…die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt, gilt die Abgabe als entrichtet oder darf das mehrspurige Kraftfahrzeug für einen (fünf)zehn Minuten nicht übersteigenden Zeitraum abgestellt werden. Diesen Verpflichtungen sind Sie nicht nachgekommen, weil Sie zum Zeitpunkt der Beanstandung den 30-Minuten-Parkschein noch nicht…
…am elektronischen Überwachungsgerät des Meldungslegers ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende SMS-Bestätigung ausschließt, können Sie die SMS-Rückbestätigung erst nach erfolgter Abfrage durch das Parkraumüberwachungsorgan erhalten haben. Auf den vom Parkraumüberwachungsorgan angefertigten Fotos ist keine Person zu sehen. Da der Kontrollvorgang des Fahrzeuges noch vor…
…elektronischen Überwachungsgerät des Meldungslegers ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende SMS-Bestätigung ausschließt, können Sie die SMS-Rückbestätigung erst nach erfolgter Abfrage durch das Parkraumüberwachungsorgan erhalten haben. Dass Sie sich zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Parkraumüberwachungsorgan nicht beim abgestellten Kfz befanden, ergibt sich aus den…
…Bestätigung der Buchung innerhalb dieser Zeitspanne von einer Minute vor der Abfrage des Kontrollorgans erfolgt - erhält dieses die Meldung mit den Daten des gebuchten Parkscheines. Insofern wird der exakte Zeitpunkt der Aktivierung des elektronischen Parkscheins bzw. der Beanstandung durch das Überprüfungssystem der Parkraumüberwachung berücksichtigt (vgl…
…im Zeitpunkt des Buchens des elektronischen Parkscheines den Meldungsleger nicht mehr gesehen hat, wird damit dokumentiert, dass die Buchung des elektronischen Parkscheines zumindest zu einem Zeitpunkt nach 17:01 Uhr und nicht zeitgleich zum Zeitpunkt der Beanstandung erfolgte. Damit hat er die ihm zur Last…
…Bestätigung). Die Beanstandung erfolgte gegenständlich zu Recht, denn zum Zeitpunkt der Überprüfung des Fahrzeuges durch den Meldungsleger (11:33 Uhr) befanden Sie sich zugegebenermaßen nicht beim Fahrzeug, haben somit erst zu einem nach der Abstellung des Fahrzeuges gelegenen Zeitpunkt die Aktivierung des elektronischen Parkscheines begonnen…
…den Zeitpunkt der Abfrage, ob ein elektronischer Parkschein aktiviert wurde, zu verändern und eine negative Rückmeldung am PDA des Meldungslegers ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende SMS-Bestätigung ausschließt, kann der Bf. die SMS-Rückbestätigung erst nach erfolgter Abfrage durch das Parkraumüberwachungsorgan erhalten haben. Auf den…
…den Zeitpunkt der Abfrage, ob ein elektronischer Parkschein aktiviert wurde, zu verändern und eine negative Rückmeldung am elektronischen Überwachungsgerät des Meldungslegers ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende SMS Bestätigung über die App ausschließt, können Sie die SMS-Rückbestätigung über die App erst nach erfolgter Abfrage durch…
…Abfragezeitpunkt durch das Parkraumüberwachungsorgan lag (noch) keine gültige Aktivierung vor. Im Zeitpunkt der Überprüfung (durch das Überwachungsorgan) des Vorliegens eines ordnungsgemäß gebuchten (elektronischen) Parkscheines befand sich der Bf. nicht beim abgestellten Fahrzeug. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Verwaltungsakt, insbesondere aus den eigenen…
…am elektronischen Überwachungsgerät des Meldungslegers ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende SMS-Bestätigung ausschließt, können Sie die SMS-Rückbestätigung erst nach erfolgter Abfrage durch das Parkraumüberwachungsorgan erhalten haben. Auf den vom Parkraumüberwachungsorgan angefertigten Fotos ist keine Person zu sehen. Da der Kontrollvorgang des Fahrzeuges noch vor…
