…Protokoll der geleisteten Reinigungsstunden habe bei beiden voneinander unabhängigen Fremdfirmen dasselbe Erscheinungsbild. Weiters sei bei keiner Rechnung ein Hinweis auf eine Beilage vorhanden. Selbst wenn diese Schriftstücke als Rechnungsbeilage gelten würden, wäre die Leistungsbeschreibung unzureichend da bei der Tätigkeit Grundreinigung die Art und der Umfang…
…alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die dem Sachwalter (Kurator) übertragenen Angelegenheiten zu besorgen. Der Sachwalter (Kurator) hat dabei das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern. [...]" "§ 276. (1) Dem Sachwalter (Kurator) gebührt unter Bedachtnahme auf Art und Umfang seiner Tätigkeit, insbesondere auch im Bereich der…
…alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die dem Sachwalter (Kurator) übertragenen Angelegenheiten zu besorgen. Der Sachwalter (Kurator) hat dabei das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern. [...]" "§ 276. (1) Dem Sachwalter (Kurator) gebührt unter Bedachtnahme auf Art und Umfang seiner Tätigkeit, insbesondere auch im Bereich der…
…Artikel in der Ortszeitung), so spricht auch dieser geringfügige Werbeaufwand gegen das Vorliegen einer gewinnorientierten Tätigkeit iSd. § 1 Abs. 1 LVO. Art und Umfang der von der Bf. entfalteten Betätigung als Wünschelrutengeherin sprechen sohin klar dafür, dass diese ihre Wurzel in einer in der privaten…
…religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen, aber auch die Mitgliedschaft in Vereinen und andere soziale Engagements. Wirtschaftliche Bindungen gehen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von Vermögensgegenständen in Form von Einnahmequellen aus. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist…
…Welches Ausmaß der Verwaltung nach Art und Umfang üblich ist, richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit. In Zweifelsfällen wird jedoch darauf abzustellen sein, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (VwGH…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Den Kosten für die Tageskarte ist die Anerkennung als Betriebsausgabe im Sinn des § 4 Abs. 4 EStG 1988 zu versagen, weil ein Nachweis dafür, dass die Aufwendung für die Einkunftserzielung „sinnvoll“ erscheint und…
…alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die dem Sachwalter (Kurator) übertragenen Angelegenheiten zu besorgen. Der Sachwalter (Kurator) hat dabei das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern. [...]" "§ 276. (1) Dem Sachwalter (Kurator) gebührt unter Bedachtnahme auf Art und Umfang seiner Tätigkeit, insbesondere auch im Bereich der…
…Tätigkeit daher auch dann vorliegen, wenn die Kriterienprüfung nach § 2 LVO ertragsteuerlich zur Annahme von Liebhaberei führt. Nach § 11 Abs. 1 Z 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der…
…Merkmale solcher Betriebe gegeben sind. Eine gewerbliche Tätigkeit muss den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreiten. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Keine…
…Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb…
…Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb…
…Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb…
…wobei die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit griffweise mit CHF 2.000/Monat bzw. CHF 24.000/Jahr geschätzt wurden. In der rechtzeitig erhobenen Beschwerde vom 10.12.2016 führt er nochmals aus, dass es nicht richtig sei, dass er 2013 und 2014 in Ort2 gewohnt…
…zum Zwecke des Betriebes und der Durchführung von Veranstaltungen im lnformationsbereich und Events aller Art, insbesondere in den Bereichen lnformation, Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie als Bittleihe zu nutzen, eingeräumt wurde. lm Gegenzug verpflichtete sich die GmbH alle lnvestitionen, die für diese Tätigkeit notwendig sind…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang / Sachverhalt 1. In den bezugshabenden Beschwerdejahren bezog der Beschwerdeführer (Bf) aus der Tätigkeit als Ausbilder von Rekruten und als Unteroffiziersanwärter - in einem befristeten Dienstverhältnis…
…nach Art und Umfang der zu beurteilenden Tätigkeit auseinanderzusetzen. Um diese Beurteilung treffen zu können, wäre ein detailliertes Ermittlungsverfahren erforderlich gewesen. Es hätten Feststellungen darüber getroffen werden müssen, ob es sich bei der von der Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit als Wedding-Planerin um eine gewerbliche Tätigkeit…
…Tätigkeiten, welche den Klienten der Berufungswerberin in Rechnung gestellt worden seien. Art und Umfang der Tätigkeit habe einerseits von der Notwendigkeit bzw Verfügbarkeit der Beschwerdeführerin und andererseits vom Zeitbudget des Minderheitsgesellschafters angehängt. Sämtliche Leistungen des Minderheitsgesellschafters wären im Rahmen seiner eigenen Kanzlei erbracht worden und…
…Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb…
…Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb…