…Steuerbelastung für Schweizer Sachverhalte darstellten sollte, bricht ohne sachliche Rechtfertigung mit allen diesen Ordnungssystemen. Anstelle der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entscheidet nach der Ansicht der Finanzverwaltung letztlich ausschließlich die Erhebungsform und ein rein für das Abzugsverfahren maßgeblicher Stichtag die endgültige materielle Steuerschuld. Der VfGH hat sich aus…
…steuerlichen Kontrolle, und der wirksamen Steuereinhebung erforderlich ist. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass das KESt-Abzugsverfahren auch im Inland nur freiwillig ist, und eine Nichtbesteuerung von nicht verbrieften Derivaten auch bei inländischer auszahlender Stelle nicht ausgeschlossen ist. Im Übrigen ist generell nicht erkennbar, auf welche…
…der wirksamen steuerlichen Kontrolle und der wirksamen Steuereinhebung erforderlich sei, sei entgegenzuhalten, dass das KESt-Abzugsverfahren für die gegenständlichen Derivate auch im Inland nur freiwillig sei, eine Nichtbesteuerung von Derivaten also auch bei inländischen auszahlenden Stellen nicht ausgeschlossen sei. Weiters weise der Revisionswerber darauf hin…
…2002/14/0132). Der Ausspruch des Verlustes wird im Sinne des § 92 Abs 1 lit b BAO für ein späteres Abzugsverfahren betragsmäßig verbindlich (siehe VwGH 20.2.2008, 2006/15/0026). Im Verrechnungsjahr (hier 2020) entfaltet Vorjahresbescheide, in denen Verluste festgestellt oder vortragsfähige Verluste verrechnet…
…05, 2002/14/0132). Der Ausspruch des Verlustes bzw eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte wird iSd § 92 Abs 1 lit b BAO für ein späteres Abzugsverfahren betragsmäßig verbindlich und zwar auch bei einem fehlerhaften Bescheid (VwGH 26.11.15, 2012/15/0038; 20.2.08…
…Treffen führen, das das KESt-Abzugsverfahren durch den sofortigen Steuerabzug Liquiditätsnachteile mit sich brächte, und dass der niedrigere Steuersatz zum Ausgleich dieser Nachteile gewährt werde: Es müsse ohnedies der Steuerpflichtige Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten. Das KESt-Abzugsverfahren bewirke daher keinen tatsächlichen Liquiditätsnachteil (S. 8…
…beim "Voranleger" berücksichtigt, einmal zu Unrecht beim Anleger. Bei der steuerlichen Berücksichtigung des Verlustes ist zu unterscheiden zwischen der Berücksichtigung im Abzugsverfahren bereits durch die Bank und der Berücksichtigung in einem nachgelagerten Veranlagungsverfahren. Das Problem ergibt sich aus der Zuflussfiktion für Stückzinsen, die ausschließlich für…
…§ 68 EStG 1988) oder .) mit festen Sätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988) oder .) im Abzugsverfahren mit dem Lohnsteuertarif (§ 66 EStG 1988, § 70 EStG 1988) oder .) im Veranlagungsverfahren (§ 41 EStG 1988) versteuert werden (LStR 2002 Rz 646). Entgelt von dritter Seite gehört zu den Vorteilen…
…die gegenständliche Vorgangsweise zur Sicherstellung der Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle und der wirksamen Steuereinhebung erforderlich sei, sei entgegenzuhalten, dass das KESt-Abzugsverfahren auch im Inland nur freiwillig ist, eine Nichtbesteuerung von Derivaten auch bei inländischer auszahlender Stelle also auch nicht ausgeschlossen sei. Weiters wurde hingewiesen…
… 39 Abs.1 EStG 1988 oder § 41 Abs. 1 Z 9 EStG 1988) und nicht im Abzugsverfahren als Kapitalertragsteuer abzuführen. Aus diesem Grunde bleibt auch kein Raum für die die Anwendung des § 95 Abs. 4 EStG 1988. Der angefochtene Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer…
…29.6.2005, 2002/14/0132). Der Ausspruch des Verlusts bzw. eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte wird iSd § 92 (1) lit b BAO für ein späteres Abzugsverfahren betragsmäßig verbindlich (VwGH 20.2.2008, 2006/15/0026, auch bei fehlerhaftem Bescheid; 20.11.1996, 94/13…
…Bescheid - im Sinne des § 92 Abs. 1 lit. b BAO für ein späteres Abzugsverfahren betragsmäßig verbindlich (VwGH 20.2.2008, 2006/15/0026). Neben der Höhe des Verlustes wird im Einkommensteuerbescheid auch über seine Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart abgesprochen; daher kann der Verlustabzug in…
…heute bereits telefonisch mit Ihnen besprochen, übersenden wir Ihnen anliegend eine Aufstellung der Firma1und2 über die im Abzugsverfahren geleisteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt Graz (unter der Steuernummer: xxxxx) im Zeitraum 22.01.2003 bis 07.07.2004. Wir hoffen, Sie können die Zahlungen mit diesen…
…erzeugten Energie. Die BF sei kein abzugs- und anmeldepflichtiges Unternehmen nach § 7 Abs 1 Z 11 ElWOG, welches die Steuereinhebung im Rahmen eines Abzugsverfahrens für das Finanzministerium übernehme. Der Umkehrschluss der belangten Behörde, dass die Erzeugung von Energie automatisch zur Funktion eines Versorgungsunternehmens führe, sei…
…im Allgemeinen nicht berufen. Das vorliegende Erkenntnis beruht im Wesentlichen auf der Beweiswürdigung, dass die Bf im Rahmen des LSt-Abzugsverfahrens die im Prüfungszeitraum ausbezahlten SEG-Zulagen zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 iVm Abs 5 EStG steuerfrei beurteilt hat. Im ggst Beschwerdeverfahren sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Dr. Hans Friedrich Hintner, Körösistraße 56, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 1.4.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf***, ***Bf Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 11.09.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. April 2011 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 15. März 2011 betreffend Haftungsbescheid / Sonstige 2006 bis 2008, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, Wohnadresse über die Beschwerde vom 01.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde, dem Finanzamt C, vom 26.08.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: 1.) Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…