…nunmehr Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, in dem auf "einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit" abgestellt wird). 2.2. Die in Deutschland wohnhafte Beschwerdeführerin ist unstrittig sowohl in Österreich als auch in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Nach Art…
…ob der in Ungarn wohnende Bf in den Monaten 01/2010 bis 12/2011 eine Beschäftigung und/oder selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit im Sinne des Art. 13 Abs. 2 lit. b VO 1408/71 bzw. des Art. 11 Abs. 3 lit. a VO 883/2004 in…
…1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Nach Art. 13 Abs. 2 lit. a VO 1408/71…
…überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 Abs 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Art. 13 Abs 2 lit a VO 1408/71 (VO) lautet: …
…überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 Abs 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Art. 13 Abs 2 lit a VO 1408/71 (VO) lautet: …
…Arbeitnehmereigenschaft iSd Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 iSd Rechtsprechung des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. g ASVG eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung…
…Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. D) Rechtliche Würdigung Im gegenständlichen Fall unterliegt die Beschwerdeführerin (Kindesmutter) aufgrund ihrer Beschäftigung in Österreich den österreichischen Rechtsvorschriften (Art. 13 Abs. 2 der VO 1408/71 bzw. Art. 11 Abs. 3 lit. a…
…der in Österreich ausgeübt wurde. Da somit im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein wesentlicher Teil der Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wurde, unterliegt der Beschwerdeführer nach Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) 883/2004 den österreichischen Rechtsvorschriften. Ob die Kindesmutter im Beschwerdezeitraum den österreichischen oder…
…Arbeitnehmereigenschaft iSd Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 iSd Rechtsprechung des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. g ASVG eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung…
…VwGH 24.2.2010, 2009/13/0243, bereits geklärt. Dem Umstand, dass dieses Erkenntnis noch zum Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) 1408/71 ergangen ist, kommt keine Bedeutung zu, da die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 2 lit. a und des Art 73 dieser Verordnung inhaltlich…
…Weiterversicherung iS der vorgenannten Bestimmungen der Verordnung, die der Bf. die Arbeitnehmereigenschaft verleihen würde, keine Änderung in der Zuständigkeit für Österreich für eine Beihilfengewährung durch die Regelungen des Artikel 13 Abs. 2 lit a) der VO (EG) 1408/71 eintreten. Auf Grund der obenstehenden Ausführungen…
…die dort angeführten und zu Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung Nr. 1408/71 ergangenen Urteile des EuGH). Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der - trotz vorübergehender Arbeitslosigkeit - nach wie vor auf den Beschäftigungsmitgliedstaat bezogenen und damit in Österreich verbliebenen Interessen (der Bf…
…EWG) 1408/71 ergangene EuGH-Rechtsprechung auch auf die VO 883/2004 zu übertragen, da sich die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen in Art 13 Abs 2 lit a und f der VO (EWG) 1408/71 inhaltlich kaum von jenen in Art 11 Abs 3 lit a und…
…diesem bestritten wird. Art. 13 Abs. 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen, und zwar: Art. 13 Abs. 2 lit. a VO 1408/71 lautet: Eine…
…EWG) 1408/71 zu verweisen. Nach dessen Art. 13 Abs. 2 lit. b unterliege eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübe, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Staates wohne. In der Verordnung sei…
…ankommt, ob eine Person im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a VO 1408/71 der Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit gegen ein oder mehrere Risiken freiwillig versichert oder pflichtversichert ist (vgl. EuGH 26.2.2105, C-623/13, de…
…EWG) 1408/71 ergangene EuGH-Rechtsprechung auch auf die VO 883/2004 zu übertragen, da sich die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen in Art 13 Abs 2 lit a und f der VO (EWG) 1408/71 inhaltlich kaum von jenen in Art 11 Abs 3 lit a und…
…EWG) 1408/71 ergangene EuGH-Rechtsprechung auch auf die VO 883/2004 zu übertragen, da sich die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen in Art 13 Abs 2 lit a und f der VO (EWG) 1408/71 inhaltlich kaum von jenen in Art 11 Abs 3 lit a und…
…EWG) 1408/71 ergangene EuGH-Rechtsprechung auch auf die VO 883/2004 zu übertragen, da sich die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen in Art. 13 Abs. 2 lit. a und f der VO (EWG) 1408/71 inhaltlich kaum von jenen in Art. 11 Abs. 3 lit. a und…
…Der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 2 Abs 2 FLAG 1967 steht auch Art 1 lit f sublit i VO(EWG) 1408/71 nicht entgegen. Der genannte Artikel enthält nämlich ausschließlich eine Definition des Begriffes "Familienangehöriger", ändert aber nicht die dem österreichischen Familienbeihilfenrecht eigene Reihenfolge der…