…entgegenstehe, dass ja in dem genannten Bescheid dem Wiederaufnahmsantrag eine aufschiebende Wirkung zuerkannt worden sei. Dies könne nur so verstanden werden, dass der Aufschub für das gesamte Verfahren gelte und der Zahlungsaufschub daher frühestens mit der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens über den Antrag vom 18…
…Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden, [Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2009] 5. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn…
…wenn eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes fehlt. Zur Judikatur des Verwaltungsgerichthofes hinsichtich Antragsfrist für die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung vergleiche bspw. das angeführte Erkenntnis VwGH 2.2.68, 1681/67. Die Revision an den VwGH ist somit nicht zulässig, weil sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage…
…I Nr. 20/2009 durfte dann, wenn alle Parteien, die einen Vorlageantrag gestellt haben, zustimmten und die Antragsfrist für alle Antragsberechtigten abgelaufen ist, eine zweite Berufungsvorentscheidung erlassen werden. Der Rechtschutz im Abgabenrecht wurde nach entsprechender Änderung der Bundesverfassung (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 BGBl. I Nr. 51…
…vom Beschwerdeführer am 27.11.2012 und 17.12.2012 gestellten Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1999 zu Recht erfolgte. Aus einer Kommandit-Beteiligung an der Immobilien-KEG wurden dem Beschwerdeführer für das Jahr 1999 zunächst (mit Einkommensteuerbescheid vom 7.11.2000) negative…
…am 10.5.2017 eingebrachten Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2012 bis 2013 neu hervorgekommene Tatsachen enthielten; ebenso sei der im Zuge einer Akteneinsicht vorgefundene Postaufgabestempel auf dem Kuvert der Beschwerden nicht bekannt gewesen. Strittig ist, ob ein Wiederaufnahmegrund für eine Antragswiederaufnahme vorliegt. Zu prüfen ist daher…
…dass er Kenntnis von der Existenz der diesbezüglichen Rechnungen hatte. Umstände, die der Partei aber im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt wurden, bilden aber keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (vgl. Fischlerlehner, Das neue Abgabenverfahren, …
…der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126, ZfVB 1991/2/792; 16.5.2002, 2001/16/0404). Für die Abgabenbehörde besteht keine Verpflichtung und Berechtigung, amtswegige Feststellungen zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen ein (anderer) tauglicher Wiederaufnahmegrund…
…Antragsfrist muss daher auch Zeiträume umfassen, die nach dem Eintritt der Verjährung liegen. • Dementsprechend verweist § 295 Abs. 4 BAO auf die Bestimmungen des § 304 BAO, der die Voraussetzungen für Wiederaufnahmen nach Eintritt der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine…
…zu treffen, ob aus der Sicht der Partei ein tauglicher Wiederaufnahmsgrund vorliegen könnte (vgl. VwGH 25.10.1989, 85/13/0088). Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmsantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmsgründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90…
… 18.11.2008, 2006/15/0129). Dieser Wortsinn begrenzt die Antragsfrist hier – entgegen dem Beschwerdebegehren – klar und unmissverständlich. Das zwingt zu einer engen Interpretation. § 295 Abs. 4 BAO verweist auf den „Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist“ und schaltet diese beiden Fristen damit…
…entscheiden ist, bei der beantragten Wiederaufnahme durch die Partei im Antrag festgelegt (vgl. Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 BAO § 303 Rz 4). Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Antragsfrist von der Partei vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (vgl. VwGH…
…in der heute geltenden Fassung. Der Gerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22.6.1992 schon klar zum Ausdruck gebracht, dass auch eine drei bzw. fünfjährige Verjährungsfrist für die Grenze der Wiederaufnahme verfassungswidrig ist. 3.6. Im Erkenntnis vom 16.6.1994, G 97/94…
…14/0203). Damit seien auch die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme gegeben, sowie die Voraussetzung des § 295 BAO. Der Entscheidung zugrunde gelegter Sachverhalt: Mit Einkommensteuerbescheid vom 5. Juli 1991 wurden dem Bf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer atypisch stillen Beteiligung an der M- GmbH und…
…richtig und somit nicht abzuändern, so stehe die Frage einer allfälligen Wiederaufnahme von vornherein nicht zur Diskussion. Gem. § 3a Abs. 12 in der vor der mit BGBI I 2003/71 geänderten geltenden Fassung des UStG 1994 - also für die Jahre 2001, 2002 sowie der ersten…
…2013) unzweifelhaft bekannt. Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmsantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmsgründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126). Das von der Bf. nachträglich angeführte Vorbringen, das Finanzamt habe ein Musterrechnung als vorsteuerabzugsberechtigt anerkannt…
…2 Z 3 BAO eine längere Antragsfrist ermöglicht. Nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO kann eine Festsetzung unter anderem erfolgen, wenn in sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen. Die Antragsfrist diesbezüglich ist bis zum Eintritt der Bemessungsverjährung möglich…
…Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn sie a) vor Eintritt der Verjährungsfrist beantragt wird, oder b) innerhalb von drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides beantragt oder durchgeführt wird. Der gegenständliche Antrag auf erstmalige Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für…
…Antragsfrist muss daher auch Zeiträume umfassen, die nach dem Eintritt der Verjährung liegen. • Dementsprechend verweist § 295 Abs. 4 BAO auf die Bestimmungen des § 304 BAO, der die Voraussetzungen für Wiederaufnahmen nach Eintritt der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine…
…Antragsfrist muss daher auch Zeiträume umfassen, die nach dem Eintritt der Verjährung liegen. • Dementsprechend verweist § 295 Abs.4 BAO auf die Bestimmungen des § 304 BAO, der die Voraussetzungen für Wiederaufnahmen nach Eintritt der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine…