…2025 in der ***Bf2-Adr***, danach seit 02.04.2025 in ***Bf1-Adr*** mit Hauptwohnsitz gemeldet. Für den Beschwerdeführer liegt eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) für sonstige Angelegenheiten (§ 51 Abs. 1 Z 2 NAG) mit Ausstellungsdatum 25.09.2020 der…
…ist. ….. § 3 FLAG 1967 lautet: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes). Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 (Familienlastenausgleichsgesetz 1967): Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes) oder nach § 54 AsylG (Asylgesetz 2005) rechtmäßig in…
…ohne weitere Ausführungen einen Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Unstrittiger Sachverhalt: Die Bf. und ihre Kinder hatten im Rückforderungszeitraum einen aufrechten Aufenthaltstitel gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Sie und die Kinder waren in Österreich im Rückforderungszeitraum mit einem Hauptwohnsitz gemeldet; die Bf…
…X. geringfügig beschäftigt. Am 10. Jänner 2017 wurde der Bf von der Landesregierung Wien die Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen und Schweizer Bürger/-innen, Zahl MA35-123456 gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zur Ausbildung (§ 51 Z. 3) ausgestellt. Mit Ergänzungsvorhalt vom 16. April 2019 wurde…
Ein Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht (Art…
…Nr. 35/2014: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr…
f) In dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in…
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. zu S1 : Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 17.06.2015, hinsichtlich Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 07/2014 bis 05/2015 zu…
…FLAG 1967 lautet: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr…
…nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. …
…wenn sie sich nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 9.9.2013. Die Beschwerdeführerin wies darauf hin, dass laut Urteilen des Asylgerichtshofes für sie und ihr Kind ein Daueraufenthaltsrecht in…
…seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhielten. In ihrer gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung (nun: Beschwerde) vom 22.08.2011 führte die Bf aus, dass…
…auf Familienbeihilfe haben, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten. Das erste Asylverfahren sei im September 2006 negativ entschieden worden, und es wäre erst im Mai 2008 erneut ein Asylantrag gestellt worden sei. Zu den anspruchsvermittelnden…
…Anbindung an Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, weil sie sich nach §§ 8 oder 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zwar rechtmäßig, aber nur zu Ausbildungszwecken in Österreich aufhalten. Die Bf. erhob dagegen fristgerecht Beschwerde und führte begründend aus, dass sie seit 2008 einen rechtmäßigen gewöhnlichen…
…Kriterium der Außergewöhnlichkeit (höhere Kosten als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger) sowie der Zwangsläufigkeit (rechtliche und sittliche Verpflichtung) als erfüllt an, wobei er als Rechtsgrundlage einerseits Regelungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (nachfolgend NAG) anführt, die ihn bei Familienzusammenführungen zur einer entsprechenden Kostenübernahme verpflichten würden…
… 52 Abs. 1 Z 2 und § 53 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen auch in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl. VwGH 28.11.2007, 2003/14/0104). Unterhält ein Steuerpflichtiger einen vom Beschäftigungsort entfernten (Familien)Wohnsitz, und ist in…
…in Verbindung mit §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes). Beschwerde Mit am 6.4.2021 beim Finanzamt eingelangtem Schreiben erhob die Bf Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 26.3.2021: EINSPRUCH Ich ***2*** ***1*** erhebe hiermit Einspruch gegen den Abweisungsbescheid vom 26.03.2021!!…