…sich also durch den Änderungsbescheid keine Abweichung. Zusätzlich eliminierte das FA auch hier wieder den Ansatz der erwähnten Gewinne aus der Beteiligung_1 und der Beteiligung_2 und stellte diese auf EUR 0,00. Daraus resultierte die einzige Abweichung vom Erstbescheid und per Saldo eine…
…Schweiz und unterwarf dementsprechend die diesbezüglichen Renteneinkünfte iHv 21.378,48 € - ungeachtet dessen, ob die Rentenempfängerin im privatwirtschaftlichen Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig war - der österreichischen Besteuerung. Mit Anbringen vom 15. Juni 2023 (am 19.6.2023 per Post eingelangt) erhob die Bf…
…nbsp; | 30% Prämie 2015 lt. Prüfer | | 15.033,30 (Tabelle 4) Ein Festsetzungsbescheid über die behördliche Abweichung vom Prämienantrag 2015, in dem auf Grund einer Selbstberechnung des Stpfl. ein Anspruch auf Nichtraucherschutz-Prämie von € 33.989,42 erklärt worden ist…
…38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem…
…würden. lnsofern werde der Bescheid in Punkten angefochten, welche völlig vom Anbringen der Bf abweichen würden. Im Einzelnen seien davon die Berichtigungen des Steuerbetrages gemäß § 16 und/oder sonstige Berichtigungen im Umsatzsteuerbescheid 2011 und in den Bescheiden über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 09/2011…
…erfüllt. Die Begünstigung steht deshalb auch nicht zu. Zur Zulässigkeit einer Revision Die Abweichung vom Rechtsmittelbegehren wurzelt in der Beweiswürdigung. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung werden nicht berührt. Abgabenberechnung Bei der Berechnung der Gutschrift wurden die unverändert gebliebenen Positionen des Bescheides vom 7.6.2011 übernommen…
…den Bescheid des Finanzamtes A vom 10. Dezember 2013, Steuernummer, betreffend Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Betreff des Bescheides wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt: Betreff: Eingabe samt Beilagen im Bauverfahren - Abweichung vom bewilligten Bauverfahren (2…
…BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber…
…per Bescheid gemäß § 200 Abs. 2 BAO zu ersetzen. Wenn ein endgültiger Bescheid nach einem vorläufigen Bescheid erlassen worden wäre, hätte dieser in jeder Hinsicht vom vorläufigen Bescheid abweichen können, ohne dass es einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO bedurft hätte…
…keine Aussetzung, sondern eine Stundung beantragt wurde. Andererseits wird durch die Zirkaangaben und dem Vorbehalt der Feinabstimmung mit den Covid-Unterstützungen sowie eines Systemabgleichs eine Abweichung vom geschätzten Bescheidergebnis ebenso für möglich erachtet. Damit liegt aber keine Anfechtungserklärung vor. B.2.1.3. Beantragte Änderungen…
…Zwar stellt auch eine Beschwerde ein Anbringen dar, doch kann der Einkommensteuerbescheid logischerweise nur von der zuvor eingebrachten Einkommensteuererklärung, nicht aber von der erst nach Bescheiderlassung eingebrachten Beschwerde abweichen. Auf den vorliegenden Fall bezogen konnte der Einkommensteuerbescheid 2016 vom 9.4.2018 nur von der…
…Der Bescheid der Rechtsmittelerledigung sei noch nicht zugestellt worden. Die Berufung richte sich gegen eine Abweichung vom zu Grunde liegenden Anbringen. Beantragt werden Berufungszinsen für € 750.000,00 ab 15. Juli 2003 (Wirksamkeit der Umbuchung eines Guthabens eines anderen Abgabepflichtigen) sowie für € 4…
…sprich - in Abweichung vom "Vergleichsabgabepflichtigen" - sohin kein Anbringen gestellt hat, sondern die Festsetzungen der Einkommensteuern für die Jahre 2013 bis 2015 vom 22.11.2018 sowie vom 23.11.2018 vielmehr das Ergebnis - eines automatisationsunterstützen Schätzungsauftrages - darstellen. In Ansehung vorstehender Ausführungen und in Ermangelung an…
…III ). Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 31.10.2016 nachgekommen und die Einkommensteuer 2015 mit einem Betrag von € 22.020 ausgesetzt. Die Abweichung beim Aussetzungsbetrag ist auf eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2015 zurückzuführen, die mit Bescheid vom 27.10.2016 zu einer Verminderung…
…der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichung vom bisherigen Bescheid zu ersehen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das…
…in den Jahren vor der Veräußerung bereits bezahlte Aufwendungen im Jahr der Veräußerung abzuziehen sind. Die Aussage, dass die Abweichung vom Zahlungsjahr auch dann gilt, wenn der Betrag noch gar nicht bezahlt ist, lasse sich daraus keinesfalls ableiten. Im Gegenteil gehe der VwGH 16.12…
…Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. In diesem Zusammenhang sieht § 138 Abs. 1 BAO vor, dass die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern…
…BAO) sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht…
…in zwei gesonderten via Finanzonline eingebrachten Anbringen Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 bis 2022 vom 23.5.2024 und zwar hat das eine Anbringen die Jahre 2013 bis 2020 und das andere die Jahre 2021 und 2022 betroffen. In den Beschwerden wurde die Qualifizierung der…
…1 Z 4 lit. c EStG 1988, zumal auch nicht einsichtig ist, weshalb eine solche Rente - abweichend vom einkommensteuerrechtlichen Grundsatz, Einkommensersatz wie Erwerbseinkommen zu besteuern (vgl. VfGH 12.12.1998, G 198/98) - steuerfrei sein sollte. Mit den Einwendungen der steuerlichen Vertretung war vor diesem…