…Gewährung von Familienleistungen zuständig ist. Um die Anwendbarkeit dieser Artikel der VO (EWG) 1408/71 überprüfen zu können, werden Sie aufgefordert, dem Finanzamt - Ihre slowakischen Einkommensteuerbescheide oder - Bestätigungen der slowakischen Steuerbehörde, in welcher Höhe Einkünfte in der Slowakei bezogen oder/und erwirtschaftet worden sind betreffend…
…Mitgliedstaat nicht zum Übergang der Zuständigkeit bzw. zur Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung. Daher bestehe neben der Pflicht, Sozialabgaben in Österreich zu zahlen auch der Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen (= Familienleistungen). Eine entsprechende Regelung habe auch die VO (EWG) Nr. 1408/71 in Art 14a Abs…
…Familienangehöriger sei und daher die VO (EWG) Nr. 1408/71 anwendbar ist (Rn. 27). Im Regelfall hat ein Kind zwei Eltern, die leibliche Mutter und den leiblichen Vater. Ebenso wie ein Kind aber nur einen Elternteil haben kann, weil etwa der Vater unbekannt oder Mutter…
…VO 1408/71 die Waisenpensionen der Kinder außer Acht gelassen hat sowie gänzlich unbeachtet ließ, dass die Bf und die Kinder Unfallversicherungs-Hinterbliebenenrenten bezogen. Fragen 3 und 4 Unionsrecht: Der Rückforderungszeitraum Oktober 2008 bis 30. April 2010 fällt in den Geltungsbereich der VERORDNUNG (EWG) Nr…
…Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall einer slowakischen Staatsbürgerin ist durch Anhang XIV die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG) 883/2004 - inkraftgetreten ab Mai 2010) nicht eingeschränkt worden. Ob eine sog. "Scheinselbständigkeit" verliegt, hat der…
…Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall ist durch Anhang XII die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG) 883/2004 - in Kraft getreten ab Mai 2010) nicht eingeschränkt worden. Ob eine sog. "Scheinselbständigkeit" vorliegt, hat der…
…In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung verwies das Finanzamt wiederum auf die einschlägigen EU-Verordnungen, nach welchen der für die Gewährung von Familienleistungen zuständige Staat festzustellen sei. Am sogenannten bereits in den VO(EWG) Nr 1408/71 normierten "Beschäftigungslandprinzip" habe sich auch mit Rechtswirksamkeit der (Nachfolge-)VO…
…ergeben könnten, vermieden werden würden. In Ansehung der obigen Ausführungen war dem als Anregung zu beurteilendem Antrag des Finanzamtes, dem EUGH die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung 1408/71 auf Sachverhalte, bei denen eine Ausnahmebescheinigung gem. Art. 17 VO (EWG) 1408/71 vorliege, im Rahmen…
…1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bzw. Art. 13 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Die Auffassung des VwGH würde im Übrigen dazu führen, dass auch die inländischen Versicherungsträger trotz Anwendbarkeit österreichischen Sozialrechts (etwa im Falle zweier Dienstverhältnisse in verschiedenen Mitgliedstaaten) keine…
…Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Bf. in Österreich als beschäftigt gilt. Für EWR- bzw. EU- und Schweizer-Bürger/-innen gilt die EWR-Verordnung Nr. 883/2004 (vorm VO Nr. 1408/71) zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer/-innen und Selbstständige…
…Der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 2 Abs 2 FLAG 1967 steht auch Art 1 lit f sublit i VO(EWG) 1408/71 nicht entgegen. Der genannte Artikel enthält nämlich ausschließlich eine Definition des Begriffes "Familienangehöriger", ändert aber nicht die dem österreichischen Familienbeihilfenrecht eigene Reihenfolge der…
…6.1980 in der Rechtssache 733/79 (Laterza, Slg. 1980, 1915) zur Auslegung des (dem Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Z ii der Verordnung Nr. 883/2004) vergleichbaren Art. 77 Abs. 2 Buchst. b Z i der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates…
…Artikels 73 der Durchführungsverordnung vom vorrangig zuständigen Träger zurückfordern." 3.3.3. Erwägungen a) Zeitraum Jänner 2010 bis einschließlich März 2012: Die belangte Behörde hat im Beschwerdefall eine Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht geprüft und somit keine nach der Maßgabe dieser VO relevanten…
…die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anzuwenden. Die inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der VO 1408/71 werden nicht wiedergegeben (die Anwendbarkeit beider Verordnungen…
…VO 1408/71 bzw 883/2004 anzuwenden, da E 101 keine formelle Voraussetzung für die Anwendbarkeit der EG-VO 1408/71 bzw 883/2004 darstelle. Die steuerliche Vertretung des Bf führte zusätzlich aus, dass bei Aufträgen der Firma des Bf als Subunternehmer zB von der…
…daher sowohl für den Bf. als auch für seine Gattin die grundsätzliche Anwendbarkeit der in Rede stehenden Verordnung in sachlicher und persönlicher Hinsicht. Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a der VO Nr. 1408/71 bestimmt nun folgendes: "a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates…
…Weiteren regt das Finanzamt, an den EuGH die Frage der Anwendbarkeit der Verordnungen 1408/71 und 883/2004 auf Sachverhalte, bei denen eine Ausnahmebescheinigung gemäß Art 17 VO (EWG) 1408/71 oder/und gemäß Art 16 VO (EWG) 883/2004 vorliegt, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens…
…beruflichen Tätigkeit im Sinne der VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. ab 1. Mai 2010 der VO (EG) Nr. 883/2004 gegeben ist – durch Vorlage der Anmeldebescheinigung (bzw. eines Lichtbildausweises für EWR-Bürger oder allenfalls der Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige aus Drittstaaten) der rechtmäßige Aufenthalt für…
…Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der konsolidierten Fassung ABlEG Nr. L 28 vom 30.1.1997 (im Folgenden VO 1408/71…
…nicht unter die Gleichstellung mit der Ausübung einer Beschäftigung fallen. Eine Rechtsprechung zu Zeiten einer vereinbarten Karenz besteht bisher nur zur VO (EWG) 1408/71. Der EuGH führt zur Frage, ob die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne dieser Verordnung während des Zeitraumes der vereinbarten Karenz nach Ablauf…