…nur im Vorhinein in Anspruch genommen werden, eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben komme nicht in Betracht. Daraus schließt das BFG, dass die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Erhebung der GrESt im Zeitpunkt der Selbstberechnung nicht erfüllt gewesen sei, da der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck…
…nur im Vorhinein in Anspruch genommen werden, eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben komme nicht in Betracht. Daraus schließt das BFG, dass die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Erhebung der GrESt im Zeitpunkt der Selbstberechnung nicht erfüllt sei, da der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck weder…
…ist. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich. Eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben, Gebühren und Beiträge kommt nur in der Übergangsphase bis zur Auflage eines…
…der Bf. den Antrag den festgesetzten Säumniszuschlag gemäß § 236 BAO nachzusehen. Der am 17.02.2017 fällige Säumniszuschlag wurde am 22.10.2013 schließlich entrichtet. Im Übrigen bestehen am Abgabenkonto des Bf. derzeit keine Rückstände. Diese Feststellungen stützen sich auf den vorgelegten Finanzamtsakt, den elektronischen…
…und deren Tilgung zu den Tilgungsquoten der Abgaben zu erfolgen. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liege aber auch dann vor, wenn bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit neben dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung neue Schulden aufgenommen würden (zB neue Sachgüter bar bezahlt oder Ausgaben für Miete bar entrichtet würden)…
…entfiel gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, für den Fall, dass die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden war oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben…
…NormverbrauchabgabeG BGBl 1991/695 die für die genannten Zeiträume entstandenen Normverbrauchsabgabeschulden bis zum 15. des zweitfolgenden Monats weder angemeldet noch entrichtet hat, sowie 2. unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2001 bis Februar 2005…
…M-GmbH als Billigkeitsgrund für eine Abstandnahme oder Einschränkung einer Inanspruchnahme der Gesamtschuldner käme im Ergebnis einer Aufhebung der Besteuerung des Umsatzes aus dem Werkvertrag vom 15.Febr 2018 gleich und würde wiederum zu einer Überwälzung des Schadens auf den Abgabengläubiger führen. Wenn der Bf…
…M-GmbH als Billigkeitsgrund für eine Abstandnahme oder Einschränkung einer Inanspruchnahme der Gesamtschuldner käme im Ergebnis einer Aufhebung der Besteuerung des Umsatzes aus dem Werkvertrag vom 15.Febr 2018 gleich und würde wiederum zu einer Überwälzung des Schadens auf den Abgabengläubiger führen. Schließlich führt die…
…33 €; 1.388,33 €; 809,33 €) festgesetzt. In ihrer Beschwerde beantragte die Bf. die Abstandnahme von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen, weil die nicht rechtzeitige Meldung der Umsatzsteuer ausschließlich auf ein Versehen zurückzuführen sei. Die Umsatzsteuern seien korrekt gemeldet und abgeführt worden; jedoch…
…bzw. 5% des verspätet vorangemeldeten Betrages (d.i. 527 €) festgesetzt. In ihrer Beschwerde beantragte die Bf. die Abstandnahme von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen, weil die nicht rechtzeitige Meldung der Umsatzsteuer ausschließlich auf ein Versehen zurückzuführen sei. Die Umsatzsteuern seien korrekt gemeldet und abgeführt worden…
…2021): "Seitens der Abgabenbehörde erfolgte in den Streitjahren keine gewinnerhöhende Auflösung der nicht getilgten Verbindlichkeiten. Aus diesem Grund weisen die besagten Bescheide jeweils negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus. Die BAO, genauer gesagt § 206 Abs. 1 lit. b, sieht eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung in bestimmten…
…des Bf. ergibt: Aufgrund einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für die Zeiträume 2008-2011 bei der Primärschuldnerin, durch das zuständige Finanzamt, stand nach Beendigung dieser Prüfung am 01.06.2015 fest, dass folgende Beträge an Kommunalsteuer nicht entrichtet worden sind: Kommunalsteuer lt. GPLA Prüfung…
…eine abgabenbehördliche Verpflichtung zur bescheidmäßigen Festsetzung eines solchen begründende Säumnis, vorgelegen ist. Insbesondere lagen nach dem dargestellten Sachverhalt die Voraussetzungen einerseits des § 217 Abs. 5 BAO für die Abstandnahme von einer entsprechenden abgabenbehördlichen Maßnahme (Säumnis mehr als fünf Tage und weitere Säumnis innerhalb des sechsmonatigen…
…war daher davon auszugehen, dass er bislang durch Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen dem öffentlichen Interesse an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs Rechnung getragen hat, und die darauf bezogenen Abgaben ordnungsgemäß entrichtet hat. Mit dem vorstehend aufgezeigten Verhalten hat er erstmals ein, gegen die Erleichterung des…
…deren Berichtigung voraussetzende Abstandnahme nicht in Betracht. Hingegen waren für die Dienstgeberabgabe mangels einer lex specialis im DGAG die Bestimmungen der §§ 201 Abs. 1 und 201a BAO anzuwenden, wonach von der Festsetzung abzusehen ist, wenn kein selbstberechneter Betrag bekanntgegeben wurde und der Abgabepflichtige nachträglich die…
…1 BAO sei die Bf. als Geschäftsführerin der Gesellschaft verpflichtet gewesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben der Gesellschaft aus deren Mitteln entrichtet werden. Reichen die Mittel zur Befriedigung aller Gläubiger nicht aus, habe der Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen, dass die ihm zur…
…selbstberechnete Kommunalsteuer nicht oder nicht vollständig entrichtet, hat die Gemeinde nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 einen Kommunalsteuerbescheid zu erlassen. Von der Erlassung eines solchen Bescheides ist abzusehen, wenn der Steuerschuldner nachträglich die Selbstberechnung berichtigt. Da die belangte Behörde von den eingereichten Abgabenerklärungen vom 2…
…mit 19.09.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. ln dieser Funktion hätte Herr Gf bis zur Insolvenzeröffnung dafür sorgen müssen, dass die Abgaben der Gesellschaft spätestens zur Fälligkeit entrichtet werden. Für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers Herrn Gf. spricht auch die Festsetzung der Lohnabgaben für…
…entrichtet werden. Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten, die die KG betreffen, zu erfüllen. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung für die Abgaben der KG…