…Als Arbeitslohn iSd Regelung des § 5 KommStG bzw. § 41 FLAG 1967 könnten daher auch nach der angeführten Erweiterung der Lohnsteuerhaftung im Rahmen des 2. AbgÄG 2014 nur solche Zuwendungen angesehen werden, die das Arbeitgeberunternehmen selbst veranlasst und leistet, nicht aber solche, die von dritter Seite…
…Zweck ist letztlich die Vermeidung von Beweisschwierigkeiten (siehe EStG, Kommentar, Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, RZ 10 zu § 78). Im Ergebnis hat § 78 Abs. 1 EStG 1988 erster Satz letzter Fall rein verfahrensrechtliche Auswirkungen: Der Gesetzgeber will Arbeitslohn von dritter Seite vom Veranlagungsverfahren in das Lohnsteuerabzugsverfahren…
…Entrichtung der Kommunalsteuer und des DB zum Familienlastenausgleichsfonds samt DZ. Als Arbeitslohn iSd Regelungen des § 5 KommStG bzw. § 41 FLAG 1967 könnten nur solche Zuwendungen angesehen werden, die das Arbeitgeberunternehmen selbst veranlasst und geleistet habe, nicht aber solche, die von dritter Seite gewährt werden würden…
…kann aus der Mitwirkung der bf GmbH bzw. der Bekanntgabe von Daten nicht abgeleitet werden, dass es sich zwar um einen Arbeitslohn von dritter Seite handelt, der aber auf Veranlassung der Bf ausbezahlt wurde. Ebenso bedeutet die Einbindung der Bf in die organisatorische Abwicklung der…
…Auszahlung der Zuwendungen im Wege des Arbeitgebers (der Bf) Arbeitslohn von dritter Seite vor, weil der Arbeitgeber (die Bf) gewusst habe bzw. wissen habe müssen, welche Beträge jeder einzelne Arbeitnehmer erhalten habe und weil die Arbeitnehmer deshalb in den Kreis der Begünstigten aufgenommen worden seien…
…eine Gleichstellung mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährten Arbeitslöhnen zu erreichen (siehe Gesetzesmaterialien, oben; so auch: Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Rz 19 zu § 78) bzw. Zahlungen von dritter Seite vom Veranlagungsverfahren in das Lohnsteuerabzugsverfahren zu verlagern (siehe…
…des § 78 Abs. 1 EStG 1988 erstreckt sich die Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nunmehr auch auf im Rahmen des Dienstverhältnisses von Dritten geleistete Arbeitslöhne, wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss, dass derartige Vergütungen von dritter Seite geleistet werden. Dies hat sohin gemäß § 43…
…des § 78 Abs. 1 EStG 1988 erstreckt sich die Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nunmehr auch auf im Rahmen des Dienstverhältnisses von Dritten geleistete Arbeitslöhne, wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss, dass derartige Vergütungen von dritter Seite geleistet werden. Dies hat sohin gemäß § 43…
…41 EStG. Als "andere Einkünfte" gelten auch nichtselbständige Einkünfte, die nicht dem laufenden Lohnsteuerabzug unterliegen, wie eben Arbeitslohn von dritter Seite.“ Daraufhin stellte der Bf. einen Antrag auf Vorlage der Beschwerde an die Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung und begründete diesen Vorlageantrag folgendermaßen: „Mit Beschwerdevorentscheidung…
…2007/14/0028; 24.10.2012, 2008/13/0106; 1.9.2015, Ro 2014/15/0029). Arbeitslohn von dritter Seite unterliegt damit nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern ist im Wege der Veranlagung zu erfassen (vgl. VwGH vom 29. April 2010, 2007/15/0293, mwN). Was die…
…Veranlagung zu erfassendes Entgelt von dritter Seite vor (UFS 22.3.2005, RV/0152-L/03; UFS 9.3.2009, RV/0422-S/06; UFS 26.2.2010, RV/0554-W/05)." Im vorliegenden Fall werde die Vorteilsgewährung eindeutig und ausschließlich von der in Deutschland…
…Dritten als "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellt oder wenn die Zahlung des Dritten etwa eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt (vgl. VwGH 24.07.2007, 2007/14/0028; 28.05.1998, 96/15/0215; 29.04.2010, 2007/15/0293). Arbeitslohn von dritter Seite…
…der Ausführungen des Vorerkenntnisses auch auf Grund einer Honorarvereinbarung mit einem Patienten nicht verliert. Die Honorarvereinbarung, vermittelt vielmehr einen von dritter Seite - dem Patienten - gezahlten Arbeitslohn, der durch Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen ist, aber nicht der Umsatzsteuer unterliegt." Bei der Beurteilung der Dienstnehmereigenschaft kommt…
…Dienstverhältnisses entfaltete Tätigkeit anzusehen, die diese Eigenschaft auf Grund einer Honorarvereinbarung mit einem Patienten nicht verliert, wobei es sich bei den Sondergebühren um von dritter Seite gezahlten Arbeitslohn handelt", die Leistung der Ärzte wird als "im Rahmen ihres Dienstverhältnisses" erbracht angesehen, das Krankenhaus als Vertragspartner…
…auch, dass diese 176.911,13 € keinen Arbeitslohn von dritter Seite darstellten. Die in § 67 Abs. 3 bis 8 EStG 1988 genannten sonstigen Bezüge sind hier nicht gegenständlich. Der hier relevante Gesetzestext zur Definition bzw. Beschreibung, was sonstige Bezüge sind, ist dem Anfang von …
…bzw. die zwar im Wege eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat zur Besteuerung zugewiesen sind, bei der Besteuerung in Österreich aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen sind, sowie steuerpflichtiger Arbeitslohn von dritter Seite wie zB. Bonusmeilen im Rahmen von Vielfliegerprogrammen, Bonuszahlungen, Stock Options,…(vgl…
…von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt nicht, wenn auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Arbeitnehmern die direkte Annahme von…
…neben den Dienstbezügen erhaltener Arbeitslohn von dritter Seite (siehe EStRl 5223). Allerdings wird im Bereich der Verrechnung von Klassegeldern vom Gesetzgeber bewusst eine gesetzliche Sonderregelung (gesetzliche Fiktion) geschaffen. Aufgrund ausdrücklicher Gesetzesanordnung zählen diese Einkünfte zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Von dieser Regelung ist allerdings…
…dritter Seite bekanntzugeben. Am 19.06.2021 legte die Beschwerdeführerin die im Ergänzungsersuchen vom 17.06.2021 angesprochenen geforderten Unterlagen vor, jedoch verteilt auf verschiedene Eingaben. 2. Angefochtener Bescheid: Die im Einkommensteuerbescheid 2020 vom 24.06.2021 vorgenommene Arbeitnehmerveranlagung ergab eine Nachforderung in Höhe von…
… 78 Abs. 1 EStG 1988 nicht auf jene Lohnzahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet würden. Arbeitslohn von dritter Seite unterliege nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern sei im Wege der Veranlagung zu erfassen (2007/15/0293; Ro 2014/15/0029). Bei Scheinfirmen oder…