…oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die gesetzlichen Bestimmungen des Hochschulrechtes sind im Universitätsgesetz 2002, Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) und Universitäts Akkreditierungsgesetz (UniAkkG) beinhaltet. Im § 14 Fachhochschulstudiengesetz FHStG igF wird angeordnet: Eine Unterbrechung des Studiums ist bei der Studiengangsleitung zu beantragen…
…die die Bedürfnisse der Lernenden erfüllen (vgl. TÜV Austria). Die Quality Austria - Trainings, Zertifizierungs und Begutachtungs GmbH ist gemäß dem österreichischen Akkreditierungsgesetz (BGBl. Nr. 28/2012) durch das BMWFW akkreditiert. Die Zertifizierung nach ISO 21001 wird vom Ö-Cert Qualitätsrahmen ausdrücklich als Qualitätsnachweis über ein…
…Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert… Die gesetzlichen Bestimmungen des Hochschulrechtes sind im Universitätsgesetz 2002, Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) und Universitäts Akkreditierungsgesetz (UniAkkG) beinhaltet. Im § 14 Fachhochschulstudiengesetz FHStG idgF wird angeordnet: Eine Unterbrechung des Studiums ist bei der Studiengangsleitung zu beantragen. Die Gründe…
…auch die Pädagogische Hochschule S, an welcher der Sohn der Beschwerdeführerin im Wintersemester 2013/2014 das Bachelorstudium Lehramt Neue Mittelschulden begonnen hat. Den im § 3 Abs. 1 StudFG genannten Bildungseinrichtungen sind die nach dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz akkreditierten Privatuniversitäten gleichgestellt (§ 3 Abs. 2 Zif. 1 StudFG)…
… dabei ist auf ganze Semester aufzurunden (§ 17 Abs. 4 StudFG). Die UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik ist eine Privatuniversität nach dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz, die im Jahr 2001 gegründet wurde. Rechtsträgerin ist die UMIT GmbH, welche sich zu 100 % im Eigentum des…
…an Privatuniversitäten" vor: " … Im Jahr 1999 wurde es Universitäten aus anderen Ländern und privaten inländischen Institutionen ermöglicht, als Privatuniversität aufzutreten und Studienprogramme anzubieten. Mit dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz wurden die Kriterien und Verfahren geregelt, nach denen Privatuniversitäten eingerichtet werden dürfen. Die Akkreditierung ist u.a…
…2 leg. cit. sind den im Abs. 1 genannten österreichischen Bildungseinrichtungen gleichgestellt: 1. in Österreich gelegene Bildungseinrichtungen, die nach den Bestimmungen des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes - UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, als Privatuniversitäten akkreditiert sind, 2. (Verfassungsbestimmung) in Südtirol gelegene öffentliche Fachhochschulen und Universitäten. Der Besuch…
…ZI. 2006/15/0071 sei der Verwaltungsgerichtshof zum rechtlichen Ergebnis gelangt, dass der Betrieb einer Privatuniversität im Sinne des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes grundsätzlich dem kommunalsteuerpflichtigen Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen sei. Analoge Rechtsausführungen müssten auch für den Betrieb von Fachhochschulen gelten, welchen ebenfalls Unternehmereigenschaft und damit Kommunalsteuerpflicht…
…und Forschungsbetrieb zu betreiben, einerseits und andererseits den privaten Rechtsträgern und auch den Körperschaften öffentlichen Rechts, welche freiwillig - ohne gesetzliche Verpflichtung - eine Privatuniversität iSd Universitäts-Akkreditierungsgesetzes 1999 führen. Nur bei Universitäten iSd UG 2002 sei der Rsp zufolge von Hoheitsverwaltung auszugehen. Aus Sicht der Abgabenbehörde…
…BGBl 318/1975; 2) Privatuniversitäten iSd Privatuniversitätengesetzes (PUG), BGBl I 74/2011, sowie Privatuniversitäten, die unter den Voraussetzungen des § 2 Universitäts-Akkreditierungsgesetzes, BGBl 168/1999, akkreditiert wurden; 3) Fachhochschulen und Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen iSd Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG), BGBl 340/1993; 4) privaten…
…Abs. 2), 8. Studierende an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien. (2) Den im Abs. 1 genannten österreichischen Bildungseinrichtungen sind gleichgestellt: 1. in Österreich gelegene Bildungseinrichtungen, die nach den Bestimmungen des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes - UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, als Privatuniversitäten akkreditiert sind, 2. in…
…Abs. 2), 8. Studierende an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien. (2) Den im Abs. 1 genannten österreichischen Bildungseinrichtungen sind gleichgestellt: 1. in Österreich gelegene Bildungseinrichtungen, die nach den Bestimmungen des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes - UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, als Privatuniversitäten akkreditiert sind, 2. in…
…Abs. 2), 8. Studierende an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien. (2) Den im Abs. 1 genannten österreichischen Bildungseinrichtungen sind gleichgestellt: 1. in Österreich gelegene Bildungseinrichtungen, die nach den Bestimmungen des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes - UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, als Privatuniversitäten akkreditiert sind, 2. in…