…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonate ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28…
…Systeme der sozialen Sicherheit Art. 1 VO 883/2004 lautet auszugsweise: Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ... g) "Flüchtling" eine Person im Sinne des Artikels 1 des am 28. Juli 1951 in Genf unterzeichneten Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge…
…belehren. Die belangte Behörde hätte den Antragsteller aufklären müssen, dass sie erwägt, seinen Antrag wegen (von ihr fälschlicherweise vermuteter Nichtanwendbarkeit der Ausnahmebestimmungen des Abkommens) abzuweisen. Der Antragsteller hätte dann weitere, seine rechtlichen Interessen stützende Angaben machen können, etwa über seinen anerkannten Flüchtlingsstatus oder seine Staatenlosigkeit…
…gehören: Arbeitnehmer (ungeachtet der Art ihrer Beschäftigung); Beamte; Selbstständige; Empfänger von Arbeitslosengeld; Ruheständler." … Bedingungen: 1. Wohnortanforderungen: "Das Kind kann seinen Wohnsitz entweder in Italien, in einem anderen EU-Staat oder in einem Drittland haben, das ein Abkommen über die soziale Sicherheit mit Italien abgeschlossen…
…Leitfaden der Europäischen Kommission zum Austrittsabkommen (ABl. 2020, C 173, S. 1) heißt es auszugsweise: "[…] Das übergeordnete Ziel von Teil Zwei des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ("Abkommen") besteht darin, die…
…Flüchtling versichert. Mit Mai 2014 erhielten alle Familienmitglieder einen NAG-Titel (Rot-Weiß-Rot-Karte plus). Für den Zeitraum November 2008 bis Dezember 2009 wurde aufgrund Ihres Antrages vom 29.11.2013 die Familienbeihilfe wegen der Arbeitnehmereigenschaft Ihres Gatten gewährt. Für den Zeitraum Jänner 2010…
…Abs 1 des Wiener Abkommens über das Recht der Verträge (WVK), BGBl 1980/40, nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks auszulegen. Ausgangspunkt der Interpretation ist die gewöhnliche Bedeutung …
…die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Als Flüchtling gilt dabei gemäß Art. 1 lit. g der VO eine Person im Sinne des Artikels 1 des am 28.7.1951 in Genf unterzeichneten Abkommens über die Rechtsstellung…
…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß Abs. 2 leg. cit. gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge…
…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der…
…Erwerbstätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehrt; g) "Flüchtling" eine Person im Sinne des Artikels 1 des am 28. Juli 1951 in Genf unterzeichneten Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; h) "Staatenloser"…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs 2: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen“ (Art 78 Abs 1 AEUV). Rz 239 Unionsrechtlich enthalten die Statusrichtlinie (RL 2004/83…
…wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet…
…Einmalzahlung gemäß dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt EUR 14.738,37 abgezogen. In den Jahren 2003 bis 2012 wuchs das Vermögen um EUR 42.404,28. Eine Aufstellung der Zusammensetzung des…
…und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention (ggf. iVm Art. XI Abschn. 32 lit. a UNO-Amtssitzabkommen, § 4 BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich usw.) und Art. 49 Abs. 1 der Wiener…
…Bundesgesetzes über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl 1993/511 i.V.m. Abschnitt 39 lit b des Amtssitzabkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen für Angestellte dieser Organisation kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung…
…zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (Dreizehnte Richtlinie) ermächtigt die Mitgliedstaaten, den Ausschluss bestimmter Ausgaben vorzusehen oder die Erstattung von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen. Das Abkommen zur Gründung…