…RV/0872-G/07). Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist, was eine Außergewöhnlichkeit ausschließt (VwGH 20.11.1996, 94/15/0141; 10.2.2016, 2013/15/0254). War sowohl die Beschäftigung einer…
…getätigt werden, ihre Gesundheit zu erhalten oder ihr Wohlbefinden zu steigern, sei für die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nicht ausreichend. In erster Linie werde die Nichtanerkennung von Aufwendungen für Power-Plate-Training mit der mangelnden Außergewöhnlichkeit begründet. Ausgehend von der Generalnorm des § 34 Abs. 1…
…Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab: Im Wesentlichen wurde ausgeführt, dass die Fahrtkosten von 6.522,00 € für Betreuung der Schwiegermutter (allgemeine Erledigungen, Behördengänge, Betreuung etc.) nicht die Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 erfüllen. Lediglich Besuchsfahrten ins Krankenhaus können als außergewöhnliche Belastung…
…das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 EStG fielen. Verpflegung sei ein lebensnotwendiger Vorgang, dem das Merkmal der Außergewöhnlichkeit fehle. Die Bf stellte den Antrag, die Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht vorzulegen. Die Zwangsläufigkeit dieser Mehrausgaben stehe außer Streit. Es handle sich keinesfalls…
…im Jahre 2015 2.200 €. Das bei der Bf. ermittelte Nettoeinkommen betrage hingegen 2.703,07 €, weshalb auch keine Außergewöhnlichkeit aufgrund der Einkommensverhältnisse der Bf. bei den Mehraufwendungen für Essenszustellungen vorliege. Die Bf. stellte daraufhin am 11. Jänner 2021 einen Vorlageantrag an das…
…ob außergewöhnliche Belastungen vorlägen, immer zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit, der Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllt seien. ad 1): Außergewöhnlichkeit der Belastung: Eine Belastung sei dann als außergewöhnlich anzusehen, wenn sie höher sei als jene, die der Mehrzahl der…
…Fraglich ist aber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, damit die dafür angefallenen Kosten aufgrund ihres zwangsläufigen Anfalles und ihrer Außergewöhnlichkeit von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Nach § 4 der genannten VO können Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß berücksichtigt werden. Zu diesen Kosten würden…
… 34 Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988) zurückzuführen seien, fehlten zur steuerlichen Anerkennung die Tatbestandsmerkmale der Außergewöhnlichkeit und der Zwangsläufigkeit. Die Instandsetzungsarbeiten hätten der Erhaltung des Vermögens gedient und würden daher keine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen. In einer an das Bundesfinanzgericht gerichteten Eingabe vom…
…Verordnung ohne jegliche ärztliche Aufsicht und Begleitung erfolgen würde. Wenn dem Besuch eines öffentlichen Schwimm-, Warm- beziehungsweise Thermalbades zu therapeutischen Zwecken ohne entsprechende Verordnung schon das Merkmal der Außergewöhnlichkeit abgesprochen werden muss, dann gilt dies umso mehr, wenn die Bewegungstherapie im hauseigenen Schwimmbad erfolgen würde…
… 34 EStG nicht, sondern stehen diesem geradezu diametral entgegen. Da der Abzug eines Aufwandes als außergewöhnliche Belastung ein kumulatives Vorliegen der in § 34 (1) EStG normierten Merkmale der Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraussetzt, führt bereits das Fehlen der Zwangsläufigkeit zum Verlust…
…nicht an, daraus resultierende Kosten im Wege seiner steuerlichen Entlastung auf die Allgemeinheit zu übertragen. Da der Abzug eines Aufwandes als außergewöhnliche Belastung ein kumulatives Vorliegen der in § 34 (1) EStG normierten Merkmale der Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraussetzt, führt bereits…
…stellt die gegenständliche Belastung dar, zumal keine Kostenrefundierungen ersichtlich oder denkbar sind. Damit wird noch keine Aussage über die Zwangsläufigkeit und Außergewöhnlichkeit der Belastung gemacht. Die Hälfte (3.381,21 €) der vorgenannten Belastung wird als Mehrkosten dafür geschätzt, dass Bf. seinen Sohn nicht nur…
…Ansicht des Gerichts auch - im Übrigen nie nach außen zum Ausdruck gebrachte - Entscheidungen oder auch Handlungsentschlüsse des Steuerpflichtigen nicht zu veranschlagen (keine Sowieso-Fälle bei Entschluss "aus freien Stücken"). Allerdings könnte es nach der Judikatur des deutschen BGH im Fall von Baumängeln an Außergewöhnlichkeit fehlen…
…Abständen aufsuchen und ihnen beistehen würden, erweise sich aus rechtlichen und sittlichen Gründen als geboten. Den durch Besuchsfahrten verursachten Aufwendungen fehle das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, weil derartige Kosten einer Vielzahl von Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen würden. 5. Im rechtzeitig gestellten Antrag auf Entscheidung…
…iHv 7.925,20 € als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt beantragt. Mit abweisender Beschwerdevorentscheidung wurde der Bf. von der belangten Behörde wie folgt vorgehalten: "Da die im gegenständlichen Fall geltend gemachten Kosten für Pediküre das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht aufweist, waren die Kosten nicht anzuerkennen…
…7 EStG 1988 für "laufende Unterhaltszahlungen an Kinder, mittellose Angehörige ua." Der Bf sieht das Kriterium der Außergewöhnlichkeit (höhere Kosten als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger) sowie der Zwangsläufigkeit (rechtliche und sittliche Verpflichtung) als erfüllt an, wobei er als Rechtsgrundlage einerseits Regelungen im Niederlassungs- und…
…auf seinen Gesundheits- und Gemütszustand positiv einzuwirken und sich auch sittlich dazu verpflichtet fühlt. Dennoch fehlt den durch die Besuchsfahren verursachten Aufwendungen der Fahrtkosten das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, weil derartige Kosten nämlich einer Vielzahl von Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen und sich damit einer…
…einem frei verfügbaren monatlichen Einkommen einer alleinstehenden Person von mehr als € 3.500 nicht außergewöhnlich. Die verrichteten Tätigkeiten gingen nicht über die Betreuung eines "normalen Haushalts" hinaus, sodass die Aufwendungen auch insofern nicht das Kriterium der Außergewöhnlichkeit erfüllen. Es kann daher dahin gestellt bleiben…
…Einstellung der Zwangsversteigerung - vor, und verweist auf die aus dem Beschluss hervorgehende Komplexität bzw. Besonderheit des Falles. Die Außergewöhnlichkeit trifft zu, weil es sich um einen ungewöhnlichen Sonderfall handelt und daher im Sinne des Steuergesetzes auch keinesfalls davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der gleichartigen…
…das Merkmal der Zwangsläufigkeit nicht vor, so erübrigt sich eine Prüfung der Außergewöhnlichkeit. Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Prozesskosten ergibt sich nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (wie auch bereits in der Berufungsvorentscheidung dargestellt) aus der Bestimmung des § 34 Abs…