…hat der Gesetzgeber für den Übergang vom antragslosen zum erklärungsbasierten Veranlagungsverfahren zwei Komponenten miteinander verknüpft ("und gleichzeitig damit"), und zwar die Erlassung des auf der Erklärung beruhenden Einkommensteuerbescheids ("darüber [(über die abgegebene Abgabenerklärung)] zu entscheiden") mit der Aufhebung des antragslos ergangenen Einkommensteuerbescheids ("den gemäß lit…
…3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe, Aufhebung der Aufhebungsbescheide 2020-2022) Rechtskraftdurchbrechung des § 41 EStG 1988 nach erfolgter antragsloser Veranlagung Grundsätzlich war § 41 EStG 1988 im Zeitpunkt der Erlassung der streitgegenständlichen Aufhebungsbescheide vom 3. September 2024 in der Fassung des BGBl. I Nr. 113/2024…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolgen einer antragslosen Veranlagung bereits aus dem Gesetzestext ergeben, war eine Revision nicht zuzulassen…
…oder lit. b ergangenen Bescheid aufzuheben. d) Der Bescheid auf Grund einer antragslosen Veranlagung ist ersatzlos aufzuheben, wenn dies in einer Beschwerde (§ 243 BAO) beantragt wird; die Beschwerde bedarf keiner Begründung. e) Die Steuererklärungspflicht (§ 42) bleibt auch nach Vornahme der Veranlagung aufrecht. §…
…Abs 1 EStG 1988, wurde nicht vorgebracht. Für eine antragslose Veranlagung nach § 41 Abs 2 Z 2 EStG 1988 habe es laut belangter Behörde Hinderungsgründe gegeben und fehlt es derzeit auch an der Ausschließlichkeit von lohnsteuerpflichtigen Einkünften. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Am 6…
…keine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung einreichte, erließ das Finanzamt am 17. August 2020 im Wege der antraglosen Veranlagung einen Einkommensteuerbescheid für 2019 mit einer Gutschrift von EUR 29. Am 5.12.2020 reichte die Bf. eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2019 ein, in der sie Krankheitskosten…
…Antragsveranlagung: Liegen weder die Voraussetzungen für eine amtswegige Veranlagung (§ 41 Abs. 1 EStG 1988) noch die Voraussetzungen für eine antragslose Veranlagung (§ 41 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988) vor, kann der Steuerpflichtige nach § 41 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 eine Veranlagung beantragen (Antragsveranlagung). Mit…
…41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Aufhebung des antragslos ergangenen Bescheides erfolgt außerhalb der in der BAO vorgesehenen Möglichkeiten zur nachträglichen Änderung von Bescheiden (Atzmüller in Mayr/Lattner/Schlager 39, LStR…
…innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes eine Abgabenerklärung (Formular L 1 oder E 1) abgegeben werden kann und in diesem Fall das Finanzamt über diese Erklärung zu entscheiden und den antragslosen Bescheid aufzuheben hat. Im gegenständlichen Fall besteht kein Zweifel…
…Abs 2 Z 2 lit. c und lit. e EStG 1988 idF BGBl I 2022/108 auch dann anzuwenden sind, wenn der Bescheid aus der antragslosen Veranlagung aufgrund nachträglich übermittelter Daten im Sinne von § 41 Abs 2 Z 2 lit. a dritter Teilstrich leg. cit…
…des § 41 Abs. 2 Zi. 2 lit c EStG 1988 sowie im Sinn der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid über die antragslose Veranlagung eingebracht wurde, war das Beschwerdeverfahren einzustellen und die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hiervon gemäß § 281a BAO formlos in Kenntnis zu setzen. IV. Information für…
…das Jahr 2022 gemäß § 41 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 eine antragslose Veranlagung vorgenommen und am 2. August 2023 ein Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) erlassen, aus dem eine Gutschrift in Höhe von € 291,00 resultierte. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. mit Schriftsatz vom 15…
…Frist von 5 Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes, sohin bis zum 31. Dezember 2023, nicht abgegeben (auch die am 15. November 2023 erhobene Beschwerde der Bf. gegen den am 11. September 2019 ergangenen Einkommensteuerbescheid (Bescheid über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung) 2018 stellt keine Abgabenerklärung dar…
… 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988). Der Vorlageantrag wurde von der steuerlichen Vertretung des Bf. eingebracht wie folgt: Unserer Beschwerde gegen die antragslose Veranlagung wurde zwar entsprochen, das in der Arbeitnehmerveranlagung erklärte Berufsgruppenpauschale wurde jedoch nicht berücksichtigt. Im Namen und im Auftrag unserer Mandantschaft…
…6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 26.08.2019 wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf.) im Wege der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuer 2018 veranlagt und ergab die Veranlagung eine Gutschrift von 30,00 Euro. Am 28.12.2023 übermittelte die Bf…
…die berichtigte Version der Arbeitnehmerveranlagung" lässt keine Zweifel darüber offen, dass der Beschwerdeführer die Aufhebung des antragslos ergangenen Veranlagungsbescheides und die Veranlagung aufgrund seiner Angaben angestrebt hat. Ebenso wenig wie es auf die Bezeichnung von Schriftsätzen ankommt, kann für die Beurteilung auch nicht (ausschließlich) maßgeblich…
…Abs 2 Z 2 lit e leg cit (Antrag auf ersatzlose Behebung) auch dann anzuwenden sind, wenn der Bescheid aus der antragslosen Veranlagung aufgrund nachträglich übermittelter Daten im Sinne von § 41 Abs 2 Z 2 lit a dritter Teilstrich leg cit durch einen neuen Bescheid…
…09. September 2019 wurde von der belangten Behörde gem. § 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 von Amts wegen eine antragslose Veranlagung des Jahres 2018 vorgenommen und die Einkommensteuer mit Einkommensteuerbescheid 2018 (Arbeitnehmerveranlagung) iHv. -8,00 Euro (Gutschrift) festgesetzt. Begründend wurde u.a. ausgeführt, dass…
…Verfahrensgang Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich (im Folgenden: "belangte Behörde") vom 27. August 2021 wurde die Beschwerdeführerin im Wege der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuer 2020 veranlagt und ergab die Veranlagung eine Gutschrift von 369,00 Euro. Mit am 7. Jänner 2022 über FinanzOnline eingebrachtem Anbringen…
…oder lit. b ergangenen Bescheid aufzuheben. d) Der Bescheid auf Grund einer antragslosen Veranlagung ist ersatzlos aufzuheben, wenn dies in einer Beschwerde (§ 243 BAO) beantragt wird; die Beschwerde bedarf keiner Begründung. e) Die Steuererklärungspflicht (§ 42) bleibt auch nach Vornahme der Veranlagung aufrecht. (2a) Abs. 2…