…wurde Beschwerde mit der Begründung eingebracht, dass die Arbeitskräfte immer weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Österreich eingesetzt und somit nicht in Österreich lohnsteuerpflichtig gewesen seien. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.8.2024 abgewiesen. Die Bf. beantragte die Vorlage ihrer Beschwerde an…
…der ungarischen Firma MN*** für die Beschwerdeführerin Eisenverlegearbeiten durchgeführt worden. Nach Ansicht der belangten Behörde habe es sich dabei nicht um eine Entsendung, sondern um eine Arbeitskräfteüberlassung gehandelt. Laut Entsendemeldungen seien ausschließlich Hilfsarbeiter entsendet worden. Die Fakturierung sei jeweils mit dem Text "Eisenbieger" und dem…
…Fremdleistungen an drei polnische Unternehmen vergeben und durchgeführt. Strittig im Verfahren ist, ob die drei polnischen Subunternehmen an die Bf. Bauleistungen anhand von Werkverträgen erbrachten oder ob es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um Arbeitskräftegestellung handelte, wobei von der Bf. im zweitgenannten Fall die Abzugsteuer gemäß …
…ohne dass zwischen Gestellungsnehmer und Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Auch hier hat die Beurteilung, ob eine Arbeitskräfteüberlassung in Abgrenzung von einem echten Werkvertrag vorliegt, im Rahmen einer Gesamtbeurteilung nach dem wirtschaftlichen Gehalt unter Einbeziehung sämtlicher Gesichtspunkte zu erfolgen (VwGH 22.08.2017…
…4*** tätig. Herr ***Bf*** hat aus diesem Titel einen mündlichen Vertrag als Pauschalauftrag abgeschlossen. Herr ***Bf*** hat keine eigenen Betriebsmittel und verrechnet an die oben angeführten Dienstgeber lediglich seine Arbeitskraft. Unseres Erachtens ist daher Herr ***Bf*** nicht im Werkvertrag für die Auftraggeber tätig, sondern stellt…
…die ungarische Fa. R habe für die Bf Eisenverlegearbeiten durchgeführt. Es habe sich dabei nicht um eine Entsendung, sondern um eine Arbeitskräfteüberlassung gehandelt. Laut Entsendemeldungen seien ausschließlich Hilfsarbeiter entsendet worden. Die Fakturierung sei jeweils mit dem Text "Eisenbieger" und dem jeweiligen Betrag erfolgt. Die ungarische…
…worden. Die Rechnungen über insgesamt 50.700,01 Euro seien bar bezahlt worden. Es liege eine Arbeitskräfteüberlassung vor und die Bf sei zum wirtschaftlichen Arbeitgeber geworden. Da von der Fa. A keine freiwillige Lohnsteuerzahlung in Österreich erfolgt und daher auch kein Befreiungsschein ausgefertigt worden sei…
…und 2. geltend. Im Zuge der Außenprüfung durch das Finanzamt für den Zeitraum 5/2014 bis 03/2015 wurde eine Niederschrift vom 22.01.2015 mit einer gemäß § 20 Arbeitskräftsüberlassunggesetz (AÜG) zur Auskunft verpflichtenden Person (Überlasser/in bzw. Beschäftigter/in) im gegenständlichen Fall J., Geschäftsführer…
…27.01.2015 ergingen an die Bf Haftungsbescheide für die Jahre 2010-2013. Darin wird ausgeführt, dass für die Vergütungen von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung ein Steuerabzug gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG vorzunehmen sei. Es wird erneut auf die oben genannten Bestimmungen der …
…Es werde somit klargestellt, dass sich die österreichische Gesellschaft zur Arbeitskräfteüberlassung verpflichte und kein Werkvertrag vorliege. Die Buchungsbelege des Jahres 2016: Diese seien die Basis für die Kostenweiterbelastung. Jene Personalkosten seien vollumfänglich an die slowenische Gesellschaft weiterverrechnet worden. Die Rechnungen für das Jahr 2016: Darin…
…Sachverhalt: Der aus Deutschland stammende Bf. war ab 01.04.2010 bei einer Personalleasingfirma beschäftigt. Er wurde im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung als Pilot der N-GmbH mit Stationierungsort in Wien zur Verfügung gestellt. Das Beschäftigungsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Seit 2015 ist der Bf…
…Arbeitgeber-Österreich] entsandt worden sei. Im Rahmen der Entsendung nehme der Bf. die Rolle des [Tätigkeit] im Unternehmen ein. Es handle sich dabei um eine passive Arbeitskraftgestellung. Während der befristeten Entsendung habe der Bf. seinen Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten. Daneben habe er zur Dienstverrichtung mit…
…von der österreichischen Gesellschaft bezahlt wurde, diese aber ihrerseits die auf die Tätigkeit des BF in Deutschland entfallenden Kosten von der deutschen Konzerngesellschaft ersetzt erhielt. Bei solchen "passiven" Arbeitskräfteüberlassungen im Konzern greift sohin die oben angeführte 183 Tage Regelung nicht, da im Sinne eines wirtschaftlichen…
…Parteien ist die Frage strittig, ob die für die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) an zwei inländischen Baustellen tätige X (in der Folge kurz: X oder X.) als Werkunternehmerin oder aber als bloße Arbeitskräfteüberlasserin (mit der Konsequenz der Haftung der Bf. für Abzugsteuer) agierte…
…die im zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen und der Erfüllung einer vom Arbeitgeber übernommenen, zu seinem Betrieb gehörigen vertraglichen Verpflichtung dienen, keinen (nach dem AÜG unbedenklichen) Werkvertrag, sondern eine Arbeitskräfteüberlassung dar (VwGH 07.07.1999, Zl. 97/09/0311 - Herstellung einer Vollwärmeschutzfassade, Abrechnung nach Quadratmetern)…
…dass es für die Tätigkeit in Indien, Israel und Tschechien eine Weiterbelastung der Kosten in diese Staaten gegeben habe. Dazu habe er allerdings keinerlei Beweise (zB Verträge über die Arbeitskräfteüberlassungen, Bestätigungen der X-AG über eine konzerninterne Kostenverrechnung mit Rechnungen, Buchungs- und Zahlungsbelegen usw.) vorgelegt…
…Erlass mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt lediglich einen Auslegungsbehelf darstellt, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zu den Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031) wiedergibt…
… 202 BAO in Anspruch. Gegen diese Bescheide erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde und brachte vor, zwischen ihr und der ***2*** hätten echte Werkverträge und keine Arbeitskräftegestellung vorgelegen. Die Leistungen seien auf Grundlage von Leistungsverzeichnissen zu Fixpreisen pro Tonne erbracht und ausschließlich nach tatsächlich verlegter Stahlmenge…
…1. Sachverhalt Die Bf ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Bf ist ein gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser und hat im beschwerderelevanten Zeitraum Arbeitnehmer über längere Zeiträume (länger als 6 Monate) an ein und dieselben Beschäftigerbetriebe überlassen. Für den gesamten Zeitraum der Überlassung wurden Taggelder, Nächtigungsgelder…
…Gefahrenübergang erfolgt ist und eine Eingliederung in den Arbeitsbetrieb der GmbH AT vorhanden ist. Im gegenständlichen Fall liegt eine Arbeitskräftegestellung vor." In der Beschwerde vom 25.8.2016 (OZ 1) beantragte die Beschwerdeführerin (kurz BF) die ersatzlose Bescheidaufhebung, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung…