…899 ZK-DVO. Ausgeführt wurde, dass der mit den gegenständlichen Abfertigungen beauftragten und bisher sehr gewissenhaft arbeitenden Spedition ein bedauerlicher Arbeitsfehler unterlaufen sei. Die Abfertigungen beim Zollamt Klagenfurt Villach hätten keinerlei negative Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt gehabt, die Waren seien ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt worden…
…VwGH ist bei der Beurteilung der Sorgfalt des Wirtschaftsbeteiligten zwischen einem Fehler, der "nicht hätte passieren dürfen", und einem Fehler, der "passieren kann" (Arbeitsfehler), abzugrenzen (vgl VwGH 26.02.2004, 2001/16/0005). Die Bf hat nie beabsichtigt, die Warenentgegennahme durch die Warenempfängerin zu überprüfen…
…Motiven. Es spricht somit alles dafür, dass es sich um einen bloßen Arbeitsfehler handelt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei einem Fehler, der "passieren kann" (Arbeitsfehler) im Gegensatz zu einem solchen, der "nicht hätte passieren dürfen" nicht von offensichtlicher Fahrlässigkeit auszugehen (VwGH 26. 2…
…Art. 203 ZK nicht erfüllt sei und auch nach Art. 204 ZK keine Zollschuld entstanden sei, weil lediglich ein bloßer Arbeitsfehler vorliege und deshalb die Heilung nach Art. 859 ZK-DVO zum Tragen komme. Das Zollamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. August 2015…
…Entgegen bestehender Anweisungen habe der Büroangestellte die Frist nicht notiert, weshalb die Frist nicht überwacht werden habe können und die Beschwerde nicht binnen offener Frist eingereicht worden sei. Dieser Arbeitsfehler, der die fristgerechte Einreichung verhindert habe, sei weder für die Sachbearbeiter noch für die Beschwerdeführerin…
…dass offensichtliche Fahrlässigkeit gegeben sei. Dies bestreite die Bf., da der niederländische Versandschein **** mit der dafür im gVV vorgesehenen Kennung „821" eingetragen worden sei und das Fehlen des T1-Eintrages lediglich einen Arbeitsfehler darstelle. Zudem habe die Bf. den Fehler selbst bemerkt und daraufhin die…
…gegenständlichen Fall die Waren irrtümlich vor der Freigabe durch das Zollamt an den Kunden weitergeleitet worden sind. Dabei habe es sich um einen reinen Arbeitsfehler gehandelt. Die belangte Behörde wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. In der Berufung seien keine Gründe vorgebracht werden…
…Fa. M. GmbH angeführt. Mit Schreiben vom 14.07.2015 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass die Angabe eines falschen Empfängers aus einem Arbeitsfehler resultierte; alle im Zuge der Zollabfertigung vorhandenen Papiere lauteten auf den tatsächlichen Warenempfänger aus Ort. Mit Bescheid vom 23. 07.2015, GZ…
…sei kein neuer Versandschein erstellt, sondern der vorhandene Versandschein aus Slowenien der Sendung beigefügt worden. Die Antragstellerin sei ein nach ISO 9001 zertifiziertes Unternehmen und ihre Tätigkeiten würden nach entsprechenden Verfahrensabläufen abgewickelt und kontinuierlich verbessert. Arbeitsfehler, wie im gegenständlichen Fall, seien aber leider trotzdem nicht…
…eine Zollschuld allein dadurch entsteht, wenn unmittelbar nach der Ankunftsanzeige und nach der vorübergehenden Verwahrung eine Anmeldung für eine zollrechtliche Bestimmung, diesfalls durch Verzollung zu CRN c., wegen eines Arbeitsfehlers der Bf., nämlich durch einen "Klickfehler", indem vom Mitarbeiter der Bf. irrtümlich anstatt für den…
…Beschwerde (nunmehr Vorlageantrag) eingebracht. Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Arbeitsfehler handle, der nie ganz auszuschließen sei und auch nach der Rechtsprechung nicht als offensichtliche Fahrlässigkeit zu qualifizieren sei. In der am 16. Oktober 2014 durchgeführten mündlichen Verhandlung räumte…
…der zollamtlichen Überwachung führen kann. In Frage komme lediglich eine Zollschuldentstehung nach Art 204 ZK, da es sich [verfahrensgegenständlich] lediglich um eine Pflichtverletzung handle und diese als Arbeitsfehler zu bewerten sei, der nach Art 859 ZK-DVO geheilt werden könne. Abschließend wird in der Berufung…
…der zollamtlichen Überwachung führen kann. In Frage komme lediglich eine Zollschuldentstehung nach Art 204 ZK, da es sich [verfahrensgegenständlich] lediglich um eine Pflichtverletzung handle und diese als Arbeitsfehler zu bewerten sei, der nach Art 859 ZK-DVO geheilt werden könne. Abschließend wird in der Berufung…
…vom 4. September 2012 den als Beschwerde zu wertenden Rechtsbehelf der Berufung. Anlässlich der Zollabfertigung sei auf Grund eines Arbeitsfehlers nicht wie üblich der Code "4200" sondern der Code "4000" in der Anmeldung ausgewiesen worden. Der Fehler habe nicht mehr rechtzeitig korrigiert werden können. Bei…
…somit über 18 Monate hinweg unterlaufen, ohne dass die unrichtige Vertreterindikation von ihm oder Firmenintern bemerkt worden wäre. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes handelt es sich um keinen bloßen Arbeitsfehler, vielmehr hat die Bf, die sich das Handeln ihres Mitarbeiters zurechnen lassen muss dabei offensichtlich bzw…
…Motiven. Es spricht somit alles dafür, dass es sich um einen bloßen Arbeitsfehler handelt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei einem Fehler, der "passieren kann" (Arbeitsfehler) im Gegensatz zu einem solchen, der "nicht hätte passieren dürfen" nicht von offensichtlicher Fahrlässigkeit auszugehen (VwGH 26. 2…
…Vorbemerkung Der angefochtene Bescheid ist insbesondere deshalb rechtswidrig, weil er zu Unrecht und ohne konkrete Ermittlungsergebnisse von einem Arbeitsfehler eines Kanzleimitarbeiters auf einen erheblichen Kontrollmangel auf Seiten des steuerlichen Vertreters rückschließt. So werden ausschließlich Fehlbezeichnungen in jenem Antrag, der die Verlängerung der hier relevanten Beschwerdefrist…
…auch eine Besicherung der Transaktionen, durchaus zumutbar und auch geboten gewesen. Unzureichende Recherchen zur X im Vorfeld der Abfertigungen sowie (formelle) Mängel in Rechnungen und CMR-Frachtbriefen seien beim vorliegenden Sachverhalt nicht mehr nur als einmalige Aufmerksamkeits- bzw Arbeitsfehler zu qualifizieren. Hier liege ein Fehlverhalten…
…Hinblick darauf, dass im Rahmen des § 41 ZollR-DG auch simple Arbeitsfehler sanktioniert werden können und auch werden, und daran von mehreren Seiten (siehe zB auch die Homepage der Wirtschaftskammer Österreichs) Kritik geübt wird. Das Bundesfinanzgericht vermag auch der Beurteilung der belangten Behörde, das Vorbringen…
…offensichtlicher Fahrlässigkeit oder gar betrügerischen Motiven. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts handelte es sich bei der Eingabe der zu niedrigen Alkoholmenge um einen Arbeitsfehler. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei einem Fehler, der "passieren kann" (Arbeitsfehler) im Gegensatz zu einem solchen, der "nicht hätte passieren…