…trotz fehlenden Aufenthaltstitels für einen bestimmten Zeitraum, was beschwerdegegenständlich Streitpunkt ist, gewährt werden könnte, da ein formaler Anknüpfungspunkt ex lege an einen für den jeweiligen Zeitraum fehlenden Aufenthaltstitel iSd NAG § 8 (und § 9) vorliegt, und bei fehlendem Aufenthaltstitel für einen bestimmten Zeitraum eine unabdingbare Voraussetzung…
…Asylgesetz 2005 nennt mehrere Aufenthaltstitel, die "Aufenthaltsberechtigung plus", die "Aufenthaltsberechtigung" und die "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz", die in den §§ 55 bis 57 Asylgesetz 2005 näher erläutert werden. Der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich aus anderen Gründen, ohne dass ein rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8, 9 NAG oder nach …
…Abs. 1 und 2 FLAG gegeben. Die Beihilfenbehörden haben nicht zu beurteilen, ob ein Aufenthaltstitel nach § 8 oder § 9 NAG von der nach dem NAG jeweils zuständigen Behörde zu Recht oder zu Unrecht erteilt wurde. So ist bei einem aufrechten Aufenthaltstitel nicht zu prüfen, ob…
…0162). Nach der Aktenlage wurde der Bf und ihrer Tochter am 18. Juli 2025 Asyl gemäß § 3 AsylG 2005 gewährt. Für den Zeitraum ab Dezember 2024 bis zur Zuerkennung des Asylstatus im Juli 2025 lag weder ein anspruchsbegründender Aufenthaltstitel nach §§ 8 und 9 NAG oder …
…Sozialversicherung), die Ausstellung eines Aufenthaltstitels (Rot Weiß Rot Karte plus) wurde am 11.10.2019 beantragt. 4. Anspruch auf die Gewährung der Familienbeihilfe gem. § 3 Abs 2 FLAG haben Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG (oder § 54…
…für nachgeborene Kinder, wenn für diese ein gültiger Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 NAG vorliegt und sie sich somit nach den einschlägigen Bestimmungen des Fremdenrechtspaketes 2005 rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (UFS 12.7.2007, RV/0692-G/06; UFS 7.8.2008, RV/0364…
…gemäß §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten muss, ergibt sich direkt aus dem Gesetz (§ 3 Abs. 2 FLAG 1967) und besteht zu dem Erfordernis, dass drittstaatsangehörige Kinder für einen Beihilfenbezug eines gültigen Aufenthaltstitels bedürfen, auch eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH…
…Bürger“. § 54 AsylG regelt Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen zur Ausübung einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit. Entsprechend den oben getroffenen Feststellungen hielt sich die Beschwerdeführerin, als nicht österreichische Staatsbürgerin, sondern Staatsangehörige der Russischen Föderation, im streitgegenständlichen Jahr 2013 nicht nach §§ 8 und 9 NAG oder nach …
…wurde die Beschwerde abgewiesen, weil der Bf nicht österreichischer Staatsbürger wäre und laut zentralem Fremdenregister über keinen Aufenthaltstitel nach §§ 8 oder 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) verfügen würde. Am 12.08.2019 stellte der Bf durch den Erwachsenenvertreter den Antrag, die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht…
…Die dem Finanzamt übermittelten Aufenthaltstitel betrafen allesamt Zeiträume, die nach dem hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum lagen; nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 FLAG begründet nicht jeder Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet den Beihilfenanspruch, sondern nur ein rechtmäßiger Aufenthalt gem. den §§ 8 und 9 NAG. Weiters bestand…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten." Damit ist der Beschwerdefall schon entschieden; materielle Voraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe für "Nicht-EWR-Bürger" ist, dass dem Anspruchswerber sowie dem…
…hielt sich die Bf gemäß § 24 Abs 1 NAG weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Hat ein Fremder einen Aufenthaltstitel nach § 8 (oder § 9) NAG und stellt er rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag auf Verlängerung, bleibt der Anspruch auf Familienbeihilfe bei Vorliegen aller übrigen…
…des § 3 FLAG 1967 idF des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl I 2005/100, ab 1.1.2006 (FB-Anspruch nur bei vorhandenem Aufenthaltstitel nach §§ 8 und 9 NAG) auseinandergesetzt. Er hat der behaupteten Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch Neufassung dieser Bestimmung entgegnet, dass 1. dem…
…FLAG 1967, §§ 8, 9 und 24 Abs. 1 NAG idgF sowie der Rechtsprechung des VwGH führt das FAÖ aus, dass Anträge, die nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels gestellt würden, nur dann als Verlängerungsanträge gelten, wenn der Antragsteller gleichzeitig mit dem Antrag glaubhaft mache, dass…
…1 Abs. 2 Z 1 gilt nicht. Aus § 8 und § 9 NAG ergibt sich die gesetzliche Unterscheidung in Aufenthaltstitel und Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (vgl. VwGH 17.06.2024, Ra 2021/16/0040). Als "unionsrechtliches Aufenthaltsrecht" ist im Sinne des NAG gemäß § 2 Abs. 1…
…des Aufenthaltstitels mangels Relevanz nicht notwendig. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 bestehe der Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Dass der Aufenthaltstitel bisher…
…September 2006 negativ entschieden worden, und es wäre erst im Mai 2008 erneut ein Asylantrag gestellt worden sei. Zu den anspruchsvermittelnden Kindern wurde auf die Bestimmung des § 3 Abs. 2 FLAG, der ebenfalls einen rechtmäßigen Aufenthalt der Kinder nach §§ 8, 9 NAG fordert, hingewiesen. Gegen…
… 8 NAG oder nach § 9 NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in…
…2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl…
… 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Die dagegen gerichtete Berufung lautet in den entscheidungsrelevanten Teilen wie folgt: "Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhalts hätte in den Fällen beider Söhne des Berufungswerbers diesem die Familienbeihilfe (wie auch der beantragte Kinderabsetzbetrag) für die fehlenden Zeiträume…