…Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der…
…BAO". Als Anhang zu dieser Beschwerde befand sich ein Schriftstück, datiert mit 25.04.2023, das als "Bescheid Säumniszuschlag vom 11.04.2023" - "Antrag auf Herabsetzung" benannt war. Darin wurde vorgebracht, dass die Zustellung des gegenständlichen Bescheides an die Kanzlei des steuerlichen Vertreters erfolgt wäre…
…Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430). Mit Bescheid vom 08.02.2021 wurde durch das Finanzamt der Antrag auf Herabsetzung der EVZ mit der Begründung abgewiesen, dass die Bf auch im Kalenderjahr 2021 Einkünfte aus zwei bezugauszahlenden Stellen und…
…begründete den Antrag im Wesentlichen damit, dass die Aufwendungen für Wohnungsinstandsetzungen im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 sehr gestiegen seien und daher mit keinem positiven Ergebnis zu rechnen sei. Weiters beantragte sie, den Differenzbetrag bis ein Monat nach positiver Erledigung ihres Herabsetzungsantrages zu stunden…
…Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der…
…BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Voraussetzung für eine Herabsetzung des mit Bescheid…
…Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 18.6.2008 brachte der Beschwerdeführer einen unbefristeten Antrag auf Herabsetzung der Abwassergebühr gemäß § 13 Abs. 1 Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz (KKK)…
…Abs. 1 BAO als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Antrag auf Herabsetzung der Abwassergebühr für das Jahr 2021 bis längstens 31. Dezember 2022 einzubringen gewesen wäre. Mit Schreiben vom 30. April 2024 wurde die Vorlage an das Bundesfinanzgericht beantragt. Am 6…
…berücksichtigt worden. Zudem sei auf eventuell vorhandene verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen Bedacht genommen worden. Die verhängte Geldstrafe habe daher spruchgemäß herabgesetzt werden können. Eine weitere Herabsetzung sei jedoch nicht in Betracht gekommen, da die verhängte Geldstrafe durch ihre Höhe dazu geeignet sein solle, den Bf. wirksam von…
…Da Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO grundsätzlich unbefristet sind und auch - wie im vorliegenden Fall - in einer Beschwerde betreffend den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden können (vgl Ritz/Koran, BAO8, § 217 Tz 65f), war über den Antrag der Bf. wie folgt abzusprechen. Das Antragsrecht auf Herabsetzung…
…Übersiedlung die Erlagscheine übersehen und ersuche wegen der Einmaligkeit des Vorgehens und wegen der deutlichen Belastung ihrer finanziellen Situation um „Nachsicht“. ********** Mit Bescheid vom 5.8.2016 wies das Finanzamt den Antrag vom 23.6.2016 als unbegründet ab und führte aus: Werde eine Abgabe…
…liegen hier die Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht vor. Der Antrag vom 20.1.2022 wurde daher vom FA mit dem Bescheid vom 31.1.2022 zu Recht abgewiesen und erweist sich daher die dagegen eingebrachte Beschwerde als…
…Finanzamtes Österreich vom 31. Jänner 2022, mit dem der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO vom 20.1.2022 auf Herabsetzung des Säumniszuschlages abgewiesen wurde, beide zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Kühnegasse 13, 1230 Wien, vom 12.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 11.11.2013 betreffend Antrag auf Herabsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Herabsetzung der Abwassergebühr insoweit Folge gegeben als die Abwassergebühr herabgesetzt wurde…
…Miteigentümers***. Der Spruch der angefochtenen Bescheide lautet, soweit entscheidungsrelevant: "Dem Antrag von Hrn./Fr. Miteigentümers***, vertreten durch E***C*** auf Herabsetzung der Abwassergebühr …". Das Adressfeld lautet: "MA 31 - 0***/18 KTO 33*** Wien xx***" Die Bescheide wurden an Miteigentümers***, zu Handen E***C*** zugestellt…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Herabsetzung der Abwassergebühr mit der Begründung abgewiesen…
…1010 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, vom 19.8.2016 betreffend den Antrag auf Herabsetzung der Abwassergebühr für die Zeit vom 1.1.2012 bis 31.12.2012, vom 1.1.2013 bis 31.12.2013, vom 1.1.2014 bis…
…1010 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, vom 19.8.2016 betreffend den Antrag auf Herabsetzung der Abwassergebühr für die Zeit vom 1.1.2012 bis 31.12.2012, vom 1.1.2013 bis 31.12.2013, vom 1.1.2014 bis…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 22.12.2015 den Antrag auf Herabsetzung der Abwassergebühr für das Jahr 2014 sowie dessen Folgejahre…