…gemäß § 17 a Z 1 VfGG nicht entrichtet. Da der Beschwerdeführer innerhalb der sechswöchigen Frist lediglich eine selbst verfasste Beschwerde, nicht aber eine Beschwerde durch einen (selbst gewählten) bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebracht hat, für die Einbringung der Beschwerde aber Anwaltszwang besteht (vgl.§ 17 Abs. 2 VfGG)…
…im Beschwerdeverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten. In der Bundesabgabenordnung ist also vorgesehen, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Ein Anwaltszwang oder sonstiger Vertretungszwang besteht in diesen Verfahren nicht. Daraus folgt, dass in diesen Verfahren die Bewilligung der Verfahrenshilfe ausgeschlossen ist. Um dem Antragsteller…
…Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 236 Abs. 1 und 2 BAO betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2011". Infolge Anwaltszwangs sei es ihr aus Kostengründen nicht möglich, ein Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung ihrer Berufung durch den UFS einzuleiten. In sämtlichen Medien werde diese…
… 46 VwGG - wie im Beschluss vom 12. November 2025 ausdrücklich hingewiesen. Diese weichen insbesondere durch den bestehenden Anwaltszwang, das Auslösen einer Eingabengebühr und andere Fristregelungen von jenen der BAO ab (vgl die ausführliche Darstellung im Beschluss vom 12. November 2025). Da für das Bundesfinanzgericht nach…
…ab, weil das Bundesfinanzgericht die Zwangsläufigkeit der Anwaltskosten bejaht habe, obwohl im Scheidungsverfahren kein Anwaltszwang bestehe. 9 Damit erweist sich die Revision als zulässig und begründet. "10 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erwachsen Prozesskosten im Allgemeinen nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988…
…einem Scheidungsverfahren in seinem Erkenntnis vom 22.06.2022, Ra 2020/13/0047 ausführlich dar. Diese im VwGH-Erkenntnis getroffenen Aussagen zur Zwangsläufigkeit treffen auch auf den Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall zu. Es bestand kein Anwaltszwang, die damalige Ehegattin reichte die Scheidung ein und letztendlich…
…sich nicht vertreten zu lassen und ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund (relativer, nicht aber absoluter Anwaltszwang, Anleitungs- und Belehrungspflicht sowie Untersuchungspflicht des Gerichtes) ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes im Kontaktrechtsstreit im Allgemeinen nicht zwangsläufig. Im Rechtssatz zum Erkenntnis vom 25.07.2018…
…Nach Art. 144 B-VG erkennt der VfGH über Beschwerden gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes. Nach dem VfGG sind Anträge schriftlich zu stellen und es besteht Anwaltszwang. Der Bf. hat eine Beschwerde selbst verfasst und diese beim VfGH - nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt - eingebracht. Nach…
…VfSlg. 7158/1973, VfSlg. 7975/1977, VfSlg. 15773/2000). Der Anwaltszwang steht im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, während § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei anderen Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer usw.) vorsieht, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung…
…vom 25. 7. 2018, Ro 2018/13/0002 bereits entschieden, dass Rechtsanwaltskosten bei Verfahren ohne absoluten Anwaltszwang, grundsätzlich nicht zwangsläufig erwachsen. Selbst wenn der Prozess aufgezwungen ist, sind die Kosten mangels absoluter Anwaltspflicht nicht zwangsläufig erwachsen. In der Beschwerde wird im Wesentlichen vorgebracht, die Rechtsanwaltskosten…
…VfSlg. 6425/1971, VfSlg. 7158/1973, VfSlg. 7975/1977). Der Anwaltszwang steht im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, während § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei anderen Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer usw.) vorsieht, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung…
…dem Finanzamt „direkter Ansprechpartner“, seine bundesabgabenordnungsrechtliche Prozessfähigkeit geht dadurch nicht verloren.“ Dass § 10 Abs. 2 GrEStG hinsichtlich der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung nur eine Mitwirkungspflicht und keinen „Anwaltszwang“ vorsieht, ergibt sich auch für den vorliegenden Fall der Bf. Die Bf. verwirklichte durch den Erwerb von…
…und welche zur Gänze oder zum Teil gewährt werden. Die Begünstigung nach Abs. 1 Z. 3 darf nur in vollem Ausmaß gewährt werden. Im gegenständlichen Fall wird für die dem Anwaltszwang unterliegende Erhebung der Revision (vgl. § 24 Abs. 2 VwGG) gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…VfSlg. 7158/1973, VfSlg. 7975/1977, VfSlg. 15773/2000). Der Anwaltszwang steht im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, während § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei anderen Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer usw.) vorsieht, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung…
…VfSlg. 7158/1973, VfSlg. 7975/1977, VfSlg. 15773/2000). Der Anwaltszwang steht im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, während § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei anderen Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer usw.) vorsieht, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung…
…2015 wurde den Anträgen nicht stattgegeben. Zum Vertagungsgrund wegen geschäftlicher Verhinderung des steuerlichen Vertreters wurde ausgeführt, dass es im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht weder Anwaltszwang noch Steuerberaterzwang gäbe und der ausgewiesene anwaltliche Vertreter der Bf. über die entsprechenden steuerlichen Kenntnisse verfüge. Die Beweisanträge wurden abgelehnt…
…Bf. ist zu sagen: - Vertagungsanträge wegen Verhinderung des steuerlichen Vertreters Herrn Mag. ****M****: Diese Vertagungsanträge wurden abgelehnt, weil e s im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht weder einen Anwaltszwang noch einen Steuerberaterzwang gibt und die Bf. ohnehin anwaltlich vertreten ist. Zur mündlichen Verhandlung am 2. Mai…
…Vorlage der Abgabenerklärung durch Rechtsanwälte oder Notare für den Steuerschuldner entstehenden Kosten sind analog § 313 BAO zu sehen, wonach jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat…………. Während der Anwaltszwang im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit steht, sieht § 10 Abs. 2 1…
…VfSlg. 7158/1973, VfSlg. 7975/1977, VfSlg. 15773/2000). Der Anwaltszwang steht im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, während § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei anderen Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer usw.) vorsieht, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung…
…im Abgabenverfahren kein Vertreter- bzw. Anwaltszwang besteht." d) In seiner Stellungnahme vom 25.8.2015 führt der Bf – soweit für das BFG verständlich – zusammengefaßt aus: Das Finanzamt habe zur Behauptung des "dauernden Standortes" bis heute keinen nachvollziehbaren Beweis vorgelegt. Der Bf habe seit 1986 auch…