…dem 1.1.2019 erfüllt gewesen seien, könne die Begünstigung aufgrund des Außerkrafttretens des EnFG nicht mehr gewährt werden. Schließlich brachte der Bf am 8.12.2024 rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde ein und brachte anspruchsbegründend zusammengefasst vor, das EnFG sei zwar mit Ablauf des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, geb. am GebDat, Straßenbez, PLZ Ort, Deutschland, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3.8.2014 gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt…
…und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes: Gemäß der ständigen Judikatur des VfGH genieße das Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand…
…weil Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und die EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU- Notfallmaßnahmen-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht hat, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung steht. Insofern ist die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. 4.3.7…
…Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes: Gemäß der ständigen Judikatur des VfGH genieße das Vertrauen auf…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht hat, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung steht. Insofern ist die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes…
…Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes Gemäß der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) genieße das Vertrauen…
…Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes: Gemäß der ständigen Judikatur des VfGH genieße das Vertrauen auf…
…und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes: Gemäß der ständigen Judikatur des VfGH genieße das Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand…
…dass in Deutschland aufgrund des deutschen InvStG (insbesondere dessen § 5) zumindest bis Ende 2017 (Außerkrafttreten des InvStG) eine zu Österreich vergleichbare Rechtslage gilt. In Österreich und Deutschland entsprechen die von der Bf erledigten Berechnungen der steuerrelevanten Werte den nach österreichischem und deutschem Recht nur für…
…unbegründet ab. Gegen die A.GmbH würden derzeit keine Ermittlungsmaßnahmen der Finanzstrafbehörde gesetzt und sei auch kein Strafverfahren im Sinne des § 83 FinStrG eingeleitet worden, weshalb diese weder als Beschuldigte noch als Verdächtige anzusehen sei. Mit dem Außerkrafttreten des § 28 Abs. 1 FinStrG aF seien …
…worden sind und" in § 18 Abs 6 EStG sowie den letzten Satz dieser Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung trat laut diesem Erkenntnis mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft. Der Verfassungsgerichtshof hat für das Außerkrafttreten der Bestimmung des § 18 Abs 6 EStG somit…
…aufgehoben werden. Gemäß Art 140 Abs. 5 letzter Satz tritt die Aufhebung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den…
…aufgehoben werden. Gemäß Art 140 Abs. 5 letzter Satz tritt die Aufhebung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den…
…vom 16.03.2011 zu G 184-195/10-7 wurde allerdings § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG als verfassungswidrig aufgehoben und wurde für das Außerkrafttreten dieser Bestimmung keine Übergangsfrist gesetzt. (Vergleiche dazu Beilage 3 und 4) Dies bedeutet, dass die Bestimmung des § 18 Abs…
…des § 276 Abs 6 BAO ( idF BGBl I 2009/20, Außerkrafttretensdatum 31.12.2013 ) hatte die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung, über die eine Berufungsvorentscheidung nicht erlassen wurde oder über die infolge eines zeitgerechten Vorlageantrages von der Abgabebehörde zweiter Instanz zu entscheiden war, nach Durchführung…