…entstanden. Die Spezialbestimmung über das Entstehend der Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen hat zur Folge, dass für den Erben bei einem Verkauf der Liegenschaft oder sonstigen Übertragungen der erbl. Liegenschaft (wie zB zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen) vor Einantwortung - anders als früher im Bereich der…
…angefochtenen Bescheid vorgenommene Berechnung entspricht dem § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988. Die Verwendung eines Teiles des Erlöses aus dem Verkauf der Liegenschaft zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen des Sohnes ist für die Besteuerung nicht entscheidend. Pflichtteilsberechtigten steht, sofern sie nicht einen Teil der Liegenschaft…
…überhaupt eine Bereicherung entstanden ist. 3.2.Anwendung der VwGH-Entscheidung vom 10.2.2016, Ra 2014/1510021 auf den konkreten Fall: Wenngleich die genannten VwGH Entscheidungen lediglich die Vermögensherausgabe aufgrund von Pflichtteilsansprüchen betrafen, hat der VwGH dennoch allgemeine Leitlinien gesteckt. Unter welchen Voraussetzungen Vermögensauskehrungen…
…oder in Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen das "Firmengrundstück" nicht von der (nicht mehr bestehenden) Gesellschaft, sondern unmittelbar vom verstorbenen Gesellschafter auf den Überlebenden übergeht, da durch den Tod die Gesamthandbindung wegfällt und der Anteil des Verstorbenen zum bloßen Miteigentumsanteil wird, weshalb ein unmittelbarer "Grundstückserwerb von Todes…
…Betrag von EUR 700.000 sei zu aliquotieren und die Kapitalertragsteuer neu mit EUR 1.939.730,68 festzusetzen. Die Töchter des Erblassers seien als Begünstigte genannt und hätten auf diese Begünstigtenstellung nie verzichtet. Es sei daher davon auszugehen, dass die Töchter ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber…
…Z 2 GrEStG fällt. Der Unterschied besteht lediglich insofern, als beim Erwerb durch den verbleibenden Gesellschafter als Alleinerbe oder in Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen das "Firmengrundstück" nicht von der (nicht mehr bestehenden) Gesellschaft, sondern unmittelbar vom verstorbenen Gesellschafter auf den Überlebenden übergeht (vgl. BFG 4.12…
…als sonstige Einkünfte steuerpflichtig seien. Die Behörde übersehe hierbei jedoch, dass es sich nicht um den Verzicht auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gegen eine Rente handle, welche dem Erblasser gegenüber erklärt und durch Abmachung mit den Erben abgesichert worden wäre. Eine derartige Rente hätte zu…
…und Pflichtteilsberechtigten betreffend die „Abfindung des Pflichtteilsanspruches“ gekommen ist, von der Verwirklichung des Tatbestandes des § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG ausgegangen und hat ausgesprochen (VwGH 27.01.1999, 98/16/0365): „Trifft der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erben betreffend die Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs eine Zahlungsvereinbarung…
…des Kaufpreises auch im Verlassenschaftsverfahren nach ***11*** ***12*** ***6*** keine gesetzlichen Pflichtteilsansprüche als Tochter des vorverstorbenen Sohnes ***4*** ***5*** ***6*** stellen wird. In Abgeltung dieser Rechtsansprüche sowie des Verzichtes auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat ***1*** ***2*** ***3*** daraufhin ihr gesetzliches Erbrecht nach ihrem Vater…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zur Abgeltung von Schenkungspflichtteilsansprüchen des A betreffend den Nachlass nach der verstorbenen gemeinsamen Mutter M schlossen B und ihr Bruder A einen außergerichtlichen Vergleich ab, der im Korrespondenzweg wie folgt zustande kam. Mit Schreiben…
…mit einer Exekutionsführung verbundenen Risiken (Zugriff auf und Verwertung von Stiftungsvermögen durch die betreibende Partei, Reputationsschaden etc) ein Interesse an einer möglichst zeitnahen Klärung der Rechtsfrage, ob die Bf aus dem Titel der Auszahlung des Pflichtteilsanspruches an A zum Einbehalt und zur Abfuhr einer Kapitalertragsteuer…
…den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2016 getätigten Zuwendungen, die insbesondere zwecks Abgeltung der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche der Noterben geleistet wurden. Die Abgabenbehörde kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass die damals bekannten Beträge der Kapitalertragsteuer zu unterziehen seien. Es lägen Zuwendungen iSd § 27 Abs…
…aus dem Depot von dem depotführenden Kreditinstitut, in allen anderen Fällen vom Steuerpflichtigen dem Wohnsitzfinanzamt innerhalb eines Monats ohne amtliche Aufforderung mitzuteilen. Die Nachversteuerung erfolgt nicht, soweit a) in den Fällen des Übergangs von Todes wegen, der Abgeltung eines Pflichtteilsanspruches, der Abgeltung von Ansprüchen aus…
…der grundsätzlich Gegenstand einer Zuwendung sein kann. Soweit die Einräumung der Nutzungsrechte in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgte, war sie allerdings nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen. Insoweit liegen in der Einräumung der Nutzungsrechte an die…
… 17 Abs 1 GebG nicht einbezogen werden. - Der Pflichtteilsanspruch von Frau Z als Noterbin nach dem verstorbenen Herrn xx war in keiner Weise strittig (Pkt 1.2 des Pflichtteilübereinkommens). - Darüber hinaus lässt sich aus dem Pflichtteilsübereinkommen hinsichtlich der Höhe des reinen Nachlasses kein Streit erkennen…
…….in Abgeltung ihrer Pflichtteilsansprüche den gesamten Nachlaß mit Ausnahme des Pensionskontos Nr. …. in ihr Eigentum übernimmt. Sämtliche vorhandenen Passivposten sowie die Verfahrenskosten werden von der erblichen Witwe zur Zahlung übernommen. Da die erbliche Tochter, …. die Bf. …. in Abgeltung ihres Pflichtteils weit…
…Abgeltung der Steuern (§ 1 Abs. 2 Z 1) eintritt, bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, § 7 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), des Einkommens für Zwecke der Erstattung (§ 1 Abs. 5), des Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von…
…ob die Heranziehung unterschiedlicher Bewertungsmethoden für die Bemessungsgrundlagen von Erbe (dreifacher Einheitswert der Liegenschaft gem. § 19 ErbStG) und Pflichtteilsberechtigtem (Geldforderung bewertet gem. § 14 BewG) sachlich gerechtfertigt ist, und ob tatsächlich die endgültige Höhe des Pflichtteilsanspruchs nach Abzug aller Verfahrenskosten als Bemessungsgrundlage herangezogen wurde." Das Finanzamt…
…Nachlass in Höhe von € 37.433,46 eingeantwortet. 4.3. Evident ist, dass die zwei Geschwister des Bf ausdrücklich auf eine gerichtliche Schätzung und Inventarisierung der Verlassenschaft zur Berechnung ihrer Pflichtteilsforderungen aus dem tatsächlichen Erbanfall verzichtetet haben und ihre gesetzlichen Pflichtteilsansprüche vom Bf durch…
Der Bf hat nach Tod seines Vaters (31.12.2011) seinem Bruder nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch diesen zur Abgeltung des Pflichtteilsanspruches am 18. Dezember 2012 25.067,50 € überwiesen, nachdem er das Elternhaus am 11. Juni 2012 um 220.000,00 € verkauft…