RIS AI
4 Treffer1568 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7103283/2023Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2025Teil 1/2

…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Die beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge abgekürzt Bf bzw Bf1) war ab der Veranlagung des Jahres 2014 Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe iSd Bestimmung…

BFG RV/7102685/2022Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2025Teil 2/2

…Sachverhalte ergibt. Da es sich bei der Niederlassungsfreiheit um Primärrecht handelt, genügt bereits die Möglichkeit einer Diskriminierung, um gegen dieses zu verstoßen (vgl bspw EuGH 13.03.2007, C-524/04, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation). Um beurteilen zu können, ob ein…

BFG RV/7104675/20201. Gesellschafter-Darlehen als verdecktes Stammkapital 2. Verbindlichkeiten aus entgeltlich erworbenen Gift-Cards (Geschenkgutscheinen) 3. Rückstellungen für Bonuspunkte/Treuegutscheine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2025Teil 2/6

…nicht beabsichtigten, einen fremdüblichen Darlehensvertrag zu vereinbaren. 1.4.8 Forderungen/Verbindlichkeiten iZm ***I-GmbH***: Das in der Beschwerde als Beilage 13 beigelegte Agreement vom 28.12.2001 (Memorandum of Understanding (MoU) genannt) sei bis zur Schlussbesprechung als Beweismittel in den Schreiben vom 21. Jänner…

BFG RV/7100946/20161. Darlehen von verbundenen Unternehmen als verdecktes Eigenkapital 2. Wirtschaftliches Eigentum an osteuropäischen Gesellschaften 3. Höhe der zu passivierenden Verbindlichkeit iZm Gutscheineinlösungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.02.2025Teil 3/7

…nicht beabsichtigten, einen fremdüblichen Darlehensvertrag zu vereinbaren. 3.8 Forderungen/Verbindlichkeiten iZm ***T***-***I-GmbH***: Das in der Beschwerde als Beilage 13 beigelegte Agreement vom 28.12.2001 (Memorandum of Understanding (MoU) genannt) sei bis zur Schlussbesprechung als Beweismittel in den Schreiben vom 21. Jänner…