…Ehe spricht grundsätzlich gegen eine "dauernd getrennte" Lebensführung. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar (vgl VwGH 22.10.1997, 95/13/0161, mwN). Im Regelfall ist in diesem Zusammenhang der Rsp des VwGH zufolge auf die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…Im Regelfall sei die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben würden. Von Bedeutung sei daher, ob die Beziehung der Ehegatten vom Willen getragen sei, weiterhin eine Ehe zu führen. Das österreichische Abgabenverfahren sei durch ein Zusammenspiel von amtswegiger Ermittlung…
…solche dauernde Trennung vorliegt, ist nicht bloß auf den äußeren Anschein, sondern auf die Absicht der Ehegatten abzustellen. Die Behörde ist daher dazu verhalten, die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, zu erforschen, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen…
…Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, abzustellen. Im gegenständlichen Fall sei der subjektive Wille nicht auf eine dauerhafte Trennung gerichtet. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Ehegatten über keine gemeinsame Wohnung verfügt hätte. Bestehe die Absicht…
…Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein. Dem subjektiven Willen der Ehegatten kann aber dann kein entscheidendes Gewicht mehr beigemessen werden, wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen. […] Die Verbüßung einer lebenslangen…
…spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung, diese Vermutung kann allenfalls widerlegt werden (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135; 22.10.1997, 95/13/0161; 22.5.2014,2011/15/0002). Es ist die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben…
…10.1997, 95/13/0161). Im Regelfall wird die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen und der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen sein (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135). Besteht die Absicht der Ehegatten, eine Wohngemeinschaft aufzunehmen, ist bei…
…Gemeinschaft leben (VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Bei einer nach dem Willen der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibt der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben…
…eheliche Wohnung zurückgekehrt, ohne dass eine entsprechende Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wurde (Trennung von Tisch und Bett), UFS Innsbruck 13.2.2013, RV/0249-I/09. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. Dem subjektiven…
…Stellung zu nehmen wie folgt: Im Regelfall ist die Absicht der beiden (Ehe-)Partner maßgeblich, vorübergehend oder dauernd getrennt zu leben. Erklärt ein Ehegatte, die eheliche Gemeinschaft als beendet anzusehen, da der andere Ehegatte seit einem schweren Unfall (so der Sachverhalt der damaligen BE) oder…
…Absicht hatten, sich auf Dauer zu trennen und hinkünftig getrennt leben zu wollen. Durch die bereits über Jahre hinweg bestehende aufrechte Ehe sowie des gleichen Hauptwohnsitzes und des gemeinsamen Sohnes sowie die Rückkehr des Ehegatten an den gemeinsamen Familienwohnsitz, ist Ihre Trennung nur eine vorübergehende…
…33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 vorgesehene Voraussetzung, vom Ehegatten "nicht dauernd getrennt" zu leben. Der Verwaltungsgerichtshof schließt weiters nicht aus, dass ein Ehepaar- im Sinne einer noch aufrechten Ehe- und Benützung der selben Wohnung, dennoch bereits "dauernd getrennt lebt". Die Tatsache, dass einer…
…dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand entgeltlich oder unentgeltlich, zur Gänze oder teilweise, dauernd oder vorübergehend, an dritte Personen, in welcher rechtlichen Form immer, zur Benützung zu überlassen, zum Beispiel unter zu vermieten, die Rechte aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. 7. Beendigung des Mietverhältnisses…
…ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. Das Finanzamt führte in seiner Argumentation aus, dass bereits das gemeinsame Wohnen der Bf. mit ihrem Ehegatten „in einem Einfamilienhaus“ ein Element darstelle, das zivilrechtlich zum Charakteristikum einer (ehelichen) Lebensgemeinschaft im…
…das Stadtgebiet von ***1*** an. Des Weiteren bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, den Arbeitnehmer auch an anderen Betriebsstätten seines Unternehmens vorübergehend oder dauernd einzusetzen. Im zweiten Vertrag wird als Arbeitsort konkret das Messezentrum ***1***, (…) angesetzt. Auch hier findet man eine Versetzungsregelung. Im dritten Vertrag…
…oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muß mindestens 50 vH betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu…
…Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die…
…Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die…
…andere Behörden (MA 35 oder Bezirksverwaltungsbehörden) zu entscheiden haben. Würden dadurch doch diese Verfahren konterkariert werden. Das FA führt selber aus, dass bislang ausreichende existenzgründende Maßnahmen nicht nachgewiesen wurden und gesteht dem Bf. die Absicht zu, den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich begründen zu wollen…
…EStG 18 § 33 Rz 42). Hinsichtlich der Frage ob die getrennte Lebensführung auf Dauer oder nur vorübergehend ist, ist die subjektive Absicht der Ehegatten maßgeblich, wenn nicht objektive Umstände, wie eine lebenslängliche Haftstrafe dagegen sprechen (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), EStG 18 § 33…