…Werbungskosten - Arbeitszimmer für die Tätigkeit als Bezirksrat: Die in Rede stehende Wohnung mag, glaubt man dem Bf, nur in zeitlich eingeschränktem Umfang für Wohnzwecke genutzt worden sein. Der Bf führte aus, er habe wöchentlich einmal dort übernachtet, wenn zu später Stunde eine Rückkehr in die…
…nicht im häuslichen Arbeitszimmer zu erblicken ist, handelt es sich bei den gegenständlichen Aufwendungen um nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht abzugsfähige Aufwendungen. Diese Auffassung wird auch dadurch bestätigt, dass der materielle Gehalt der Tätigkeit eines Bezirksrates zweifelsohne in Auftritten…
…nicht im häuslichen Arbeitszimmer zu erblicken ist, handelt es sich bei den gegenständlichen Aufwendungen um nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht abzugsfähige Aufwendungen. Diese Auffassung wird auch dadurch bestätigt, dass der materielle Gehalt der Tätigkeit eines Bezirksrates zweifelsohne in Auftritten…
…Ausstattungen, Telefonanlagen bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher oder betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden. Laptop, Drucker: Beim Zusatzvertrag "Prämienmodell" auf Seite 3 wurde vereinbart, dass dem Bf ein Dienstfahrzeug zur privaten Verwendung, ein…
…Beschwerdeführerin als Bezirksrätin in Zusammenhang stehen. Neben den jedenfalls als in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin stehenden politischen Treffen (zB ***Partei*** Treffen, Klubsitzung), entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass mit der politischen Tätigkeit einer als Bezirksrätin, die überwiegend außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübt wird…
…für 2012 und 2013 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Begründung legt der Bf. dar, dass er an der FH als Vortragender und Sachverständiger tätig und bei der Stadt Wien als Bezirksrat angestellt sei. Es würden Werbungskosten für sein im Haus befindliches Arbeitszimmer…
…beruhen ebenfalls auf den glaubwürdigen Aussagen des Beschwerdeführers. Die Feststellungen zur Größe und Ausstattung des Arbeitszimmers ergeben sich aus den vorliegenden Fotos und Plänen. Die Feststellung zur Höhe der Gesamtausgaben für das Mobiltelefon im Jahr 2020 beruhen auf einer Vorhaltsbeantwortung des Beschwerdeführers und sind unstrittig…
…nicht zum Abzug zu. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung (BVE) sowie im Vorlagebericht vertrat es die Ansicht, dass der Büroraum hinsichtlich Einrichtung und Nutzung die Voraussetzungen eines "Arbeitszimmers" erfülle, auch bestehe gegen die Ermittlung des Aufwandes kein Einwand. Laut Stellenbeschreibung sei das Ziel der Tätigkeit des…
…Im Übrigen habe der Bf nie behauptet, dass es sich bei diesem Konferenzraum um ein Arbeitszimmer handeln würde. Der Betrieb des Bf sei im Laufe der Jahre, so zuletzt 2004, mehrfach einer Betriebsprüfung unterzogen worden. Die für den Konferenzraum geltend gemachten Betriebsausgaben seien dabei niemals…
…wurde. Es geht davon aus, dass die Eintragung unter der Kennzahl 159 (Arbeitszimmer) vorzunehmen gewesen wäre. Mit Vorhalt vom 25. September 2023 wurde der Bf. gebeten, im Zusammenhang mit seiner Homeoffice-Tätigkeit eine Bestätigung des Dienstgebers vorzulegen. Dieser reagierte daraufhin mit Antwortschreiben vom 14. Dezember…
…wie oben erwähnt, auch bei einem Arbeitszimmer im Wohnungsverband vorzunehmen. Ein dem Steuerpflichtigen zur Berufsausübung dienender Wohnraum außerhalb des Wohnungsverbandes kann nach der Rechtsprechung des VwGH - unter dem Gesichtspunkt, dass ein noch nicht zu Wohnzwecken verwendeter Wohnraum auch künftiger Wohnungsvorsorge etwa für Angehörige oder in…
…89/13/0102 hinweist und auf die Wesentlichkeit der im Arbeitszimmer aufgewendeten Arbeitszeit abstellt, die auch bei ihm gegeben sei, ist zu beachten, dass es sich bei dem vom VwGH zitierten Erkenntnis um den Fall einer Lehrerin handelte und nicht mit dem streitgegenständlichen Fall vergleichbar…
…geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0028). Nach der Art der Tätigkeit liegt wie oben dargestellt kein Ausschlussgrund für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers vor. Dass nur eine geringfügige bzw. an sich entbehrliche (bloß unwesentliche [siehe LStR 2002…
…dass insb. die Unternehmensberatung typischerweise nicht im Unternehmen, sondern im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt werde. In einer zugrundeliegenden Dienstleistungsvereinbarung mit dem Unternehmen ***XE*** GmbH, Dauer der Dienstleistung vom 01.10.2014-31.12.2015, werde als Ort der Erbringung der Dienstleistung primär der Standort der ***XEe…
…XJ*** oder zu anderen Aufträgen bzw. zwecks Akquisition neuer Aufträge - das häusliche Arbeitszimmer auch in den späten Nachmittags- bzw. Abendstunden an sog. "Auswärtstagen" im Jahr 2018 vermehrt nutzen konnte und auch genutzt hat, entspricht dem logischen Denken eines objektiven Betrachters. Im Unterschied dazu hatte er…
…Gesamtfläche/Haus, Fläche/Arbeitszimmer) wurden keine Angaben gemacht. 8. Mit Vorlagebericht vom 15.07.2020 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde die Abweisung der Beschwerde beantragt, da es sich beim Bf um einen Vertreter im Außendienst handle. Das…
…Versicherungen angemessen berücksichtigt worden seien. Das Finanzamt forderte den Bf. aufgrund der Geltendmachung der Kosten für das Arbeitszimmer auf, seine Tätigkeit zu beschreiben und seine Aussagen durch geeignete Unterlagen zu beweisen. Eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Dienstvertrag seien vorzulegen, worin der Ort der Tätigkeitsausübung des Bf…
…Zweifel zu ziehen. Zweitens sei anzumerken, dass selbst die Lohnsteuerrichtlinien in Rz 329b den Teleworker ausdrücklich zu jener Berufsgruppe zählten, deren Tätigkeitsschwerpunkt typischerweise in einem Arbeitszimmer liege. Gleichzeitig fielen gemäß Rz 325 LStR Lagerräumlichkeiten keinesfalls unter den Arbeitszimmerbegriff, da sie auf Grund ihrer funktionellen Zweckbestimmung…
…auf eigene Rechnung zu erledigen, spricht dafür, dass kein berufliches Erfordernis zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers vorlag und ordnet die Aufwendungen der privaten Lebensführung zu. Zum Einwand des Bf., das Bezirksbüro in Y wäre nicht in vertretbarer Weise zu nützen, weil ein Verlassen und Wiederkehren…
…Die treffendere Bezeichnung wäre "Arbeitszimmer" gewesen. Aus der Bezeichnung alleine könnten allerdings keine negativen Interpretationen zu Lasten des Bf. abgeleitet werden. Die Ansicht der belangten Behörde, diese ausschließlich aus dem Grund, dass sich Wohn- und Arbeitsbereiche auf demselben Grundstück befinden, einen steuerlich wirksamen Arbeitsbereich nicht…