IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Jahresfrist abgelaufen war. Der noch nicht an die Investoren ausgezahlte Abschichtungsbetrag wurde in Luxemburg veranlagt. Im Jahr 2008 erfolgte die endgültige Abrechnung der Genussscheine dergestalt, dass dem Abschichtungserlös noch die in der Zwischenzeit angefallenen Veranlagungszinsen zugewiesen und ausbezahlt wurden. Auch daraus ist ersichtlich, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Berücksichtigung des Firmenwertes und der seit Vertragsbeginn entstandenen stillen Reserven abgefunden, wobei der Abschichtungserlös betraglich weder nach oben noch nach unten begrenzt sei und sich ausschließlich nach dem Anteil des stillen Gesellschafters am Unternehmenswert bestimme. Der anteilige Unternehmenswert werde nach der Ertragswertmethode auf Grundlage des…
…ist noch darauf zu verweisen dass das FA auch die Entscheidungsgrundlagen für das Eingehen der Beteiligungen (wie die Darstellungen der geplanten Gewinne oder der Abschichtungserlöse im Prospekt) nicht in seinen Bericht aufgenommen hat. Diese Vorgangsweise stellt aber laut Feststellung des UFS in einem Parallelverfahren (……
…Besteuerung des Abschichtungserlöses mit bestmöglicher Nutzung von Steuervorteilen, d.h. gleichmäßige Verteilung auf 3 Jahre iSd § 37 Abs. 2 EStG 1988, Beteiligungsfinanzierung aus Eigenmitteln, es sei denn, die Gesamtkonzeption sieht eine Fremdfinanzierung vor sowie eine Bandbreite des möglichen Abschichtungserlöses im Ausmaß des bestmöglichen Beitrages (vgl…
…nur bei negativen Jahresergebnissen ergeben. Es kommt nach Ansicht des Finanzamts vorliegendenfalls darauf an, ob die Forderung auf einen Abschichtungserlös in Höhe der Einlage in den Jahren 2015/2016 einbringlich war und nicht, ob eine Darlehensforderung 2007 oder 2011 (temporär) uneinbringlich war. In den Jahren…
…50 % | 3,50% | Laufzeit | | 7 | 10 | Steuersatz | | 50 % | 50 % | Abschichtungserlös | 2 | 160.000,00 | 195.000,00 | Steuer auf Gewinn nominell | | 30.000,00 | 47.500,00 |…
…50 % | 3,50% | Laufzeit | | 7 | 10 | Steuersatz | | 50 % | 50 % | Abschichtungserlös | 2 | 160.000,00 | 195.000,00 | Steuer auf Gewinn nominell | | 30.000,00 | 47.500,00 |…
…50 % | 3,50% | Laufzeit | | 7 | 10 | Steuersatz | | 50 % | 50 % | Abschichtungserlös | 2 | 160.000,00 | 195.000,00 | Steuer auf Gewinn nominell | | 30.000,00 | 47.500,00 |…
…angelehnt sind, keinen systematischen Fehler erkennen. Gegen die angesetzten Grundannahmen (Höhe des Abschichtungserlöses modellhaft in zwei Varianten 160 % bzw 220 % jeweils nach sieben Jahren, Zinssatz von 3,5 %) sind keine Einwendungen seitens der belangten Behörde ersichtlich. Nicht erklärlich ist aber, weshalb die Bf bei einer…
…wird. Als Indiz kann bei Abschichtung eines Gesellschafters auch gewertet werden, welche Bilanz der Abschichtung zugrunde gelegt wird, weil der abgeschichtete Gesellschafter an den stillen Reserven späterer Wirtschaftsjahre keinen Anteil mehr hat. Das Zufließen des Abschichtungserlöses ist nicht maßgeblich (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG; 2023, …
…Wachstums-/Hochtechnologie, F&E) liege, die Gewinn-/Verlustzuweisung sich ausschließlich am Beteiligungsausmaß orientiere und betraglich nicht limitiert sei, der Abschichtungserlös sich ausschließlich am Verkehrswert orientiere und nicht auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung geschlossen werden könne (Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG14, § 2 Tz…
…werde in Luxemburg veranlagt. Im Jahr 2008 sei die endgültige Abrechnung der Genussscheine dergestalt erfolgt, dass dem Abschichtungserlös noch die in der Zwischenzeit angefallenen Veranlagungszinsen (21.922,24 Euro am 28.11.2008) zugewiesen und ausbezahlt wurden. Auch daraus sei ersichtlich, dass die Abschichtung unmittelbar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Jahresfrist abgelaufen war. Der noch nicht an die Investoren ausgezahlte Abschichtungsbetrag wurde in Luxemburg veranlagt. Im Jahr 2008 erfolgte die endgültige Abrechnung der Genussscheine dergestalt, dass dem Abschichtungserlös noch die in der Zwischenzeit angefallenen Veranlagungszinsen zugewiesen und ausbezahlt wurden. Auch daraus ist ersichtlich, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch Einzelrichter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 26.07.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Gmunden Vöcklabruck vom 19.06.2012, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2008 zu Recht…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
Die Bf. besteht aus zwölf Spielbankbetrieben. Gemäß § 28 Abs. 2 GSpG wird die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe gebildet: - aus den Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes - werden Ausspielungen über Glücksspielautomaten durchgeführt, wird von den Jahresbruttospieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes die gesetzliche Umsatzsteuer abgezogen - Die Jahresbruttospieleinnahmen beziehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…