Einkünften. Diesfalls wäre - sofern verfahrensrechtlich überhaupt noch möglich - die ehemalige Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnermittlung entsprechend zu…
…er unterstütze seither den laufenden Geschäftsbetrieb auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Die Anmeldung zur Sozialversicherung sei am 16.3.2020 erfolgt. In der angeschlossenen Aufgabebilanz mit Aufgabestichtag tt.05.2018 betreffend die Geschäftsführertätigkeit des Bf. bei der G-2 wurde als einziger Aktivposten eine sonstige…
…3 EStG 1988 ein Betriebsvermögensvergleich durchzuführen ist, sind die im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Aufgabegewinns zu berücksichtigen. In der Veräußerungs-/Aufgabebilanz sind alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zu erfassen. Beim späteren Eingang von Forderungen und bei…
…Beschwerde der bf.KG führte die Amtspartei aus, dass das Weiterbestehen von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen eine Betriebsaufgabe in keiner Weise hindert. So enthält praktisch jede Aufgabebilanz Forderungen, Verbindlichkeiten und/oder Rückstellungen. Der spätere Eingang von Forderungen bzw. die spätere Begleichung von Verbindlichkeiten stellt in…
…dass die vom Bf. diesbezüglich übermittelte Aufgabebilanz zum letztangeführten Datum erstellt wurde. Das Finanzamt erließ den Erstbescheid betreffend Umsatzsteuer des Jahres 2002 am 9.10.2006 gemäß der diesbezüglichen Erklärung des Bf. In der Einkommensteuererklärung des Jahres 2002 erklärte der Bf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv…
…bitte um entsprechende Veranlassungen." Der Vorsitzende merkte diesbezüglich an, dass sich im FA-Akt des Bf. eines Aufgabebilanz per 31.1.2002 betreffend der ***43*** befinde. Der Vertreter des Finanzamtes gab diesbezüglich abschließend bekannt, dass aus den vorgenannten Gründen keine Veranlagungen hinsichtlich der Jahre 2003…
…Sollte dieser Darstellung nicht gefolgt werden können, so werde die Ermittlung der anteiligen Einkünfte entsprechend den steuerlichen Vorschriften beantragt: Die Festsetzung eines Veräußerungserlöses ohne Vornahme einer Übergangsgewinnermittlung und Aufstellung einer Aufgabebilanz widerspreche dem Gesetzestext. Es könne kein Verzicht auf das Wahlrecht des Ansatzes einer Rückstellung…
…hat die Ermittlung nachträglicher betrieblicher Einkünfte nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches zu erfolgen. Zur Begründung - so die Autorenmeinung - verweise der VwGH auf die Anknüpfung an die Aufgabebilanz als Ausgangspunkt für nachträgliche Vermögensänderungen, auf die in den Erläuternden Bemerkungen erwähnte Vortragsfähigkeit eines nachträglichen Verlustes und auf…
…tatsächlich verwertete oder verwertbare Aktiva gedeckt sind oder dem Steuerpflichtigen nach Beendigung seiner Tätigkeit eine Tilgung zugemutet werden kann. Eine derartige Beurteilung ist dem Finanzamt dadurch, dass eine Aufgabebilanz nicht erstellt und dem Finanzamt nicht übermittelt wurde, verwehrt. Abgesehen davon verbleiben aber auch begründete Zweifel…
…berücksichtigt werden konnten. Soweit nach Betriebsbeendigung eintretende Änderungen des ehemaligen Betriebsvermögens zu nachträglichen Betriebsausgaben führen, sind diese – an die Aufgabebilanz anknüpfend - nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu ermitteln. Unterlässt eine Steuerpflichtiger nach Betriebsbeendigung zumutbare Schritte zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die aus dem aufgegebenen Betrieb stammen…
…3 EStG ein Betriebsvermögensvergleich durchzuführen ist, sind die im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten schon bei der Ermittlung des Aufgabegewinns zu berücksichtigen. In der Veräußerungs-/Aufgabebilanz sind alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zu erfassen. Beim späteren Eingang von Forderungen und bei…