…über die Beschwerde vom 11. November 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 6. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer…
…die extra für diese Zwecke gegründet wurden. Bei den Firmenkonstruktionen handelt es sich um slowakische Scheinfirmen mit slowakischen oder ungarischen Scheingeschäftsführern. Im Rahmen der Entsendungen werden die Arbeitnehmer der slowakischen Scheinfirmen, die auf Baustellen in Österreich eingesetzt werden sollen, bei der dortigen Sozialversicherung angemeldet und…
…war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge allein mit den eigenen Arbeitnehmern der ***2*** GmbH insbesondere bei Arbeitsspitzen kaum bzw. nur schwer abgewickelt werden konnten. Herr ***A*** ***B*** vermittelte ihm im Zeitraum September 2013 bis September 2017 folgende…
…Aleksandar Hofstätter, Lehargasse 13 Tür 22, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Dezember 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF-StNr***, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der…
…1050 Wien, über die Beschwerde vom 1. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Juli 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer xxxxx zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
… 16 Abs. 1 Z. 7a lit. b EStG 1988 um Werbungskosten für das Homeoffice-Pauschale zu kürzen. KM-Geld: Benützt der Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes KFZ, stehen ihm für Fahrten zur Ausbildungs- , Fortbildungs- oder Umschulungsstätte nur dann Werbungskosten zu, wenn er dafür einen Aufwand trägt. Fahrtkosten…
…Bf***, ***Bf-Adr***, vom 22.06.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 02.06.2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…Jänner 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. Jänner 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 Steuernummer XXX zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…Adresse, über die Beschwerde vom 26. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer XXX zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…Wolfgang Pavlik über die Beschwerde vom 15.03.2021 des Bf., Adresse gegen den Bescheid vom 04.03.2021 des Finanzamtes Österreich betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2020, zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird im Sinne der Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
…2 EStG 1988 maßgebend. Danach liegt ein Dienstverhältnis dann vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist dann der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers…
…zur Verfügung (siehe die Grundvereinbarung vom 23.03.2010). Nach dem Lohnzettel ist der Beschwerdeführer seit 2015 Arbeitnehmer der ***Y*** Luftfahrt GmbH. Mit am 23.12.2017 mittels FinanzOnline eingebrachter Einkommensteuererklärung des Streitjahres machte der Beschwerdeführer das Pendlerpauschale (372 €), Ausgaben für Arbeitsmittel (340 €)…
…Arbeitskräfteüberlassung zur Verfügung (siehe die Grundvereinbarung vom 23.03.2010). Nach dem Lohnzettel ist der Beschwerdeführer seit 2015 Arbeitnehmer der ***Y*** Luftfahrt GmbH. Mit am 02.12.2018 mittels FinanzOnline eingebrachter Einkommensteuererklärung des Streitjahres machte der Beschwerdeführer das Pendlerpauschale (372 €), den Pendlereuro (372 €)…
…zur Verfügung (siehe die Grundvereinbarung vom 23.03.2010). Nach dem Lohnzettel ist der Beschwerdeführer seit 2015 Arbeitnehmer der ***Y*** Luftfahrt GmbH. Mit am 22.12.2016 mittels FinanzOnline eingebrachter Einkommensteuererklärung des Streitjahres machte der Beschwerdeführer das Pendlerpauschale (372 €), Ausgaben für Arbeitsmittel (320 €)…
…wird abgeändert. Der Beschwerdeführer wird gemäß § 82 EStG 1988 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden Lohnsteuer für 2008 in Anspruch genommen: | 1.) für die Arbeitnehmer: | in Höhe von | A1, VNR 1 | 676,58 EURO |…
…hätten mit eigenem Werkzeug auch anderweitig ihre Dienste angeboten. Die Beschwerde wurde vom Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Die Arbeitnehmereigenschaft der drei genannten Personen wurde im Wesentlichen damit begründet, dass diese ihre Arbeitskraft geschuldet hätten und persönlich und wirtschaftlich vom Bf abhängig gewesen seien…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 13.02.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen…
…und die entsprechenden notwendigen Medikamente mögen daher bereits im Jahr 2007 berücksichtigt werden. Außerdem wurde der Antrag gestellt, die Besteuerung der Firmenrente im Lichte des Diskriminierungsverbotes der europäischen Union (Arbeitnehmerfreizügigkeit) zu würdigen. Besonders zu würdigen sei die Besteuerung eines Siebentels der Bruttobezüge gemäß § 67 Abs…
…Oktober 2013 des Bf. gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 vom 17. September 2013 des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der…
…abweichend von diesem Grundsatz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Wohnsitzstaat zu besteuern, wenn der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhältig ist und für seine während dieser Zeit ausgeübte Tätigkeit „von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz“ nur im Wohnsitzstaat hat. Da…