…Besteuerungsrecht für Einkünfte aus einer in der Schweiz ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit zugeordnet wird, wenn der Abgabepflichtige nicht in Österreich ansässig ist. Die diesbezüglichen Ausführungen des Bf. gehen damit allesamt ins Leere, die schweizerischen nichtselbständigen Einkünfte des Bf. wurden daher zu Recht unter Anwendung des Art…
…EWG und Art, 132 Abs. 1 Buchst, g MwStSystRL bei Leistungen von Steuerpflichtigen, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, voraus, dass der leistende Unternehmer als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist. 16 b) Die sog. rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB "umfasst alle Tätigkeiten…
…dem Gesagten spricht die Art der Tätigkeit nicht für die Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers des Bf. Aufenthaltsdauer des Bf. im Arbeitszimmer Es mag nun dahingestellt bleiben, ob eine mündliche Zustimmungserklärung zum Home-Office tatsächlich vorlag oder nicht. Für das BFG ist widersprüchlich, dass der Bf…
…dort angeführte Judikatur des BFH. Der Bf. wiederum stützte sich hingegen auf Punkt 2.5. des OECD-Musterabkommen-Kommentars betreffend die Beendigung einer Tätigkeit (näher ausgeführt in Rz 74 des OECD-Musterabkommen-Kommentars). Begründend führte das Finanzamt in dieser BVE aus: "Gemäß Art. 15 Abs…
…für den Personalaufwand nicht in Relation zu den erzielten Einnahmen stehen. 15.2.3. Keine Kenntnis über die Art der Tätigkeit In der Stellungnahme vom 03.04.2018 der steuerlichen Vertretung des Bf. werde so argumentiert: "Da das Finanzamt nie auf die Verluste reagiert hat…
…gegeben werden. Gegen dieses Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die Revision zulässig, da zur Interpretation mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe (gewöhnliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem Mitgliedstaat, nennenswerte Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat, Ausübung der Tätigkeit bereits einige Zeit vor dem Zeitpunkt…
…1.3 Kenntnis über die Art der Tätigkeit 25.1.3.1. Zum Zeitpunkt des Anführens eines Wiederaufnahmegrundes (S. 7 BVE unter Pkt. 1.3.): Hier habe sich die steuerliche Vertretung nicht ganz eindeutig ausgedrückt, denn mit "erst nach Abhaltung der Schlussbesprechung" habe sie sich…
…also im Wesen der Tätigkeit eines Betriebsarztes, dass eine bestimmte Stundenanzahl geleistet werden muss. Diese Stunden werden nicht vom Betriebsinhaber bestimmt, sondern von Gesetzes wegen vorgegeben. Laut geprüften Jahresabschluss waren 2012 insgesamt 470 Arbeitnehmer beim Betriebsinhaber beschäftigt. Nach Berücksichtigung der Art der Tätigkeit ergibt sich…
…0197). Dies bedeutet, dass die betriebliche und berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers weiterhin nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig und der Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt und auch dementsprechend eingerichtet sein muss (VwGH 24.4.2002, 98/13/0193, VwGH 13…
…durch die eine weitere Tätigkeit des Vermieters, die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgeht, bedingt wird (vgl VwGH 10.12.1997, 95/13/0115; VwGH 24.6.2009, 2008/15/0060 mwN). Der gewöhnliche, mit jeder Art von Vermietung verbundene Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht…
…Art von Vermietung bedingte, laufende Verwaltungsarbeit und die durch sie gleichfalls oft erforderliche Werbetätigkeit allein die Betätigung noch nicht zu einer gewerblichen macht, solange zur bloßen Vermietung nicht besondere, mit der Vermietung nicht im Regelfall oder stets verbundene Umstände hinzutreten, durch die eine weitere Tätigkeit…
…durch die eine weitere Tätigkeit des Vermieters, die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgeht, bedingt wird (vgl VwGH 10.12.1997, 95/13/0115; VwGH 24.6.2009, 2008/15/0060 mwN). Der gewöhnliche, mit jeder Art von Vermietung verbundene Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht…
…Sinne des Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Somit hatte das Bundesfinanzgericht über die gegenständliche Beschwerde zu entscheiden. Die Beurteilung der Frage, ob die vom Bf ausgeübte Tätigkeit als Fotokünstler…
…2007/15/0042; 30.5.2001, 95/13/0288): Einerseits unter dem Gesichtspunkt der Art der Tätigkeit und der Auslastung des dafür verwendeten Raumes, und andererseits im Hinblick auf die Frage, ob dem Steuerpflichtigen nicht schon an seiner Dienststelle ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht…
…Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird (VwGH 12.02.2026, Ra 2025/16/0034, mwN). Eine anzuerkennende Berufsausbildung weist ein qualitatives und ein quantitatives Element auf, sowohl die Art der Ausbildung als auch…
…Hilfskräfte heranziehen und Aufträge ablehnen. Nur der erste Kundentermin werde von der ***5*** fixiert, die weiteren Termine würden sich die Reinigungsunternehmerinnen selbst mit den Kunden ausmachen. Die ***5*** nehme keinen Einfluss auf die Reinigungsleistungen (Stundenanzahl und Art der Tätigkeiten) der Reinigungsunternehmerinnen. Die Reinigungsunternehmerinnen hätten selbst…
…derer im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben oder Tätigkeiten kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird. 2.: Welches marktgerechte Verhalten setzen Sie im Hinblick auf a) die angebotene Leistung, b) die Preisgestaltung ? 3.: Schildern Sie bitte Art und Ausmaß Ihrer Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage 4.: Wann…
…der Hausverwaltung überlassen. Nunmehr werde dem Pensionseinkommen des Bf ein Einkommen zugerechnet, dass er nur zur Verwaltung im Dienste einer Verwaltung erhalten habe. Die Steuerbelastung werde durch die Progressionswirkung erheblich erhöht.. Das bedeute eine erheblich unerwartete Kostenbelastung aus einer Art gemeinnützigen Tätigkeit, um die der…
…eine höchstpersönliche Tätigkeit handelt, ist nicht die Gesellschaft, sondern lediglich die Gesellschafterin selbst in der Lage, die sich ihr bietenden Marktchancen auszunützen bzw Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (vgl VwGH 2. 2. 2010, 2007/15/0194). Auch über die Art der Erzielung der Einkünfte…
…im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, seien die darauf entfallenden Ausgaben nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig sei und der Raum tatsächlich ausschließlich beruflich genutzt werde…