…1 lit b BAO), in der Säumnisbeschwerde (bei der Arbeitnehmerveranlagung z. B. auch durch Vorlage von Abschriften der der bei der Abgabenbehörde eingebrachten amtlichen Formulare) soll einerseits den unerledigten Antrag so konkretisieren, dass er einem Auftrag an die Abgabenbehörde (§ 284 Abs. 2 BAO) zugänglich ist…
…(Abänderung) Gemäß § 90 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile zu gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist. Gemäß Abs 2 leg cit sind von der…
…2003 Lt. augenscheinlich dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom Bezirksgericht B. vorgelegter Abschriften aus dem Verlassenschaftsakt 12 A 1/03 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) auf Grund ihrer Erbserklärung vom 24. März 2003 der Nachlass des am 03 verstorbenen A. auf Grund des…
… 284 Abs 2 BAO aufgetragen, innerhalb der Frist von einem Monat ab Zustellung die versäumten Entscheidungen zu erlassen und Abschriften dieser Entscheidungen (samt Zustellnachweis) vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 1.9.2025 beantragte das…
…Pflichten: a) Der Lizenznehmer unterlässt die Nutzung der Schutzrechte unverzüglich. b) Der Lizenznehmer stellt die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Sachen unverzüglich auf eigene Kosten zurück. Die Rückstellungpflicht erstreckt sich auch auf Abschriften und automationsunterstützt verarbeitete Daten. Ist eine Zurückstellung nicht möglich…
…Therapeuten, Psychologen und Psychiatern. Der Bf habe darum gebeten, die zur Untersuchung mitgeführten Unterlagen ("Medizinische Abschriften der letzten Jahre") ernst zu nehmen und dass sein Sohn auch nach den üblichen Methoden getestet werde. Autismus sehe und rieche man nicht. Es erschwere dem Betroffenen das Leben…
…Bilanzen für die Steuererklärungen 2016 und 2017 vorzulegen. Unter Zitierung des § 44 Abs 1 und 2 EStG wurde darauf verwiesen, dass die im Gesetz angeführten Abschriften und Berichte, wie Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung, Adaptierung der Bilanz nach Steuerrecht (Darstellung und Gliederung der außerbilanzmäßigen Zu- und…
…Bilanzen für die Steuererklärungen 2016 und 2017 vorzulegen. Unter Zitierung des § 44 Abs 1 und 2 EStG wurde darauf verwiesen, dass die im Gesetz angeführten Abschriften und Berichte, wie Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung, Adaptierung der Bilanz nach Steuerrecht (Darstellung und Gliederung der außerbilanzmäßigen Zu- und…
…für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestätigt worden. Der Tatbestand des § 14 TP 1 Abs. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da keine Abschriften von der Bf veranlasst worden seien. Der Tatbestand des § 14 TP 2 Abs. 1 Z. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da…
…für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestätigt worden. Der Tatbestand des § 14 TP 1 Abs. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da keine Abschriften von der Bf veranlasst worden seien. Der Tatbestand des § 14 TP 2 Abs. 1 Z. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da…
…erlaube sich somit darauf hinzuweisen, dass sie gegen die beiden Erkenntnisse in den nächsten Tagen je eine ordentliche Revision an den Verfassungsgerichtshof (Anm.: gemeint wohl "Verwaltungsgerichtshof") erheben werde und werde die belangte Behörde im Zuge der Revisionsverfahren Abschriften dieser Revisionsschriften erhalten. Die Causen seien daher…
…erlassen und eine Abschrift der Bescheide samt Zustellnachweis vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Das Finanzamt hat am 15.04.2024 den Umsatzsteuer- und den Einkommensteuerbescheid 2021 erlassen, dem Bundesfinanzgericht am 26.04.2024 Abschriften dieser Bescheide vorgelegt…
…17.6.2024 gemäß § 284 Abs 2 BAO aufgetragen, innerhalb von drei Monaten ab Einlangen der Beschwerde die versäumte Entscheidung zu erlassen und eine Abschrift vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Pflicht zur Erlassung des Bescheides nicht oder nicht mehr vorliegt. § 284 BAO lautet…
… 284 Abs 2 BAO aufgetragen, binnen drei Monaten ab Einlangen der Säumnisbeschwerde (längstens bis 09.07.2024) die säumigen Bescheide zu erlassen und Abschriften der Entscheidungen vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Pflicht zur Erlassung der Bescheide nicht oder nicht mehr vorliegt. Das Finanzamt…
…Begründend wurde ausgeführt, dass diese Beschwerde zunächst fristwahrend erfolgen würde. Eine ausführliche Begründung mit Abschriften und Anlagen würde in einem separaten Schreiben übermittelt werden. Mit Bescheid vom 24.07.2023 wurde die beschwerdeführende Partei darauf hingewiesen, dass die Beschwerde Mängel aufweisen würde. Es würden die…
…belangte Behörde die angedrohte Zwangsstrafe iHv 1.000 Euro fest. 2. Beweiswürdigung Die obigen Feststellungen ergeben sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt und den darin enthaltenen Abschriften aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Stand 31. Jänner 2024) sowie dem Firmenbuch (Auszug mit historischen Daten zum Stichtag…
…abgelaufen. Mit Beschluss vom 22.2.2024 trug das Bundesfinanzgericht dem Finanzamt auf, bis spätestens 21.5.2024 die versäumten Bescheide zu erlassen und Abschriften dieser Bescheide (samt Zustellnachweisen) vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom…
…der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine eigennützige Privatstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland; Abschriften ihrer Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung sind dem zuständigen Finanzamt vorliegend. Im beschwerdegegenständlichen Kalenderjahr 2020 bezog sie ua ausländische Beteiligungserträge im Gesamtausmaß von EUR 50.898…
…übermittelt. Mit Beschluss vom 20.12.2023 trug das Bundesfinanzgericht dem Finanzamt auf, bis spätestens 19.3.2024 die versäumten Bescheide zu erlassen und Abschriften dieser Bescheide (samt Zustellnachweisen) vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom…
…der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine eigennützige Privatstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland; Abschriften ihrer Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung sind dem zuständigen Finanzamt vorliegend. Im beschwerdegegenständlichen Kalenderjahr 2019 bezog sie ua ausländische Beteiligungserträge im Gesamtausmaß von EUR 72.261…