…dass der Umstand, ob den Bf. an der verspäteten Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens ein grobes Verschulden treffe, nicht unter den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO falle. Diesbezüglich werde erläutert, dass die Zahlung der Abgabenschulden deswegen nicht erfolgt sei, da die steuerliche Vertretung in der Annahme…
…0008). Im Ansuchen gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurden keine Gründe dargetan, die das grobe Verschulden der steuerlichen Vertretung (neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen statt Beschwerde) ausschließen würden. Die Ausführungen der Bf. waren somit nicht geeignet, ihr Begehren auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages zu stützen, weshalb die Beschwerde abgewiesen…
…vorgebracht wurden. Eine Prüfung der Voraussetzungen des § 217 Abs. 7 BAO erübrigte sich daher. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages im Sinne dieser Bestimmung stellt eine Begünstigung dar. Die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt bei Begünstigungstatbeständen gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers aber in den Hintergrund. Dieser…
…Finanzierungsrahmen bei der Bank werde der im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO den Begünstigungswerber treffenden Konkretisierungsobliegenheit hinsichtlich eines fehlenden groben Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Dem Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages könne daher nicht gefolgt werden…
…vertretbare Rechtsauffassung sei jedenfalls nicht geeignet, das von § 217 Abs. 7 BAO geforderte grobe Verschulden an der Säumnis abzuleiten, das einer Bewilligung dieses Antrages entgegenstehen würde. 2.5. Stellungnahme des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel im Vorlagebericht Das Finanzamt erließ keine Beschwerdevorentscheidung, sondern legte…
…217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 217 Abs…
…gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen. Nach Maßgabe des § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag der Partei insoweit herabzusetzen oder gegebenenfalls nicht festzusetzen, als sie an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden…
…dem Bundesfinanzgericht erlaubt hätten, gestützt auf § 217 Abs. 7 BAO von der Vorschreibung des bekämpften Säumniszuschlages abzusehen, weshalb die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis…
…wodurch die Säumnis ausgelöst wurde. Nach Maßgabe des § 217 Abs. 7 BAO sind allerdings Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen oder gegebenenfalls nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Die Grundregel des § 214 Abs. 1 BAO besagt, dass Zahlungen (oder…
…wenn das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung vom Begünstigungswerber im Rahmen der ihm obliegenden erhöhten Behauptungs- und Beweislast initiativ und unter Ausschluss jeglichen Zweifels dargelegt werde. Mit dem bloßen Hinweis auf den Eingabefehler einer Urlaubsvertretung werde die im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO den Abgabepflichtigen bzw…
…0016). Da im gegenständlichen Fall die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt waren, hat die belangte Behörde den ersten Säumniszuschlag zu Recht festgesetzt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…in Wahrheit nicht so groß. Es sei deshalb eine eigene Definition aufgenommen worden, um Klarheit für den Rechtsanwender zu schaffen und damit auch die verbotenen bzw die nicht bewilligungsfähigen Wettterminals im Anwendungsbereich des Gesetzes seien. Der Halter sei nicht Buchmacher. Der Buchmacher sei nicht steuerpflichtig…
…unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Diese Fristen beginnen mit Ablauf der sich aus Abs. 4 ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht…
…Die Revision gegen die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes BFG vom 10.11.2015, RV/7101099/2013 - nur zu § 217 Abs. 7 BAO - wurde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Der Beschluss VwGH 6.04.2016, Ro 2016/16/0007 Rn 4 lautet: "Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes…
…Abgabenbehörde, sondern erfolge zwingend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 217 BAO. § 217 Abs. 1 BAO normiere, dass der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages allein davon abhängig sei, ob eine Abgabe spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Damit sei im Anwendungsbereich des § 217 BAO unerheblich…
… 217 Abs. 7 BAO künftig bei verspäteter Entrichtung von Abgabenschulden nicht mehr angewendet werden könne, wenn die Verspätung damit begründet werde, dass das österreichische Steuersystem mehr als komplex sei. Mit Bescheid vom 09.05.2018 hatte das Finanzamt darüber hinaus einen Antrag des Bf auf…
…des Abgabenpflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw.nicht festzusetzen als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Anträge gemäß § 217 Abs. 7…
…sich die Sonderbestimmung des § 217 Abs. 7 BAO nur auf den Grundtatbestand und somit auf die Nichtentrichtung von Abgaben beziehen könne. Ob den Antragsteller an der verspäteten Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens ein grobes Verschulden treffe, falle somit nicht unter den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO. …
…Mai 2022 das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht. In § 217 Abs. 7 BAO stehe, dass ein Säumniszuschlag auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit nicht festzusetzen sei, als ihm beim Versäumnis kein grobes Verschulden (und dies sogar bei Selbstbemessungsabgaben, wo ein solcher doch viel strenger zu verhängen sein…
…dahingehend auszuüben, dass diese Pflichten erfüllt werden. (7) Die in Abs. 6 bezeichneten Personen haften für die Gebrauchsabgabe insoweit, als diese Abgabe infolge ihrer Einflussnahme nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. § 1 Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: Anwendungsbereich des Gesetzes §…