…2023 - Parkometerabgabe; die Beanstandung durch das Kontrollorgan und die Aktivierung des elektronischen Parkscheines erfolgen in der selben Minute; 29.11.2023, RV/7500550/2023 - Elektronischer Parkschein in der selben Minute wie Beanstandung). Der Bf. hat daher den objektiven Tatbestand der Abgabenverkürzung nach § 4 des Wiener…
…den Zeitpunkt der Abfrage, ob ein elektronischer Parkschein aktiviert wurde, zu verändern und eine negative Rückmeldung am elektronischen Überwachungsgerät des Meldungslegers ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende (SMS)-Bestätigung ausschließt, können Sie die (SMS-) Rückbestätigung erst nach erfolgter Abfrage durch das Parkraumüberwachungsorgan erhalten haben. In der…
…des Meldungslegers bzw. der Meldungslegerin ("kein Parkschein aktiviert") eine vorangehende SMS Bestätigung/Buchungsbestätigung über die App ausschließe, habe der Beschwerdeführer die SMS Rückbestätigung/Buchungsbestätigung über die App erst nach erfolgter Abfrage durch das Parkraumüberwachungsorgan erhalten können. Für den Beanstandungszeitpunkt sei somit kein elektronischer Parkschein gebucht…
…Zum Abfragezeitpunkt durch das Parkraumüberwachungsorgan lag (noch) keine gültige Aktivierung vor. Im Zeitpunkt der Überprüfung (durch das Überwachungsorgan) des Vorliegens eines ordnungsgemäß gebuchten (elektronischen) Parkscheines befand sich der Bf. nicht beim abgestellten Fahrzeug. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Verwaltungsakt, insbesondere aus den eigenen…
…wie die Beanstandung erfolgt ist, ändert daher nach den vorliegenden Verhältnissen an der nicht zeitgerechten Aktivierung nichts. Da die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeugs (also unverzüglich, bevor sich der Lenker vom Fahrzeug entfernt) zu entrichten ist und die Abgabe bei Verwendung elektronischer Parkscheine …
…oder aktivierten Parkschein verfügte, ist auf die Beschwerdeausführungen, wonach der Bf. durch die Aktivierung eines elektronischen Fünfzehnminutenparkscheines den Beginn der Abstelldauer genau angezeigt habe, sowie auf die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung nicht näher einzugehen. Was den Vorwurf der Verletzung von Verfahrensvorschriften durch die belangte…
…der Aktivierung des elektronischen Parkscheins feststellen, die demnach um exakt 16:56:49 Uhr erfolgte. [...] Dass sich der Bf. zum Beanstandungszeitpunkt durch den Meldungsleger nicht im oder unmittelbar beim Fahrzeug befunden hat, ist zweifelsfrei durch eines der zwei im Rahmen der Beanstandung vom…
…also eine Minute nach erfolgter Beanstandung durch den Meldungsleger einen elektronischen Parkschein entwertet hat. Dies bestätigt der Bf auch in seinem Rechtsmittel. Wird das Service des "Handy-Parkens" ins Anspruch genommen, ist der Benutzer verpflichtet, die Buchungsbestätigung für den Parkschein im oder zumindest beim Kraftfahrzeug…
…an, ob ein Fahrzeuglenker die Bestätigung seiner elektronischen Parkscheinbuchung im Fahrzeug abgewartet hat. Da sich der Beschwerdeführer- unbestrittenermaßen- nicht im Fahrzeug aufgehalten hat, während er die Buchungsbestätigung für den elektronischen Parkschein erhalten hat, welche außerdem vier Minuten nach der Beanstandung durch den Meldungsleger erfolgte, wurde…
…2023 um 13:01 der Parkschein Nr. 123 (Gültigkeitsdauer 60 Minuten) elektronisch aktiviert wurde. Dass sich der Bf. zum Beanstandungszeitpunkt durch den Meldungsleger nicht im oder unmittelbar beim Fahrzeug befunden hat, ist zweifelsfrei durch eines der zwei im Rahmen der Beanstandung vom Überwachungsorgan angefertigten Fotos…