…sondern auf die Angemessenheit der "Gesamtausstattung" der Entlohnung an (vgl. VwGH 30.12.2020, Ra 2019/15/0126). Den getroffenen Feststellungen zufolge sind dem Beschwerdeführer die bei der abgabenbehördlichen Prüfung im Schätzungsweg ermittelten Mehreinnahmen der Gesellschaft zusätzlich zu dem bereits erhaltenen Geschäftsführergehalt für die eigene…
…eine Geschäftsführertätigkeit, vgl Ehgartner/Raab/Renner in Lachmayer/Strimitzer/Vock (Hrsg), Die Körperschaftsteuer - KStG 1988, 32. Lfg 2019, 4. Verdeckte Ausschüttungen, Rz 538 mVa VwGH 28.04.2004, 2001/14/0166). In diesem Sinne wurden von der Abgabenbehörde die laufenden Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Gf…
…für Bankverbindlichkeiten der KG in einem notwendigen Veranlassungszusammenhang mit seinen ehemaligen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer dieser Gesellschaft steht. Der VwGH hat in dem Erkenntnis (95/13/0288) genau zu diesem Sachverhalt gegenüber den Verfahrensparteien bereits seine Rechtsanschauung dargelegt. Eine formelle Bindung an die…
…der Ansprechpersonen festzustellen. Die Firmen übten an den angegebenen Geschäftsadressen keine Geschäftstätigkeit aus. Die Firma D-GmbH änderte kurz vor ihrer Kontaktaufnahme mit dem Bf ihren Geschäftsführer und Gesellschafter. Sie trat nur für kurze Zeit am Markt auf und meldete danach Insolvenz an. Die Geschäftsführer…
…Folge, und wäre der Mietaufwand bei der X-GmbH nicht anzuerkennen und die Vorteilszuwendung an den nahen Angehörigen des Gesellschafter-Geschäftsführers mit 25% KESt zu besteuern. Die Prüferin sei - so in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde bezüglich der fremdüblichen Kaltmiete anhand von zwei Vergleichsangeboten ausgegangen, und…
…die Gesellschaft (d.h. die "***SM GmbH***") infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst ist, ergibt sich aus der entsprechenden Eintragung im Firmenbuch. b) Zu den hauptsächlich handelnden Personen Die Funktion von ***CU*** als Geschäftsführer im angeführten Zeitraum bei der SM…
…80 verringert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 7. Oktober 2011 die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Firma K. GmbH…
…Er habe auch folgende britische Ltd-Gesellschaften unterhalten, die mittlerweile sämtlich gelöscht sind: Die Z4-Ltd, die Z5-Ltd und die Z6-Ltd. Auch aus diesen Tätigkeiten seien nie Einnahmen bzw. Einkünfte erklärt worden. An den zu durchsuchenden Orten bestehe aus folgenden Gründen der Verdacht…
…ohne Zustimmung der Gesellschaft auch nicht direkt oder indirekt an einem Unternehmen beteiligen, das im Geschäftszweig der Gesellschaft tätig ist. Für den Fall des Zuwiderhandelns gegen diese Konkurrenzklausel wird zusätzlich zum Anspruch auf Einhaltung des Wettbewerbsverbotes und auf Schadenersatz eine Konventionalstrafe.... vereinbart." In der Auflösungsvereinbarung…
…Lösung der Frage nach der Angemessenheit der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers herangezogen werden, wie etwa die Überlegung, dass auch ein an der Gesellschaft unbeteiligter Geschäftsführer im Wirtschaftsleben bei gleicher Leistung grundsätzlich NICHT GERINGER entlohnt wird als ein Angestellter, der nicht Geschäftsführer ist." Für den gegenständlichen…
…verdeckte Ausschüttung an den Geschäftsführer darstellt, jedoch ausschließlich auf die Angemessenheit und die Fremdüblichkeit des Austauschverhältnisses zwischen der Geschäftsführertätigkeit und der dafür gewährten Gesamtentlohnung ankommt, ist dafür weder maßgeblich, auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Austauschverhältnis basiert, noch, ob die Entlohnung beim Geschäftsführer den Einkünften aus…
…der AS an die Lf vom 17.08.2007 betreffend "Arbeitsaufnahme als Geschäftsführer …" mit folgendem Wortlaut: "Es besteht zwischen den Hauptgesellschaftern und dem Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter Bf. eine Vereinbarung aus dem Jahr 2002, in welcher eine Verpflichtung zur Weiterentwicklung von Patenten für die Gesellschaft…
…der Überlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer aus gesellschaftsrechtlichen Überlegungen erfolgt sei. Da die Überlassung des Gebäudes einem Fremdvergleich nicht Stand halte, insbesondere in Ermangelung von schriftlichen Vereinbarungen, liege keine unternehmerische Tätigkeit Im Sinne des § 2 UStG vor. Dazu ist auszuführen: Wie bereits mehrfach während der…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf war im Streitzeitraum Geschäftsführer der DLM-GmbH (im folgenden auch als DLM bezeichnet), an der er als Gesellschafter…
…würde dies nichts an seiner Eingliederung in den Organismus des Betriebes ändern (VwGH 31.3.2005, 2002/15/0029). Der Beschwerdeführer war im gesamten beschwerdegegenständlichen Zeitraum unbestritten Gesellschafter-Geschäftsführer und hat diese Funktion durch seine bereits mehrfach erwähnten Tätigkeiten am Sitz der Gesellschaft auch nach…
…Gesellschafter (€ 3.000,00 Geschäftsführungshonorar der Komplementärin bzw. € 875,00 Gehalt des Kommanditisten) diesen direkt zugerechnet und davon den Gewinnfreibetrag mit 13% abgezogen. Eine Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeträgen des Kommanditisten ist nicht möglich, da im Jahr 2012 keine Sozialversicherungsbeträge für seine Tätigkeit in der…
…Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die abgabepflichtige Gesellschaft erzielt…
…dem Gesetz und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Diese schlichte Rechtsanwendung berührt keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Schließlich ist zur Frage der Angemessenheit einer fremdüblichen Geschäftsführungsvergütung allgemein darauf zu verweisen, dass eine in freier Beweiswürdigung getroffene Feststellung des Bundesfinanzgerichtes der Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich nicht…
…Anzumerken ist in diesem Zusammenhang auch, dass der vorgelegte Darlehensvertrag vom 20. September 2012 datiert. Die hier strittigen „Honorare“ wurden allerdings bereits im Jahr 2011 verbucht. Den laufenden Zahlungen der Gesellschaft stehen aber doch Leistungen der Geschäftsführerin an die Gesellschaft gegenüber. Diese Zahlungen „nachträglich“ als…
…10635). Dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Beteiligung in Höhe von 52 % beherrschender Gesellschafter war, ist unbestritten. Zu prüfen ist daher im vorliegenden Fall die Frage, ob bzw. wann die Gesellschaft auf Dauer zahlungsunfähig war, da dies der Annahme eines Zuflusses der Geschäftsführerbezüge an den Beschwerdeführer…