…stehen, denen die Abzugsfähigkeit versagt wird, nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf diverse "Busmieten für Fortbildung" lt. Excel-Tabelle, die den Zusammenhang mit einer beantragen Fortbildungsmaßnahme überhaupt nicht erkennen lassen. Im Sinne dieser Ausführungen sind daher z. B…
…B. angemietetes möbliertes Büro, samt Postservice und Büroinfrastruktur. Bei den vorgenommenen Tätigkeiten in dem angemieteten Büro (Telefon abheben, E-Mails nachsehen, Informationsbeschaffung und Datensichten durch Anschließen des Laptops über einen Plasma Fernsehgerät, der im Zeitpunkt der Niederschriftsaufnahme im Lager der Fa. B. aufbewahrt wurde, einholen…
…neu festgesetzt. In der sehr detaillierten Begründung führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass Fahrtenbuchaufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssten und auf ihre materielle Richtigkeit überprüfbar sein müssten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch müsse zeitnah und in geschlossener Form geführt werden…
…den dargestellten Kriterien ist im vorliegenden Fall die steuerliche Abzugsfähigkeit der als „Arbeitsmittel“ im Jahr 2013 geltend gemachten Aufwendungen zu beurteilen. Da die in Rede stehenden Wirtschaftsgüter im Allgemeinen in der privaten Lebenssphäre verwendet werden, ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit nach allgemeiner Rechtsauffassung nur dann gegeben…
…November 2021 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde zur Erledigung zurückverwiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig Begründung Der Beschwerdeführer (Bf) begehrte in den…
…August 2021 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde zur Erledigung zurückverwiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Der Beschwerdeführer (Bf) begehrte in den…
…Wirtschaftsgütern des privaten Lebensbereiches zum Tragen (Waschmaschine, Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw.), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. Ein Radio im Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors für Musik ist der Lebensführung zuzurechnen (VwGH 16.9.1992, 90/13/0291)…
…dass wenn sie einen Privatanteil von 40 % hätte, müsste sie zusätzlich ca 26 h pro Woche privat am Laptop verbringen, was nicht der Fall sei. Ihren privaten Laptop verwende sie ca 1 h pro Woche und das auf der Couch, damit sie nebenbei fernsehen könne…
…sowie Kostenaufstellung kennengelernt. Das Bundesfinanzgericht kann einen Zusammenhang dieser Fortbildung mit der beruflichen Tätigkeit des Bf aus folgenden Gründen nicht erkennen: Ausgehend von der im Gesetz verankerten Forderung nach dem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit für die Abzugsfähigkeit von Fortbildungsmaßnahmen ist darauf hinzuweisen…
…91 € und führte begründend aus: Es können nur einmal Telefon- und Internetkosten berücksichtigt werden. Tonträger, Noten, Opern- und Konzertkarten und die Fernsehgebühren können nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Sie gelten als typischerweise der privaten Lebensführung zugeordnete Wirtschaftsgüter und sind gem. § 20 EStG nicht abzugsfähig…
…für Elektro-KFZ in der Umgebung zur Verfügung stehen (z.B. sind beim Neubau von Supermärkten bereits Ladestationen für Elektro-KFZ zur Verfügung zu stellen). Die Kosten einer Wallbox, die sich der Arbeitnehmer selbst beschafft hätte, wären daher nicht als Werbungskosten absetzbar. Die Einkünfte aus…
…ist zweifelsfrei zu schließen, dass der Beschwerdeführer ab 01.07.2022 einen Wohnsitz in ***Adrneu*** begründet hat. Aus den vorgelegten Rechnungen ist ersichtlich, dass er 28.05.2022 begonnen hat, die Wohnung in ***Adrneu*** vollständig einzurichten (Wohnlandschaft, Bett, Eckbank, Schrank, Gartentisch und -sessel, Fernsehgerät, Tischleuchte…
…den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen. Auch die Kopierkosten seien nicht berücksichtigt worden, da angenommen worden sei, dass eine Weiterverrechnung an die Schüler stattgefunden habe. Mit Hinweis darauf, dass Kosten für Literatur von allgemeinem Interesse keine Werbungskosten darstellten, seien die Aufwendungen für Fachliteratur ebenfalls…
…berufliche Veranlassung durch entsprechende Belege bzw. Aufzeichnungen nachzuweisen. Eine bloße Glaubhaftmachung der Voraussetzungen reicht - wie bereits oben ausgeführt - für die Abzugsfähigkeit der Ausgaben nicht aus. Aus den dargelegten Gründen stellen die seitens der Bf. geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitsessen, selbst wenn diese möglicherweise geeignet waren…
…B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten, Literatur sowie Arbeitsmittel steht das Erkenntnis im Einklang mit der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Darüber hinaus hing die Entscheidung zur Frage inwieweit eine berufliche Nutzung der eingesetzten Materialien bzw. des Internet zu Hause vorgelegen…
…Anzahl der gefahrenen Kilometer sowie Ausgangs- und Zielpunkt des Reiseweges seien exakt im Fahrtenbuch angeführt und darauf hingewiesen worden, ob die Reise einem privaten oder geschäftlichen Zweck gedient habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. Jänner 2023 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und diesbezüglich begründend ausgeführt…
…darum, dass eine bloß gelegentlich auftretende private Nutzung im Verhältnis zur überragend im Vordergrund stehenden betrieblichen bzw. beruflichen Nutzung nicht schädlich ist (vgl. Hofstätter/Reichel, aaO). Als Beispiele für typischerweise den Haushalt des Steuerpflichtigen und dessen Lebensführung betreffende Wirtschaftsgüter sind nach Ansicht des VwGH Fernsehgeräte…
…der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung erheblich eingeschränkt. Anlass für diese Gesetzesänderung war im Wesentlichen, dass eine (Mit)Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Lebensführung vielfach nahe…
…aus, dass ihr mit dem angefochtenen Bescheid für das Kalenderjahr 2017 eine Steuernachforderung iHv 23,00 EUR festgesetzt worden sei. Sie begründe dies wie folgt: Bei Berechnung der Einkommensteuer seien im Kalenderjahr 2017 insgesamt 4.655,04 EUR (4.972,20 EUR abzüglich der berücksichtigten…
…Mobiltelefon, Telefon- und Internetkosten, Tablet, Seminarteilnahme, Studiengebühren), eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 300 Euro und außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 4.877,96 Euro (Wahlarztkosten, Medikamente, Physiotherapie) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden die Kosten für das Arbeitszimmer, für Kopfhörer (210,76 Euro), Kindle E-Reader…